Gruppenurwahlen 2026

      • Wahlvorschläge

        Hier finden Sie Informationen zu den Listen und Kandidierenden, die Sie bei den Gruppenurwahlen wählen können.

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    An der Universität des Saarlandes finden vom 9. bis zum 11. Juni 2026 die Gruppenurwahlen statt. Dabei werden die folgenden Kollegialorgane der UdS neu gewählt:

    • Senat
    • Fakultätsräte der Fakultäten HW, MI, NT, P und R
    • Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften
    • Bereichsrat für Klinische Medizin

    Wahltermine für die Stimmabgabe per Onlinewahl

    • Dienstag, 9. Juni 2026, 10 Uhr bis Donnerstag, 11. Juni 2026, 16 Uhr
    • Infopoint auf dem Campus Homburg (Foyer Hörsaalgebäude; Geb. 35), Dienstag, 9. Juni 2026, 10 Uhr bis 15 Uhr
    • Infopoint im Wahlbüro, Campus A2.3, R. 1.01, Dienstag, 9. Juni 2026 bis Donnerstag, 11. Juni 2026, 10 Uhr bis 15 Uhr

    Wahltermine für die Stimmabgabe per Briefwahl

    • Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl: zwischen 17. April und 2. Juni 2026
    • Versand der Briefwahlunterlagen: ab 25. Mai 2026
    • Einreichungsfrist für die ausgefüllten Briefwahlunterlagen: bis zum 11. Juni 2026 um 14 Uhr

    Zeitplan

    Hier finden Sie die wichtigsten Termine und Fristen für die Gruppen-Urwahlen 2026. Bitte beachten Sie, dass es zu Änderungen kommen kann.

    DatumFrist / Ereignis
    17. April 2026Versand der Wahlbenachrichtigung an die wahlberechtigten Personen
    20. April 2026Wählerverzeichnisse liegen zur Einsichtnahme aus
    24. April 2026, 16:00 Uhr
    Verlängert auf 30. April 2026, 16:00 Uhr
    Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (Kandidaturen)
    17. April – 2. Juni 2026Beantragung von Briefwahl möglich
    4. Mai 2026Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerverzeichnisse
    15. Mai 2026Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge
    ab 25. Mai 2026Versand der Briefwahlunterlagen
    3. Juni 2026Versand der Informationen für die Onlinewahl
    9.–11. Juni 2026Onlinewahl (Di. 10:00 Uhr – Do. 16:00 Uhr)
    11. Juni 2026, 14:00 UhrEinreichungsfrist für ausgefüllte Briefwahlunterlagen
    12. Juni 2026, 9:00 UhrStimmauszählung
    15. Juni 2026, 14:00 UhrFeststellung des Wahlergebnisses
    24. Juni 2026Bekanntgabe des Wahlergebnisses

    Ergänzende Bekanntmachung zum Wahlausschreiben

    Entgegen der ursprünglichen Wahlankündigung findet in diesem Jahr keine Teilwahl zum Beirat für Frauenfragen statt, da die Amtszeit gem. Art. 39 Abs. 3 S. 3 der Grundordnung drei Jahre beträgt.

    Nach der letzten Wahl im Jahre 2024 erfolgt deshalb die nächste Teilwahl für den Beirat für Frauenfragen im Jahre 2027. Alle übrigen Teilwahlen finden entsprechend der Ankündigung in der Zeit vom 9. bis zum 11. Juni 2026 statt.

    Veröffentlichung der Wahlvorschläge erst am 22. Mai

    Aufgrund einer noch zu klärenden Frage können die zugelassenen Wahlvorschläge erst am kommenden Freitag, 22. Mai 2026, veröffentlicht werden.

    Wählerverzeichnis abgeschlossen

    Das Wählerverzeichnis ist seit dem 11. Mai 2026 abgeschlossen. Über alle bis zum Ende der Einspruchsfrist am 4. Mai 2026 eingegangenen Einsprüche hat die Wahlleitung nach Anhörung des Wahlausschusses am 6. Mai 2026 entschieden. Die betroffenen Personen wurden benachrichtigt.

    Auskünfte zum Eintrag im Wählerverzeichnis können weiterhin bei der Wahlleitung (wahlbuero(at)univw.uni-saarland.de oder 0681 302 2599) eingeholt werden.

    Verlängerung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

    Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 30. April 2026, 16 Uhr.

    Auskünfte zum Wählerverzeichnis und Änderungen

    Sie erhalten Auskunft zu Ihrem Eintrag im Wählerverzeichnis und damit zu Ihrer Wahlberechtigung bei der Wahlleitung, den Geschäftsstellen der Dekanate, dem Gleichstellungsbüro und dem AStA.

    Idealerweise nutzen Sie hierfür unser Formular oder melden sich direkt bei der Wahlleitung per E-Mail oder Telefon (0681 302 2599).

    Bis zum 4. Mai 2026 können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, falls Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis fehlt oder diese aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist:
    Vorlage zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

    Studierende in fakultätsübergreifenden Studiengängen können außerdem bis zu oben genannter Frist eine Änderung Ihrer Fakultätszuordnung beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Formular:
    Antrag zur Änderung der Fakultätszuordnung für Studierende

    Einreichung von Wahlvorschlägen

    Bitte nutzen Sie zum Einreichen von Wahlvorschlägen das folgende Formular.

    Ergebnisse früherer Gruppenurwahlen

    Zu den Ergebnissen der vergangenen Gruppenurwahlen

    Ordnung zu den Gruppenurwahlen (Wahlordnung)