Forschung, Lehre und wissenschaftliche Kooperationen
Als universitäres Institut gehört es zu unseren zentralen Aufgaben, neben der rechtsmedizinischen Dienstleistung für Ermittlungsbehörden auch die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die studentische Lehre sowie die eigenständige Forschung zu fördern und weiterzuentwickeln. Diese drei Bereiche bilden – im Sinne des klassischen universitären Selbstverständnisses – eine untrennbare Einheit und prägen den Alltag unserer institutionellen Arbeit ebenso wie die langfristige strategische Ausrichtung des Instituts.
Das Institut für Rechtsmedizin kann, gemessen an seiner Größe, auf eine ausgesprochen positive Entwicklung in der studentischen Lehre verweisen. Die Evaluationen der Lehrveranstaltungen zeigen regelmäßig ein sehr gutes Feedback der Studierenden. Gleichzeitig ist das Institut in einer Reihe nationaler und internationaler Forschungsaktivitäten engagiert. Forensische Forschung ist ihrem Wesen nach interdisziplinär: Erkenntnisgewinne entstehen häufig erst durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten. Entsprechend pflegen wir vielfältige Kooperationen mit universitären Einrichtungen, klinischen Disziplinen sowie technischen Instituten.