Wahlen zum 70. Studierendenparlament 2024

Herzlich Willkommen auf der Webseite zu den Wahlen zum Studierendenparlament der Universität des Saarlandes.

Vom 17. bis 21. Juni 2024 finden die Wahlen zum 70. Studierendenparlament der Universität des Saarlandes statt.  Auf dieser Webseite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl.

Bei Fragen steht Ihnen die Wahlleitung unter den genannten Kommunikationswegen gerne zur Verfügung.

Zur Online-Wahlkabine (verfügbar ab 17. Juni 2024, 8.00 Uhr)

Mitteilungen des Wahlleiters

Kontakt zur Wahlleitung

Wahlleiter:  Dipl-Jur. Matthias M. Thielen
matthiasmichael.thielen(at)uni-saarland.de

StuPa-Wahl kurz erklärt!

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Organ der verfassten Studierendenschaft. Es besteht aus 33 Abgeordneten, von denen 13 direkt gewählt werden.

Ganz allgemein ist es Aufgabe der verfassten Studierendenschaft (die sich in Fachschaften gliedert) die fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Studierenden zu vertreten, zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen, die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern und den Hochschulsport sowie überregionale und internationale Kontakte zu pflegen.

Während die Fachschaft insbesondere die fachlichen Interessen der Studierenden einer Fachrichtung vertritt, obliegen dem StuPa insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). 
  • Neben dieser bestehen noch weitere wichtige Aufgaben zur "allgemeinen" Interessenvertretung der Studierendenschaft, wie etwa die Änderung der Satzung der Studierendenschaft oder die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in wichtigen Gremien der Universität.
     

Weitere Informationen hier

Warum ein Studierendenparlament wählen?

Die Studierendenschaft an der Universität des Saarlandes ist eine sog. verfasste Studierendenschaft, denn ihr Zusammenschluss ist im Saarländischen Hochschulgesetzt (SHSG) festgesetzt.

In § 83 SHSG heißt es: Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung (Studierendenschaft). 

Um dieses Selbstverwaltungsrecht auszuüben sind Organe zu besetzen, die die Interessen der Studierenden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz vertreten. Die Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament, der Allgemeine Studierendenausschuss und der Ältestenrat. Das Wahlrecht zu den Organen der Studierendenschaft wird in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl ausgeübt. 

Mit der Wahl des Studierendenparlamentes wählt ihr also Eure Interessenvertretung, die sich für Eure Belange und Interessen einsetzen muss! Hierzu gehört bspw. die Verhandlung über das Semesterticket und deren Umsetzung mit den Verkehrsbetrieben durch den vom StuPa eingesetzten AStA. Wie schon an diesem einen Beispiel klar wird, hat die Wahl des Studierendenparlamentes einen großen Einfluss auf Euer Studium und Eure Möglichkeiten als Studierende. 

Nutzt daher Euer Wahlrecht!

§ 83 SHSG

Wahlordnung der Studierendenschaft

Was ist der Unterschied zur Fachschaft, dem AStA oder dem Ältestenrat?

Die Studierendenschaft (also alle immatrikulierten Studierenden) gliedert sich zunächst in sog. Fachschaften:

Diese Fachaften werden im Rahmen der sog. Fachschaftsratswahlen separat vom Studierendenparlament gewählt. Sie bilden Eure fachspezifische Interessenvertretung speziell für den Studiengang, in dem ihr eingeschrieben seid. Entsprechend sind bei den Fachschaftsratswahlen auch nur die Studierenden des jeweiligen Studiengangs für ihren Fachschaftsrat wahlberechtigt. Das Studierendenparlament hingegen vertritt Eure fächerübergreifenden Interessen, indem es den AStA wählt und kontrolliert.
Oder um es mit dem Gesetzeswortlaut zu erklären: Die Fachschaften nehmen in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr. Sie beraten die Studierenden und tragen zur Förderung der Studienangelegenheiten bei (vgl. § 83 Abs. 2 SHSG).

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das durch das Studierendenparlament gewählte ausführende Organ der Interessenvertretung. Man könnte sie auch als Exekutive der verfassten Studierendenschaft bezeichnen. Er vertritt die Studierendenschaft nach außen und ihm obliegt insbesondere die Ausführung des durch das Studierendenparlaments beschlossenen Haushaltsplans. 
Er wird durch das Studierendenparlament kontrolliert.

Aufgabe des Ältestenrats ist die Streitschlichtung, Kontrolle und Beratung der anderen Organe. Er prüft auf Antrag insbesondere die Wahlen zu den Organen  der Studierendenschaft und greift zudem in Streitfällen zwischen oder innerhalb der Organe mediativ ein. 

Zur Webseite des AStA

Zur Webseite des StuPa

Zur Webseite des Ältestenrates

Wie läuft die elektronische Wahl (Online-Wahl) ab?

Informationen zum Ablauf der Online-Wahl werden bis spätestens zum 31. Mai 2024 an dieser Stelle bereitgestellt.