Forensische Medizin
Leichenschau / Obduktion
Leichenschau
- Gerichtliche Leichenschauen werden auf Veranlassung von Polizei oder Justiz in besonderen Fällen am Fundort (z. B. bei Tötungsdelikten auch zur Feststellung der Todeszeit) durchgeführt.
- Eine Leichenschau durch den Rechtsmediziner kann auch dann erfolgen, wenn eine Photodokumentation erforderlich ist, Spuren (DNA) gesichert werden müssen oder ein Zahnstatus erhoben werden muss. Die Leichenschau erfolgt dann in der Regel im Institut.
- Beratung bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.
Obduktionen
- Zur Klärung von Todesart, Todesursache und Identität führen wir im Institut gerichtliche Leichenöffnungen (nach StPO) für Justiz und Polizei durch.
Zur Klärung von Kausalitätsfragen (Unfall, Berufserkrankung) können Obduktionen auch durch Versicherungen bzw. Berufsgenossenschaften in Auftrag gegeben werden.
Zur Anmeldung von Obduktionen bitte unter 06841/1626300 oder unter rechtsmedizin(at)uks.eu mit uns Kontakt aufnehmen.
Körperliche Untersuchung lebender Personen
Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation von Verletzungen und Asservierung von Spuren werden bei folgenden Tatbeständen körperliche Untersuchungen bei allen Tatbeteiligten durchgeführt.
- nach Körperverletzung
- nach Misshandlung von Kindern und älteren Personen
- nach Missbrauch von Kindern
- nach Vergewaltigung
Die Untersuchung erfolgt bei schwerverletzten Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden im jeweiligen Krankenhaus. Für transportfähige Personen steht im Institut ein entsprechend eingerichteter Untersuchungsraum zur Verfügung. Auftraggeber sind i. d. R. Polizei, Justiz, Behörden, Beratungsstellen und ggf. Privatpersonen (z. B. bei Verdacht auf Misshandlung od. Missbrauch von Kindern, Gewalt in der Ehe, etc.).