Anreize@UdS

Gemeinsam Spitzenforschung fördern

Mit dem Prämienprogramm Anreize@UdS würdigt die Universität des Saarlandes das Engagement ihrer Professuren und Arbeitsgruppen bei der Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die UdS sowie bei der Einwerbung hochkompetitiver Individualförderungen.

Das Programm honoriert insbesondere die Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen. Zugleich setzt die UdS gezielte Anreize, um exzellente Forschende aus dem In- und Ausland zu gewinnen, die Drittmitteleinnahmen zu steigern und Innovation, wissenschaftliche Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

    • Das Wichtigste auf einen Blick

      Prämien: 2.000 Euro oder 10.000 Euro | Zielgruppe: Professuren und Arbeitsgruppen der UdS | Förderprogramme: ausgewählte Programme der DFG, der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Europäischen Union | Voraussetzung: Bewilligung beziehungsweise Erreichen der zweiten Begutachtungsstufe

    • Haben Sie Fragen?

      Zögern Sie nicht Kontakt mit der Förderberatung der UdS aufzunehmen: forschung(at)uni-saarland.de

Wie hoch sind die Prämien?

Prämie in Höhe von 2.000 Euro

Die Prämie beträgt 2.000 Euro für Anträge in folgenden Programmen:

  • Walter Benjamin-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • Humboldt-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung
  • Postdoctoral Fellowships im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen der Europäischen Union
Prämie in Höhe von 10.000 Euro

Die Prämie beträgt 10.000 Euro für Anträge in folgenden Programmen:

  • Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • Heisenberg-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • Alexander von Humboldt-Professur
  • Humboldt Research Professorship
  • ERC Starting Grants
  • ERC Consolidator Grants
  • ERC Advanced Grants

Unter welchen Voraussetzungen wird die Prämie gewährt?

Einstufige Antragsverfahren

Die Prämie wird im Bewilligungsfall gewährt.

Zwei- oder mehrstufige Antragsverfahren

Die Prämie wird bei Erreichen der zweiten Begutachtungsstufe gewährt.