Akkreditierungsbestätigung

Ansprechpartner

Simon Koch
Geb. A4 4, Zi. 2.09
Tel.: 0681 302-3889
simon.koch(at)uni-saarland.de

 

Torsten Luft
Geb. A4 4, Zi. 2.09
Tel.: 0681 302-71120
torsten.luft(at)uni-saarland.de

 

Interne Reakkreditierung von Studiengängen

Sämtliche Studiengänge der UdS werden im Rahmen des Qualitätsmanagements Lehre und Studium kontinuierlich qualitätsgesichert. Für Bachelor- und Master-Studiengänge ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen darüber hinaus eine formale sowie inhaltliche Überprüfung der Studienqualität in Form einer Reakkreditierung obligatorisch. Die UdS setzt dies in ihren Akkreditierungsbestätigungsverfahren um.

Werden während des Akkreditierungszeitraums keine wesentlichen Änderungen am Konzept eines Studiengangs vorgenommen, so wird für diesen vor Ablauf seiner Akkreditierungsfrist ein Akkreditierungsbestätigungsverfahren eingeleitet. Im Akkreditierungsbestätigungsverfahren wird geprüft, ob Studiengänge die Qualitätskritierien der UdS, die an die formalen sowie fachlich-inhaltlichen Kriterien der Saarländischen Studienakkredtierungsverordnung angelehnt sind, erfüllen und ob sie zur Erreichung der Qualifikationsziele der Hochschule beitragen. Dabei werden verschiedene Qualitätschecks auf Basis von Befragungs- und Gesprächsergebnissen sowie Auffälligkeiten innerhalb der statistischen Kennzahlen durchgeführt.

Als systemakkreditierte Universität erfolgt die Prüfung UdS-intern durch das Qualitätsbüro unter Einbezug externer Expertisen (i.d.R. 2 Fachvertreter*innen, min. 1 Berufsvertreter*in und min. 1 Studierende*r), einer formalen und rechtlichen Prüfung der Studiengangsdokumente (Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch etc.) sowie unter Anwendung weiterer Feedbackinstrumente, u.a.

  • Studierendenfeedbacks unter Einbezug der Fachschaften
  • Absolventenbefragungen
  • Qualitätsgespräche mit Lehrenden
  • Qualitätsgespräche mit weiteren involvierten Akteuren auf Ebene der Studien- und Prüfungsorganisation.

Die Stellungnahmen der internen und externen Akteure, die den Studiengang aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, werden in einem internen Verfahrensbericht zusammengeführt. Im Verfahrensbericht wird in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Fachrichtungen studiengangsbezogener Handlungsbedarf als Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung in Form einer Stellungnahme des Qualitätsbüros dokumentiert.

Auf Basis der im Bericht dargestellten Verfahrensergebnisse sowie der Stellungnahme des Qualitätsbüros wird die Entscheidung über die Akkreditierung vom Studienausschuss  getroffen und in der Datenbank des Akkreditierungsrates dokumentiert. In Form des UdS-Qualitätspasses wird die Erfüllung der im Rahmen einer Akkreditierung zu prüfenden Qualitätskriterien intern zertifiziert. Die Akkreditierungsfrist beträgt derzeit 8 Jahre.

Aktuelle Verfahren sowie Verfahrensgrundsätze

Eine Übersicht über die derzeit laufenden Akkreditierungsbestätigungen, anstehende Verfahrensabschlüsse sowie die zuletzt abgeschlossenen Akkreditierungsbestätigungen finden Sie in den Neuigkeiten.

Die Verfahrensgrundsätze sowie Leitlinien der internen Akkreditierung finden Sie in den Handreichungen zur Akkreditierungsbestätigung. Details zum UdS-internen Akkreditierungsbestätigungsverfahren erhalten Sie hier.

Sollten darüber hinaus Fragen rund um das Thema Akkreditierungsbestätigung bestehen, so melden Sie sich bitte jederzeit gerne per Mail an: akkreditierung[at]uni-saarland.de