Wahlen zum 71. Studierendenparlament 2025

Herzlich Willkommen auf der Webseite zu den Wahlen zum Studierendenparlament der Universität des Saarlandes.

Vom 16. bis 23. Juni 2025 finden die Wahlen zum 71. Studierendenparlament der Universität des Saarlandes statt.  Auf dieser Webseite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl.

The elections for the 71st Student Parliament of Saarland University will take place from June 16 to June 23, 2025. On this website, you will find all the latest information about the election.

Zugang zur Online-Wahlkabine (verfügbar ab 16.06.2025, 8 Uhr) 
Access to the online voting booth (available from June 16, 2025, 8:00 a.m.)

Jetzt online wählen! Vote online now!

 

Ablauf der Wahl

Die Wahlen finden vom 16. bis 23. Juni 2025 in elektronischer Form (internetbasierte Online-Wahl) statt.

Für die Durchführung der 71. StuPa-Wahlen wird die Wahlsoftware uniWahl und das Online-Wahlsystem (OWS) des externen Dienstleisters Electric Paper verwendet. Die elektronische Stimmabgabe durch eine wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung. Die Authentifizierung erfolgt mittels der universitären Kennung. Mit Freischaltung der Online-Wahlkabine erhalten Sie Zugriff über den auf dieser Seite bereitgestellten Link. Sie werden sodann aufgefordert, sich mittels Ihrer universitären Kennung (UdS-Kennung) sowie Ihres persönlichen Passworts zu authentifizieren. Mit erfolgreicher Authentifizierung können Sie die elektronische Wahlhandlung starten. 

Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe startet am 16. Juni 2025, um 8.00 Uhr und endet am 23. Juni 2025, um 15.00 Uhr.

Die elektronische Stimmabgabe kann über jedes internetfähige Endgerät (Smartphone, PC, Laptop, etc.) der wahlberechtigten Person erfolgen.

Durch die Wahlen zum Studierendenparlament werden die Mitglieder des 71. Studierendenparlaments sowie das für den Campus Homburg zuständige Mitglied des 71. Allgemeinen Studierendenausschuss gewählt. Das Studierendenparlament besteht aus 33 Abgeordneten. Davon werden13 aufgrund von Direktwahlvorschlägen in Wahlkreisen (Mehrheitswahl) und 20 nach Listenwahlvorschlägen (Verhältniswahl) gewählt.

 

WahlkreisDirektmandate
Wahlkreis 1 
Fakultät R und die Abteilung Wirtschaftswissenschaften der Fakultät HW
3
Wahlkreis 2 
Fakultät M
2
Wahlkreis 3 
Fakultät P und Fakultät HW ausgenommen der Abteilung Wirtschaftswissenschaften
4
Wahlkreis 4 
Fakultät MI, Fakultät NT und Studienkolleg
4

 

StuPa-Wahl kurz erklärt!

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Organ der verfassten Studierendenschaft. Es besteht aus 33 Abgeordneten, von denen 13 direkt gewählt werden.

Ganz allgemein ist es Aufgabe der verfassten Studierendenschaft (die sich in Fachschaften gliedert) die fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Studierenden zu vertreten, zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen, die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern und den Hochschulsport sowie überregionale und internationale Kontakte zu pflegen.

Während die Fachschaft insbesondere die fachlichen Interessen der Studierenden einer Fachrichtung vertritt, obliegen dem StuPa insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). 
  • Neben dieser bestehen noch weitere wichtige Aufgaben zur "allgemeinen" Interessenvertretung der Studierendenschaft, wie etwa die Änderung der Satzung der Studierendenschaft oder die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in wichtigen Gremien der Universität.
     

Weitere Informationen hier

Warum ein Studierendenparlament wählen?

Die Studierendenschaft an der Universität des Saarlandes ist eine sog. verfasste Studierendenschaft, denn ihr Zusammenschluss ist im Saarländischen Hochschulgesetzt (SHSG) festgesetzt.

In § 83 SHSG heißt es: Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung (Studierendenschaft). 

Um dieses Selbstverwaltungsrecht auszuüben sind Organe zu besetzen, die die Interessen der Studierenden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz vertreten. Die Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament, der Allgemeine Studierendenausschuss und der Ältestenrat. Das Wahlrecht zu den Organen der Studierendenschaft wird in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl ausgeübt. 

Mit der Wahl des Studierendenparlamentes wählt ihr also Eure Interessenvertretung, die sich für Eure Belange und Interessen einsetzen muss! Hierzu gehört bspw. die Verhandlung über das Semesterticket und deren Umsetzung mit den Verkehrsbetrieben durch den vom StuPa eingesetzten AStA. Wie schon an diesem einen Beispiel klar wird, hat die Wahl des Studierendenparlamentes einen großen Einfluss auf Euer Studium und Eure Möglichkeiten als Studierende. 

Nutzt daher Euer Wahlrecht!

§ 83 SHSG

Wahlordnung der Studierendenschaft

Was ist der Unterschied zur Fachschaft, dem AStA oder dem Ältestenrat?

Die Studierendenschaft (also alle immatrikulierten Studierenden) gliedert sich zunächst in sog. Fachschaften:

Diese Fachaften werden im Rahmen der sog. Fachschaftsratswahlen separat vom Studierendenparlament gewählt. Sie bilden Eure fachspezifische Interessenvertretung speziell für den Studiengang, in dem ihr eingeschrieben seid. Entsprechend sind bei den Fachschaftsratswahlen auch nur die Studierenden des jeweiligen Studiengangs für ihren Fachschaftsrat wahlberechtigt. Das Studierendenparlament hingegen vertritt Eure fächerübergreifenden Interessen, indem es den AStA wählt und kontrolliert.
Oder um es mit dem Gesetzeswortlaut zu erklären: Die Fachschaften nehmen in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr. Sie beraten die Studierenden und tragen zur Förderung der Studienangelegenheiten bei (vgl. § 83 Abs. 2 SHSG).

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das durch das Studierendenparlament gewählte ausführende Organ der Interessenvertretung. Man könnte sie auch als Exekutive der verfassten Studierendenschaft bezeichnen. Er vertritt die Studierendenschaft nach außen und ihm obliegt insbesondere die Ausführung des durch das Studierendenparlaments beschlossenen Haushaltsplans. 
Er wird durch das Studierendenparlament kontrolliert.

Aufgabe des Ältestenrats ist die Streitschlichtung, Kontrolle und Beratung der anderen Organe. Er prüft auf Antrag insbesondere die Wahlen zu den Organen  der Studierendenschaft und greift zudem in Streitfällen zwischen oder innerhalb der Organe mediativ ein. 

Zur Webseite des AStA

Zur Webseite des StuPa

Zur Webseite des Ältestenrates

Wie läuft die elektronische Wahl (Online-Wahl) ab?

Für die Durchführung der StuPa-Wahlen wird die Wahlsoftware uniWahl und das Online-Wahlsystem (OWS) des externen Dienstleisters Electric Paper verwendet. Die elektronische Stimmabgabe durch eine wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung. Die Authentifizierung erfolgt mittels der universitären Kennung. Mit Freischaltung der Online-Wahlkabine erhalten Sie Zugriff über den auf dieser Seite bereitgestellten Link. Sie werden sodann aufgefordert, sich mittels Ihrer universitären Kennung (UdS-Kennung) sowie Ihres persönlichen Passworts zu authentifizieren. Mit erfolgreicher Authentifizierung können Sie die elektronische Wahlhandlung starten. 

Wahlberechtigung und Ausübung des Wahlrechts

Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2025 (Stichtag 30. April 2025) an der Universität des Saarlandes immatrikuliert sind. Alle wahlberechtigten Studierenden sind einem Wahlkreis zugeordnet. In mehreren Hauptfächern immatrikulierte Studierende können bei der Wahlleitung die Änderung ihres zugeordneten Wahlkreises beantragen.

Wahlberechtigte Personen können ihr Wahlrecht aktiv und passiv ausüben. Zur Ausübung des aktiven Wahlrechts muss die Stimmabgabe zu den Wahlzeiten entweder über die Online-Wahlkabine oder durch Briefwahl erfolgen. 

Das passive Wahlrecht wird durch Kandidatur wahrgenommen. Zur Listen- bzw. Direktkandidatur ist ein schriftlicher Antrag beim Wahlleiter bis spätestens 26. Mai 2025 (Einreichungsfrist) zu stellen. Auf der Wahlwebseite stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung.

Formulare | Wahlvorschläge

Die Formulare erfordern die Nutzung von Microsoft Word.

Wählerverzeichnis

Die wahlberechtigten Personen sind zum Stichtag (15. April 2025) in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) eingetragen worden. Das Wählerverzeichnis wird aus den offiziellen und aktuellen Studierendenstatistiken des Allgemeinen Studierendensekretariats in elektronischer Form erstellt.

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, bis zum 30. Mai 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Wer das Wählerverzeichnis für falsch oder unrichtig hält, kann innerhalb dieser Frist beim Wahlleiter Einwendungen gegen dieses erheben.

Bitte beachten Sie, dass nur solche Studierenden an der Wahl teilnehmen können, die im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Wahlberechtigung beschränkt sich zudem auf den zugeordneten Wahlkreis.

Die Anfrage zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist via E-Mail an den Wahlleiter (matthiasmichael.thielen(at)uni-saarland.de) zu stellen. In der Anfrage sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Matrikelnummer der wahlberechtigten und anfragenden Person anzugeben.

Antrag auf Briefwahl

Mit Blick auf einen ressourcenschonenden Umgang, bitte ich Sie die Möglichkeit einer Briefwahl nur dann in Anspruch zu nehmen, sofern Ihnen eine Online-Wahl nicht möglich ist. Die elektronische Wahl wird von jedem Ort mit einem internetfähigen Endgerät möglich sein. 

Eine briefliche Stimmabgabe ist gem. § 24 WO-StuPa zulässig. Mit Ausgabe der Briefwahlunterlagen erlischt der Anspruch, die Stimme regulär, während der elektronischen Wahl abzugeben.

Ein Antrag auf Briefwahl ist bis zum 30. Mai 2025 online über das nachfolgende Formular möglich. Wahlbriefe müssen bei der Wahlleitung bis zum 23. Juni 2025, 13.00 Uhr eingegangen sein.

Antrag auf Stimmabgabe durch Brief für die Wahlen zum 71. Studierendenparlament

Angaben zur Person
Hinweise: Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität des Saarlandes. Keine immatrikulierten Studierenden in diesem Sinne sind Gasthörer*innen, Zweithörer*nnen, Juniorstudierende und Starterstudierende.

###English version###
Notes: All students enrolled at Saarland University are eligible to vote. Students who are not enrolled in this sense are guest students, secondary students, junior students and starter students.

Zugehörigkeit
Hinweis: Alle immatrikulierten Studierenden im Sinne der Wahlordnung sind einem Wahlkreis zugeordnet. In mehreren Hauptfächern immatrikulierte Studierende können bei der Wahlleitung die Änderung ihres zugeordneten Wahlkreises beantragen. Beachten Sie die Informationen auf der Wahlwebseite (oben) zur Einsicht in das Wählerverzeichnis.

###English version###
Note: All enrolled students as defined by the electoral regulations are assigned to one constituency. Students enrolled in more than one major can apply to the electoral administration to change their assigned constituency. Please note the information on the election website (above) on how to view the electoral roll.
Anschrift
Hinweis: Sie können sich Ihre Wahlunterlagen grundsätzlich an die bei der Universität hinterlegte Heimat- oder Semesteranschrift versenden lassen. Auf Antrag (Siehe unten) können Ihre Wahlunterlagen auch an eine alternative Adresse versendet werden.

Wichtig: Weicht Ihre eingegebene Semester- bzw. Heimatanschrift von der bei der Universität entsprechend hinterlegten Adresse ab oder beantragen Sie die Versendung Ihrer Wahlunterlagen an eine alternative Anschrift (Siehe unten), erfolgt eine Mitteilung über die Abweichung bzw. Beantragung an die Ihrer Matrikelnummer zugeordnete universitäre E-Mail-Adresse.

###English version###
Please note: In principle, you can have your election documents sent to the home or semester address deposited with the university. Upon request (see below), your election documents can also be sent to an alternative address.

Important: If your entered semester or home address differs from the address registered with the university or if you request that your election documents be sent to an alternative address (see below), you will be notified of the difference or request to the university e-mail address assigned to your matriculation number.
Hinweis: Beantragen Sie die Versendung Ihrer Wahlunterlagen an eine alternative Anschrift, erfolgt zur Missbrauchsvermeidung eine Mitteilung an die hinterlegte universitäre E-Mail-Adresse, in der auf die Beantragung der alternativen Anschrift hingewiesen wird.

###English version###
Note: If you request that your election documents be sent to an alternative address, a message will be sent to the university e-mail address on file indicating that you have requested the alternative address in order to prevent misuse.
Hinweise & Absenden
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen im Rahmen der Wahlen zum 71. Studierendenparlament.

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen:

Der Wahlleiter
Dipl.-Jur. Matthias M. Thielen
E-Mail: matthiasmichael.thielen@uni-saarland.de
Postanschrift:
Campus Universität des Saarlandes,
Gebäude A 5.2.
66123 Saarbrücken


Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Ralf Lehmann
E-Mail: datenschutz@uni-saarland.de
Postanschrift:
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um den von Ihnen gestellten Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen bearbeiten und durchführen zu können und die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und § 4 Saarländisches Landesdatenschutzgesetz (SDSG) erhoben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden bis 10 Tage nach der Wahl zum 70. Studierendenparlament der Universität des Saarlandes gespeichert.

Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).


Pflicht zur Angabe der Daten:
Sie sind gem. § 31 Abs. 3 WO verpflichtet, bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen folgende personenbezogene Daten anzugeben: Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt, die Matrikelnummer und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Die Nutzung der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Anschrift) erfolgt ausschließlich zur Korrespondenz im Rahmen der Briefwahlausstellung. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

###English version###
Data protection information in connection with your request to receive postal voting documents in the context of the elections to the 71th Student Parliament.

Name and contact details of the data controller:

The Election Officer
Dipl.-Jur. Matthias M. Thielen
E-mail: matthiasmichael.thielen@uni-saarland.de
Postal address:
Campus Saarland University,
Building A 5.2.
66123 Saarbrücken


Contact details of the data protection officer:

Ralf Lehmann
E-mail: datenschutz@uni-saarland.de
Postal address:
Location Meerwiesertalweg
PO Box 15 11 50
66041 Saarbrücken

Purpose and legal basis of data processing:

Your data is collected in order to be able to process and carry out the application you have made to receive postal voting documents and to ensure that postal voting is carried out properly.

Your data is collected on the basis of Art. 6 Para. 1 Sentence 1 e), Para. 3 Sentence 1 b) Basic Data Protection Regulation (DSGVO) and § 4 Saarland State Data Protection Act (SDSG).

Duration of storage of personal data:
Your data will be stored until 10 days after the election to the 70th Student Parliament of Saarland University.

Data subject rights:

According to the General Data Protection Regulation, you have the following rights:

If your personal data is processed, you have the right to receive information about the data stored about you (Art. 15 DSGVO).
If incorrect personal data is processed, you have the right to rectification (Art. 16 GDPR). If the legal requirements are met, you may request erasure or restriction of processing as well as object to processing (Art. 17, 18 and 21 DSGVO).
If you have consented to the data processing or if there is a contract for data processing and the data processing is carried out with the help of automated procedures, you may have a right to data portability (Art. 20 DSGVO).


Obligation to provide data:
Pursuant to § 31 Abs.3 WO, you are obliged to provide the following personal data when applying for postal voting documents: Surname, first names, date of birth, matriculation number and residential address (street, house number, postcode, town).

The contact details (e-mail address and postal address) will only be used for correspondence in connection with the postal ballot. Your data will not be used in any other way or passed on to third parties.
Hinweise zum Verlust der Wahlunterlagen:

Bei persönlich verschuldetem Verlust der Briefwahlunterlagen können keine Ersatzunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Bitte achten Sie daher sorgfältig auf Ihre Unterlagen. Nur im Falle von Nicht-Zustellung der Unterlagen (z.B. Verlust beim Postversand), können Sie neue Unterlagen beantragen. Dem Antrag ist eine Eidesstattliche Versicherung beizufügen, mit der Sie bestätigen, dass die Unterlagen nicht zugestellt wurden. Bitte kontaktieren Sie hierfür zunächst die Wahlleitung. Sollten Sie fehlerhafte Unterlagen erhalten oder die Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt haben, können Sie diese gegen neue austauschen. Auch in diesem Fall kontaktieren Sie bitte zunächst die Wahlleitung.

###English version###
Information on the loss of voting documents:

In case of loss of absentee ballot papers due to personal fault, no replacement papers can be provided. Therefore, please take good care of your documents. Only in case of non-delivery of the documents (e.g. loss in the post), you can apply for new documents. The application must be accompanied by an affidavit in which you confirm that the documents have not been delivered. Please contact the election administration first. If you have received incorrect documents or have filled in the documents incorrectly, you can exchange them for new ones. In this case, too, please contact the election administration first.