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Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal

                

Ausschreibungstext

Sie können aus folgenden Mustern (verschiedene Kopfbilder) für die Stellenausschreibung wählen:

  • Sprachniveaustufen nach dem GER
  • Der Ausschreibungstext muss insbesondere das konkrete Anforderungsprofil enthalten. Bitte achten Sie bei der Formulierung auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Bitte geben Sie die Finanzierungsquelle für das angestrebte Beschäftigungsverhältnis an (Finanzstelle/Fonds). Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen.
  • Zur weiteren Bearbeitung muss neben dem Ausschreibungstext auch eine tarifgerechte Tätigkeitsbeschreibung vorliegen.
  • Vorschlag des Ausschreibungstext bitte als Word-Dokument (.doc) an ausschreibung@uni-saarland.de senden.

Informationen zur Online-Bewerbung

 

Veröffentlichung

  • Das Dezernat Personal wird Ihre Ausschreibung im Internet unter den Stellenausschreibungen der Universität des Saarlandes veröffentlichen.
  • Mit der Arbeitsverwaltung wird zusätzlich zum Vermittlungsauftrag entsprechend dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Verbindung aufgenommen.
  • Weitere Stellenanzeigen (z.B. in einem Printmedium) können durch das Dezernat Personal veranlasst werden, wenn Sie die Finanzierung übernehmen.

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Bitte prüfen Sie bei Eingang der Bewerbung, ob sich Schwerbehinderte (Grad der Behinderung [GdB] > 50%) oder bereits Gleichgestellte (GdB < 50% mit Gleichstellungsbescheid) beworben haben (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch IX). (Anmerkung: Ein für den Fall einer Einstellung angekündigte oder zugesicherte Gleichstellung reicht nicht aus, die Gleichstellung muss bereits erfolgt sein.)

  • Falls ja: Setzen Sie sich – unabhängig von der Qualifikation der Person – unverzüglich nach Eingang der Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung  wegen des zwingend notwendigen Verfahrens sofort in Verbindung. Dieses Verfahren dient auch der Vermeidung von Schadenersatzansprüchen nach § 164 SGB IX i.V.m. § 15 AGG.

Bitte beachten Sie, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen zu den Vorstellungsgesprächen zwingend eingeladen werden müssen. Bei sog. mehrstufigen Bewerbungsverfahren besteht diese Pflicht für alle Stufen des Bewerbungsprozesses, es sind also mehrfache Einladungen erforderlich.

Bitte beachten Sie auch, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen auch bei erneuter Ausschreibungen der selben Stelle eingeladen werden müssen, selbst dann, wenn diese bereits im Vorfeld im Rahmen eines Vorstellungsgespräches nicht überzeugen konnten. Die Schwerbehindertenvertretung ist in diesen Fällen ins Bewerbungsverfahren einzubinden.

Auswahl

Bitte wählen Sie nach Ausschreibungsende aus dem Kreis der Bewerbenden die Personen aus, die dem Anforderungsprofil entsprechen und laden sie zu Vorstellungsgesprächen ein. Beachten Sie auch hier bitte das AGG und die folgenden Hinweise.

Bitte weisen Sie die Bewerbenden ausdrücklich darauf hin, dass keine Reisekosten o.ä. für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch erstattet werden.

Zu Vorstellungsgesprächen wird schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbenden unter Vorlage des dienstlichen Einladungsschreibens bei der Campus-Einfahrt Uni-Mitte von den Mitarbeitern im Pfortenhaus ein kostenloses Ausfahrtticket ausgehändigt.

Informationen zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen über MS Teams.

Einladung

Zu den Vorstellungsgesprächen ist rechtzeitig einzuladen:

  • der Personalrat für die Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals (hierfür können Sie dieses Muster verwenden),
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • die Schwerbehindertenvertretung, wenn sich Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte beworben haben.

Konkurrenteninformation

  • Bitte teilen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den "erfolglosen" Mitbewerberbenden schriftlich mit, dass sie nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden (Konkurrenteninformation).
  • Die Einspruchs- bzw. Klagefrist von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Konkurrenteninfo durch die Konkurrentin bzw. den Konkurrenten ist abzuwarten, bevor die Einstellung der ausgewählten Person erfolgen kann.
  • Bei den Schwerbehinderten und den diesen Gleichgestellten muss diese Information die für die Ablehnung maßgebenden Gründe (fachlich nachvollziehbare Begründung) enthalten. (Anmerkung: Als Arbeitgeberin können wir uns im Streitfall (Konkurrentenklage) nur auf die in diesem Schreiben genannten Gründe berufen, ein "Nachschieben" von Gründen ist im Streitfall nicht mehr möglich.)

Einstellungsverfahren

Einstellungsauftrag

Bitte reichen Sie rechtzeitig (Bearbeitungsfrist von 7 Wochen) vor dem beabsichtigten Einstellungstermin einen Einstellungsauftrag ein. Alleine schon der Personalrat hat (nach Vorliegen der vollständigen Informationen) gesetzlich zwei Wochen Zeit, seine Entscheidung zu treffen.

Einstellungszusagen

Sobald Ihr vollständiger Einstellungsauftrag vorliegt, wird das Dezernat Personal den Personalrat beteiligen und nach dessen Zustimmung die Einstellungszusage erteilen.

Verbindliche (Einstellungs-)Zusagen können von Ihnen als beantragende Stelle nicht gegeben werden!

 

Bei befristeten Beschäftigungen wird das Dezernat Personal für eine Vertragsunterzeichnung vor Arbeitsbeginn sorgen.

 

Bewerbungsunterlagen werden im Dezernat Personal ca. 3 Monate aufbewahrt und danach datenschutzgerecht entsorgt.

Betriebsärztlicher Dienst

Bitte füllen Sie für Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihren neuen Mitarbeiter den Fragebogen zur Gesundheitsvorsorge und dem Arbeitsschutz aus und leiten ihn an den zuständigen betriebsärztlichen Dienst weiter.