Sperrung von Finanz- und Kostenstellen

Sperrung von Finanz- und Kostenstellen

Antragsformular
Den zu sperrenden Kontierungen dürfen
1. keine bebuchbaren Fonds und Aufträge mehr zugeordnet sein
2. zugeordnete Kostenstellenkarten müssen gesperrt sein
3. keine Telefone zugeordnet sein
4. kein Personal zugeordnet sein
5. kein Obligo zugeordnet sein
6. kein Inventar zugeordnet sein

Falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wenden Sie sich bitte VOR Absenden des Formulars an unten stehende Ansprechpartner/innen, da die Kontierungen sonst nicht gesperrt werden können.

Sofern noch Inventar zugeordnet ist, können Sie dieses gesamt im unten stehenden Feld A) auf eine neue Kontierung umbuchen lassen. Weitere Rückfragen können Ihnen die u.g. Ansprechpartner/innen beantworten.

* Pflichtfelder

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen zu den einzelnen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/innen:

  1. Für Fragen zu Drittmittelprojekten an das Dezernat FT: https://www.uni-saarland.de/dezernat/ft/ansprechpartner.html
  2. Für Fragen zu Kostenstellenkarten an das Kartenbüro des HIZ: https://www.uni-saarland.de/page/uds-card/kartenbuero.html    Bitte wenden Sie sich über das Ticketsystem OTRS an den IT-Service-Desk des HIZ: www.hiz-saarland.de/dienste/servicekontakte/
  3. Für Fragen bezgl. Personal an Dezernat P: t.keller@univw.uni-saarland.de
  4. Für Fragen zu Bestell-Obligos an Dezernat ZB (ausgenommen Personalobligo, vgl. Hinweis zur Nr. 4): https://www.uni-saarland.de/dezernat/zb/kontakt.html
  5. Bitte beauftragen Sie die Zuordnung der Anlagegüter bei Dezernat HF mittels Formular: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/dezernat/hf/FiBu/FiBu_Abgangsanzeige2019.pdf

Hinweise und Begriffserklärung

Die Kontierung kann sowohl Finanzstelle als auch Kostenstelle sein.

Die Finanzstelle entspricht an der UdS i.d.R. der Kostenstelle. Sie dient der organisatorischen Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und ist siebenstellig.

Die Kostenstelle spezifiziert den Bereich, für den Geld abgeflossen ist und ist siebenstellig.

Über Fonds (z.B. Drittmittelfonds, Erstattungsfonds, 7er-Fonds) können Gelder nach ihrer Herkunft unterschieden werden. Fonds können über oben stehendes Formular NICHT gesperrt werden. Ein Auftrag spezifiziert den Bereich, für den Geld abgeflossen ist und entspricht an der UdS i.d.R. einem Fonds.

Obligos sind noch laufende finanzielle Verpflichtungen für Sach- oder Personalmittel.

Geschäftsvorfälle sind z.B. Rückrechnungen Personal, Künstlersozialabgabe etc.