Praktika
- Langfristige Terminübersicht der Schulpraktika bis SoSe 2024
- Turnus der fachdidaktischen Schulpraktika bis WiSe 2026-27
- Übersicht der Schulpraktika im Südwestverbund
- Merkblatt Auslandsschulpraktika (mod. Fremdsprachen - ab PO 2012!)
- Informationen zu Praktika an dt. Auslandsschulen (selbstgesuchtes Praktikum - ab PO 2012)
- Informationen zu Praktika an dt. Auslandsschulen (Bewerbung beim Internat. Office - ab PO 2012)
- Learning Agreement - Vereinbarung über den Auslandsaufenthalt
- Bescheinigung Auslandsaufenthalt
- Anerkennungsempfehlungen für PAD-Fremdsprachenassistenz/Auslandsschulpraktikum
- bezahltes Praktikum an der German European School Singapore
- Schulpraktika an deutschen Schulen im Ausland
- Deutsche Auslandsschulen
- Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
- International Office (IO) der UdS - ins Ausland
- IO - Finanzierungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt
- Stipendienprogramm UdS mobil
- DAAD-Kurzstipendien für Praktika an deutschen Auslandsschulen
- Auslands-Bafög
- DAAD: "studieren weltweit- ERLEBE ES!"
- Flyer: Sicher im Ausland
- Hinweise zu Versicherungen bei Auslandsaufenthalten
Alle Lehramtsstudierenden (außer Wirtschaftspädagogik) müssen bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ein Betriebspraktikum nachweisen (LAB 9 Monate, allgemeinbildende Schulen 4 Wochen oder 160 Arbeitsstunden).
Formular zur Bestätigung des Betriebspraktikums (Lehramt an allgemeinbildenden Schulen)
Ordnung der Betriebspraktika für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen
Ordnung der Betriebspraktika für das Lehramt an beruflichen Schulen
Flyer: UdS-Praktikumsbörse
Seit 31.08.2014 werden keine pädagogischen Tätigkeiten (Schule, Nachhilfe, Training, Kinderbetreuung etc.) und Hilfskrafttätigkeiten an einer Hochschule mehr anerkannt.
Bitte legen Sie die Bescheinigung des Betriebspraktikums mindestens 6 Monate vor Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen im ZfL zur Prüfung der Anerkennung vor.
Senden Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail an isabelle.wagner(at)uni-saarland.de.