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Hannes Ludyga: Keine Stellenausschreibung einer "Professur auf Probe"

In der Augustausgabe der “juris - die Monatszeitschrift” veröffentlichte Hannes Ludyga eine Entscheidungsanmerkung zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2026 - 4 S 328/26: "Keine Stellenausschreibung einer "Professur auf Probe"" (jM 2026, S. 247-249).

 

Kontakt

Öffnungszeiten des Lehrstuhls für den Publikumsverkehr während der Vorlesungszeit sind:

Montag bis Donnerstag, 9-11 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Bitte richten Sie alle studentischen Anfragen ausschließlich per E-Mail an:
ls-ludyga(at)uni-saarland.de

Briefanschrift
Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Paketanschrift
Universität des Saarlandes
Campus, Gebäude B 4 1, Zimmer 2.65.2
66123 Saarbrücken

Anfahrt und Lageplan

Gebäude B 4.1

Hinweise zu Remonstrationen

Hinweise zur Remonstration gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls:

1. Klausuren und Hausarbeiten können nach Ankündigungen auf der Webseite des Lehrstuhls eingesehen werden. 

2. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren und Hausarbeiten sind binnen einer Frist von 7 Tagen nach der Klausureinsicht zu beantragen. Dies gilt, solange nicht einen andere Frist auf der Lehrstuhlwebsite unter dem Punkte “Aktuelles” bekanntgegeben wurde. 

4. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.

5. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich am Lehrstuhl abzugeben. Im Falle einer Abgabe bei der Post ist das Datum des Poststempels maßgeblich; im Falle einer Abgabe per E-Mail der Eingang im E-Mail-Postfach des Lehrstuhls.