Gefahrguttransporte

Informationen und Hinweise zu Gefahrgut-Transporten für Sonderabfälle nach GGVSEB/ADR.

Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit der ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt.  

Die Campus-Gelände Homburg, Dudweiler und Saarbrücken sind kein abgeschlossenes Werksgelände und unterliegen damit den oben genannten gesetzlichen Regelungen.

Abfall- und Chemikalien-Transporte müssen deswegen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Beim Gefahrguttransport wird zwischen Transporten in Entsorgungsbehältern (Sammeltransporte) und in Feinchemikaliengebinden (Feinchemikalientransport) unterschieden.

Sammeltransporte

Campus Homburg und Dudweiler

Gilt für:

Der Abtransport am Campus Homburg und Dudweiler erfolgt alle 3 bis 4 Wochen. 

Die Original Entsorgungsauftragsscheine verbleiben bei den Abfallgefäßen und eine Kopie wird im Vorfeld zugesandt. Füllen Sie den Beförderungsauftrag und die Entsorgungsauftragsscheine elektronisch aus um Fehler bei der Weiterverarbeitung zu vermeiden!

Um eine Abholung der Sonderabfälle zu veranlassen, verwenden Sie bitte unseren Beförderungsauftrag  & Entsorgungsauftragsscheine und senden diese bitte vollständig ausgefüllt an E-Mail: sae(at)uni-saarland.de 

 

Feinchemikalientransporte

Gilt für:


Campus Homburg und Dudweiler

Die Feinchemikalien werden durch einen Fachentsorger direkt vor Ort ordnungsgemäß verpackt und entsorgt.

Bitte wenden Sie sich zur Beauftragung eines Transports oder bei entsprechenden Fragen an Herrn Heiko Beutel.


Campus Saarbrücken

Annahme von Feinchemikalien nach Rücksprache mit Herrn Heiko Beutel