Wie funktioniert die Einschreibung in ein Studium in Teilzeit?

Wichtig: Erst ordentlich zurückmelden bzw. immatrikulieren

Sie müssen sich immer zuerst ordentlich zurückmelden, bevor wir Ihren Zusatzantrag bearbeiten können. Das bedeutet: Erst wenn der Semesterbeitrag überwiesen ist (die Höhe des Beitrags wird durch ein Teilzeitstudium nicht verändert), kann der Antrag auf ein Teilzeitstudium geprüft werden.

Das genaue Vorgehen für die einzelnen Fächer ist durch die Prüfungsordnungen geregelt. Informieren Sie sich bitte anhand Ihrer Prüfungsordnung oder bei Ihrer Studienfachberatung.

Bitte erkundigen Sie sich vor Einschreibung und Überweisung des Semesterbeitrags, ob Sie zu einem Studium in Teilzeit berechtigt sind. Der Semesterbeitrag kann nicht jederzeit zurückerstattet werden.

Antragstellung

Um in Teilzeit zu studieren, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Genehmigung wird immer nur für ein Semester erteilt und muss jedes Semester erneut beantragt werden.

Dem Antrag müssen Sie entsprechend der Antragsgründe Nachweise beifügen, ohne die wir Ihren Antrag nicht bearbeiten können. Die notwendigen Nachweise finden Sie auf dem Antragsformular. Das unterschriebene Original des Antrag reichen Sie bitte persönlich oder postalisch beim Prüfungssekretariat Ihres Studiengangs ein.

Nach zwei Semestern und weiterem Verbleib im Teilzeitstudium muss bzw. soll ein Beratungsgespräch bei der jeweiligen Fachberatung geführt werden.

Fristen

Bei einigen Studiengängen müssen Teilzeitsemester spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rückmeldefrist beantragt werden.