Hinweise zu Remonstrationen

Hinweise zur Remonstration gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls:

1. Klausuren und Hausarbeiten können nach Ankündigungen auf der Webseite des Lehrstuhls eingesehen werden. 

2. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren und Hausarbeiten sind binnen einer Frist von 7 Tagen nach der Klausureinsicht zu beantragen. Dies gilt, solange nicht einen andere Frist auf der Lehrstuhlwebsite unter dem Punkte “Aktuelles” bekanntgegeben wurde. 

4. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.

5. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich am Lehrstuhl abzugeben. Im Falle einer Abgabe bei der Post ist das Datum des Poststempels maßgeblich; im Falle einer Abgabe per E-Mail der Eingang im E-Mail-Postfach des Lehrstuhls.