Gesundheitsdienstleistungen in der Großregion SaarLorLux

Gesundheitsdienstleistungen in der Großregion SaarLorLux

Die praktische Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf Krankenkassensysteme im grenzüberschreitenden Kontext

Projektleitung und -durchführung:
Prof. Dr. Torsten Stein, Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M., RA Tilmann Lahann LL.M., Ass. iur. Anja Trautmann LL.M., Europa-Institut, Sek. ReWi

Ziele:
Das beantragte Froschungsvorhaben soll für mehr Klarheit bezüglich des grenzüberschreitenden Zusammenspiels der mitgliedstaatlichen Krankenkassensysteme sorgen. Die Krankenkassensysteme der drei Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Luxembourg sind unterschiedlich aufgebaut und gewähren unterschiedliche Leistungen, so dass sich insbesondere aus Sicht der Leistungsempfänger viele Problemfelder ergeben können.
Der Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens liegt in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Es zeigt von dieser ausgehend deren Bedeutung und Umsetzung für die einzelnen nationalen Krankenkassensysteme auf.

Projektergebnisse:
Das Saarland bildet mit seinen Nachbarn Lothringen und Luxemburg eine lebendige, europäische Wirtschaftsregion. Die Großregion SaarLorLux zeichnet sich dabei durch die Besonderheit aus, dass nicht nur zwei, sondern gleich drei Mitgliedstaaten aufeinandertreffen. Diese Region ist ein Paradebeispiel für eine gelebte Europäische Union. Tagtäglich strömen Tausende von Grenzgängern von einem Mitgliedstaat in dem sie leben, in einen anderen, in dem sie arbeiten.
Der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fördern diesen grenzüberschreitenden Verkehr und verbieten den Mitgliedstaaten Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Nationalität zu diskriminieren. Gerade im Zusammenhang mit den nationalen Sozialsystemen, führt dies zu einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen, weshalb der Europäische Gerichtshof regelmäßig mit konkreten Sachverhalten befasst wird. Die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen befindet sich im Spannungsfeld von europäischen und nationalen Regelungen. Insbesondere die Diversität der nationalen Krankenversicherungssysteme erschwert einen europäischen Gesundheitsmarkt, der sich allein an den Bedürfnissen der Patienten orientiert.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausreichend und umfassend gegeben sind. Etwaige Probleme finden sich ausschließlich bei speziellen Einzelfragen, insbesondere bei der Abrechnung und der Genehmigung im Detail und nicht mehr im Grundsatz. Auch die untersuchten nationalen Regelungen, welche für die Großregion relevant werden könnten, berücksichtigen die grenzüberschreitenden Konstellationen. Hier besteht auf Seiten der deutschen Vorschriften kein Handlungsbedarf zu Nachbesserungen, wobei aber eine Anpassung an die Neuregelungen durch die Patientenrichtlinie notwendig sein wird.
Die Untersuchung der Situation in der Großregion bezüglich des Themenkomplexes ergab zwar eine Vielzahl an grenzüberschreitenden Projekten, jedoch mangelt es an einer übergeordneten organisierten Koordinierung, die neben einer effizienten Bedarfsplanung auch die Information und Fortbildung miteinbezieht. Abschließend kann festgestellt werden, dass die Großregion ihre Stärken und Potentiale zugunsten eines funktionierenden grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes hinsichtlich einer effektiven grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ausschöpfen muss. Dies auch vor dem Hintergrund, dass jeder 10. Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich beschäftigt ist und im Gesundheitswesen nur allein in der Bundesrepublik Deutschland 250 - 260 Mrd. Euro im Jahr erwirtschaftet werden, dies entspricht derselben Größenordnung wie in der Automobilindustrie. Im Ergebnis könnten Synergieeffekte einer erfolgreichen Gesundheitsversorgung in der Großregion in anderen Bereichen genutzt werden

Abschlussbericht