Sperrung von Finanz- und Kostenstellen
Ansprechpartner/innen
Bei Fragen zu den einzelnen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/innen:
- Für Fragen zu Drittmittelprojekten an das Dezernat FT: https://www.uni-saarland.de/dezernat/ft/ansprechpartner.html
- Für Fragen zu Kostenstellenkarten an das Kartenbüro des HIZ: https://www.uni-saarland.de/page/uds-card/kartenbuero.html Bitte wenden Sie sich über das Ticketsystem OTRS an den IT-Service-Desk des HIZ: www.hiz-saarland.de/dienste/servicekontakte/
- Für Fragen bezgl. Personal an Dezernat P: t.keller@univw.uni-saarland.de
- Für Fragen zu Bestell-Obligos an Dezernat ZB (ausgenommen Personalobligo, vgl. Hinweis zur Nr. 4): https://www.uni-saarland.de/dezernat/zb/kontakt.html
- Bitte beauftragen Sie die Zuordnung der Anlagegüter bei Dezernat HF mittels Formular: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/dezernat/hf/FiBu/FiBu_Abgangsanzeige2019.pdf
Hinweise und Begriffserklärung
Die Kontierung kann sowohl Finanzstelle als auch Kostenstelle sein.
Die Finanzstelle entspricht an der UdS i.d.R. der Kostenstelle. Sie dient der organisatorischen Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und ist siebenstellig.
Die Kostenstelle spezifiziert den Bereich, für den Geld abgeflossen ist und ist siebenstellig.
Über Fonds (z.B. Drittmittelfonds, Erstattungsfonds, 7er-Fonds) können Gelder nach ihrer Herkunft unterschieden werden. Fonds können über oben stehendes Formular NICHT gesperrt werden. Ein Auftrag spezifiziert den Bereich, für den Geld abgeflossen ist und entspricht an der UdS i.d.R. einem Fonds.
Obligos sind noch laufende finanzielle Verpflichtungen für Sach- oder Personalmittel.
Geschäftsvorfälle sind z.B. Rückrechnungen Personal, Künstlersozialabgabe etc.