Nagoya-Protokoll

Nagoya-Protokoll (EU ABS Regulation)

Seit 2016 ist Deutschland Vertragspartei des „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile“ (Nagoya-Protokoll). Es handelt sich bei dem Nagoya-Protokoll um einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der am 12.10.2014 in Kraft getreten ist.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls geschieht innerhalb der EU durch die "Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union"
(EU-ABS-Verordnung).

Die Nichteinhaltung des Nagoya-Protokolls kann mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zur besseren Einschätzung, ob sich Ihre Forschungsaktivitäten im Geltungsbereich des Nagoya Protokolls bewegen, bzw. ob Ressourcen, die Sie seit dem 12.10.2014 bezogen haben oder in Zukunft beziehen möchten, unter die Regularien des Nagoya-Protokolls fallen, stellen wir Ihnen das nachfolgende Dokument zur Verfügung: