Wahlen zum 71. Studierendenparlament 2025
Herzlich Willkommen auf der Webseite zu den Wahlen zum Studierendenparlament der Universität des Saarlandes.
Vom 16. bis 23. Juni 2025 finden die Wahlen zum 71. Studierendenparlament der Universität des Saarlandes statt. Auf dieser Webseite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl.
The elections for the 71st Student Parliament of Saarland University will take place from June 16 to June 23, 2025. On this website, you will find all the latest information about the election.
Zugang zur Online-Wahlkabine (verfügbar ab 16.06.2025, 8 Uhr)
Access to the online voting booth (available from June 16, 2025, 8:00 a.m.)
Jetzt online wählen! Vote online now!
Mitteilungen des Wahlleiters & Dokumente
Kontakt zur Wahlleitung
Wahlleiter: Dipl.-Jur. Matthias M. Thielen
matthiasmichael.thielen(at)uni-saarland.de
Ablauf der Wahl
Die Wahlen finden vom 16. bis 23. Juni 2025 in elektronischer Form (internetbasierte Online-Wahl) statt.
Für die Durchführung der 71. StuPa-Wahlen wird die Wahlsoftware uniWahl und das Online-Wahlsystem (OWS) des externen Dienstleisters Electric Paper verwendet. Die elektronische Stimmabgabe durch eine wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung. Die Authentifizierung erfolgt mittels der universitären Kennung. Mit Freischaltung der Online-Wahlkabine erhalten Sie Zugriff über den auf dieser Seite bereitgestellten Link. Sie werden sodann aufgefordert, sich mittels Ihrer universitären Kennung (UdS-Kennung) sowie Ihres persönlichen Passworts zu authentifizieren. Mit erfolgreicher Authentifizierung können Sie die elektronische Wahlhandlung starten.
Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe startet am 16. Juni 2025, um 8.00 Uhr und endet am 23. Juni 2025, um 15.00 Uhr.
Die elektronische Stimmabgabe kann über jedes internetfähige Endgerät (Smartphone, PC, Laptop, etc.) der wahlberechtigten Person erfolgen.
Durch die Wahlen zum Studierendenparlament werden die Mitglieder des 71. Studierendenparlaments sowie das für den Campus Homburg zuständige Mitglied des 71. Allgemeinen Studierendenausschuss gewählt. Das Studierendenparlament besteht aus 33 Abgeordneten. Davon werden13 aufgrund von Direktwahlvorschlägen in Wahlkreisen (Mehrheitswahl) und 20 nach Listenwahlvorschlägen (Verhältniswahl) gewählt.
Wahlkreis | Direktmandate |
---|---|
Wahlkreis 1 Fakultät R und die Abteilung Wirtschaftswissenschaften der Fakultät HW | 3 |
Wahlkreis 2 Fakultät M | 2 |
Wahlkreis 3 Fakultät P und Fakultät HW ausgenommen der Abteilung Wirtschaftswissenschaften | 4 |
Wahlkreis 4 Fakultät MI, Fakultät NT und Studienkolleg | 4 |
StuPa-Wahl kurz erklärt!
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Organ der verfassten Studierendenschaft. Es besteht aus 33 Abgeordneten, von denen 13 direkt gewählt werden.
Ganz allgemein ist es Aufgabe der verfassten Studierendenschaft (die sich in Fachschaften gliedert) die fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Studierenden zu vertreten, zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen, die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern und den Hochschulsport sowie überregionale und internationale Kontakte zu pflegen.
Während die Fachschaft insbesondere die fachlichen Interessen der Studierenden einer Fachrichtung vertritt, obliegen dem StuPa insbesondere folgende Aufgaben:
- Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).
- Neben dieser bestehen noch weitere wichtige Aufgaben zur "allgemeinen" Interessenvertretung der Studierendenschaft, wie etwa die Änderung der Satzung der Studierendenschaft oder die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in wichtigen Gremien der Universität.
Die Studierendenschaft an der Universität des Saarlandes ist eine sog. verfasste Studierendenschaft, denn ihr Zusammenschluss ist im Saarländischen Hochschulgesetzt (SHSG) festgesetzt.
In § 83 SHSG heißt es: Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung (Studierendenschaft).
Um dieses Selbstverwaltungsrecht auszuüben sind Organe zu besetzen, die die Interessen der Studierenden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz vertreten. Die Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament, der Allgemeine Studierendenausschuss und der Ältestenrat. Das Wahlrecht zu den Organen der Studierendenschaft wird in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl ausgeübt.
Mit der Wahl des Studierendenparlamentes wählt ihr also Eure Interessenvertretung, die sich für Eure Belange und Interessen einsetzen muss! Hierzu gehört bspw. die Verhandlung über das Semesterticket und deren Umsetzung mit den Verkehrsbetrieben durch den vom StuPa eingesetzten AStA. Wie schon an diesem einen Beispiel klar wird, hat die Wahl des Studierendenparlamentes einen großen Einfluss auf Euer Studium und Eure Möglichkeiten als Studierende.
Nutzt daher Euer Wahlrecht!
Die Studierendenschaft (also alle immatrikulierten Studierenden) gliedert sich zunächst in sog. Fachschaften:
Diese Fachaften werden im Rahmen der sog. Fachschaftsratswahlen separat vom Studierendenparlament gewählt. Sie bilden Eure fachspezifische Interessenvertretung speziell für den Studiengang, in dem ihr eingeschrieben seid. Entsprechend sind bei den Fachschaftsratswahlen auch nur die Studierenden des jeweiligen Studiengangs für ihren Fachschaftsrat wahlberechtigt. Das Studierendenparlament hingegen vertritt Eure fächerübergreifenden Interessen, indem es den AStA wählt und kontrolliert.
Oder um es mit dem Gesetzeswortlaut zu erklären: Die Fachschaften nehmen in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr. Sie beraten die Studierenden und tragen zur Förderung der Studienangelegenheiten bei (vgl. § 83 Abs. 2 SHSG).
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das durch das Studierendenparlament gewählte ausführende Organ der Interessenvertretung. Man könnte sie auch als Exekutive der verfassten Studierendenschaft bezeichnen. Er vertritt die Studierendenschaft nach außen und ihm obliegt insbesondere die Ausführung des durch das Studierendenparlaments beschlossenen Haushaltsplans.
Er wird durch das Studierendenparlament kontrolliert.
Aufgabe des Ältestenrats ist die Streitschlichtung, Kontrolle und Beratung der anderen Organe. Er prüft auf Antrag insbesondere die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft und greift zudem in Streitfällen zwischen oder innerhalb der Organe mediativ ein.
Für die Durchführung der StuPa-Wahlen wird die Wahlsoftware uniWahl und das Online-Wahlsystem (OWS) des externen Dienstleisters Electric Paper verwendet. Die elektronische Stimmabgabe durch eine wahlberechtigte Person erfordert die vorherige Authentifizierung. Die Authentifizierung erfolgt mittels der universitären Kennung. Mit Freischaltung der Online-Wahlkabine erhalten Sie Zugriff über den auf dieser Seite bereitgestellten Link. Sie werden sodann aufgefordert, sich mittels Ihrer universitären Kennung (UdS-Kennung) sowie Ihres persönlichen Passworts zu authentifizieren. Mit erfolgreicher Authentifizierung können Sie die elektronische Wahlhandlung starten.
Wahlberechtigung und Ausübung des Wahlrechts
Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2025 (Stichtag 30. April 2025) an der Universität des Saarlandes immatrikuliert sind. Alle wahlberechtigten Studierenden sind einem Wahlkreis zugeordnet. In mehreren Hauptfächern immatrikulierte Studierende können bei der Wahlleitung die Änderung ihres zugeordneten Wahlkreises beantragen.
Wahlberechtigte Personen können ihr Wahlrecht aktiv und passiv ausüben. Zur Ausübung des aktiven Wahlrechts muss die Stimmabgabe zu den Wahlzeiten entweder über die Online-Wahlkabine oder durch Briefwahl erfolgen.
Das passive Wahlrecht wird durch Kandidatur wahrgenommen. Zur Listen- bzw. Direktkandidatur ist ein schriftlicher Antrag beim Wahlleiter bis spätestens 26. Mai 2025 (Einreichungsfrist) zu stellen. Auf der Wahlwebseite stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung.
Formulare | Wahlvorschläge
Die Formulare erfordern die Nutzung von Microsoft Word.
Wählerverzeichnis
Die wahlberechtigten Personen sind zum Stichtag (15. April 2025) in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) eingetragen worden. Das Wählerverzeichnis wird aus den offiziellen und aktuellen Studierendenstatistiken des Allgemeinen Studierendensekretariats in elektronischer Form erstellt.
Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, bis zum 30. Mai 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Wer das Wählerverzeichnis für falsch oder unrichtig hält, kann innerhalb dieser Frist beim Wahlleiter Einwendungen gegen dieses erheben.
Bitte beachten Sie, dass nur solche Studierenden an der Wahl teilnehmen können, die im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Wahlberechtigung beschränkt sich zudem auf den zugeordneten Wahlkreis.
Die Anfrage zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist via E-Mail an den Wahlleiter (matthiasmichael.thielen(at)uni-saarland.de) zu stellen. In der Anfrage sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Matrikelnummer der wahlberechtigten und anfragenden Person anzugeben.
Antrag auf Briefwahl
Mit Blick auf einen ressourcenschonenden Umgang, bitte ich Sie die Möglichkeit einer Briefwahl nur dann in Anspruch zu nehmen, sofern Ihnen eine Online-Wahl nicht möglich ist. Die elektronische Wahl wird von jedem Ort mit einem internetfähigen Endgerät möglich sein.
Eine briefliche Stimmabgabe ist gem. § 24 WO-StuPa zulässig. Mit Ausgabe der Briefwahlunterlagen erlischt der Anspruch, die Stimme regulär, während der elektronischen Wahl abzugeben.
Ein Antrag auf Briefwahl ist bis zum 30. Mai 2025 online über das nachfolgende Formular möglich. Wahlbriefe müssen bei der Wahlleitung bis zum 23. Juni 2025, 13.00 Uhr eingegangen sein.