Aktuelles

Veranstaltungen im WS 26/27

Seminar im SPB 5

Prof. Dr. Hannes Ludyga bietet im Rahmen des SPB 5 im Wintersemester 26/27 ein Seminar zu Urheberrecht und Gesellschaft an. Weitere Information finden Sie hier.

Seminar Wintersemester 26/27

Unser Lehrstuhl bietet im Wintersemester ein Seminar zu Widerstandsrecht und Widerstand im Recht an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Veröffentlichung

Hannes Ludyga, Dan Aradovsky: Beiträge im HRG

Hannes Ludyga veröffentlichte in der 33. Lieferung des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) einen Beitrag zur Stadt Saarbrücken. Dan Aradovsky veröffentlichte dort ebenfalls einen Beitrag zum Saarland. 

 

Kontakt

Öffnungszeiten des Lehrstuhls für den Publikumsverkehr während der Vorlesungszeit sind:

Montag bis Donnerstag, 9-11 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Bitte richten Sie alle studentischen Anfragen ausschließlich per E-Mail an:
ls-ludyga(at)uni-saarland.de

Briefanschrift
Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Paketanschrift
Universität des Saarlandes
Campus, Gebäude B 4 1, Zimmer 2.65.2
66123 Saarbrücken

Anfahrt und Lageplan

Gebäude B 4.1

Hinweise zu Remonstrationen

Hinweise zur Remonstration gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls:

1. Klausuren und Hausarbeiten können nach Ankündigungen auf der Webseite des Lehrstuhls eingesehen werden. 

2. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren und Hausarbeiten sind binnen einer Frist von 7 Tagen nach der Klausureinsicht zu beantragen. Dies gilt, solange nicht einen andere Frist auf der Lehrstuhlwebsite unter dem Punkte “Aktuelles” bekanntgegeben wurde. 

4. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.

5. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich am Lehrstuhl abzugeben. Im Falle einer Abgabe bei der Post ist das Datum des Poststempels maßgeblich; im Falle einer Abgabe per E-Mail der Eingang im E-Mail-Postfach des Lehrstuhls.

Hinweise zu den Hilfsmitteln

Gesetzestext: 

  • Unterstreichungen und Markierungen sind grundsätzlich erlaubt, solange kein System in der Markierung zur Kommentierung des Gesetzes zu verstehen ist z.B bei Benutzung von mehr als einer Farbe
  • Der Gesetzestext muss frei von Eintragungen sein (Randbemerkungen, Verweisung auf Paragraphen, Textänderungen oder Ähnliches)
  • Der Gesetzestext muss frei von Einlagen sein.
  • Registerfahnen, Griffregister oder Post-its ( unabhängig, ob gekauft oder selbst hergestellt) sind grundsätzlich zulässig, um auf Gesetze hinzuweisen d.h am Gesetzesanfang. Ein Hinweis auf einzelne Normen ist unzulässig.
  • Schon der Besitz eines unzulässigen Hilfsmittels gilt als Täuschungsversuch und wird mit 0 Punkten bewertet

Wörterbuch: 

  • Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind berechtigt, ein Wörterbuch während der Klausur zu benutzen.

Sie können die Anordnung über die Hilfsmittel hier nachlesen.