Examensklausurenkurs

Examensklausurenkurs

 

Ab wann kann ich am Examensklausurenkurs teilnehmen?

Studienordnung n.F.:
Gilt für Studierende, die ihr Studium zum 1. Oktober 2022 aufgenommen haben. Ferner gilt sie  für Studierende, die sich wegen des fehlenden Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an den vorgesehenen Veranstaltungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 JAG) zum 1. Oktober 2022 weiterhin im ersten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2023 weiterhin im zweiten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2024 weiterhin im dritten Studienjahr befinden.
Die Teilnahme an eingem Kurs zur Anfertigung von Examensklausuren setzt die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen fachspezifischen Übung voraus (vgl. § 8 StudO).
 

Studienordnung a.F.:
Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren im Strafrecht ist die Vorlage des Scheines der Übung im Strafrecht (für Fortgeschrittene). Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren im Privatrecht und Öffentlichen Recht ist die Vorlage der Scheine der (Fortgeschrittenen-)Übungen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht (vgl. § 8 Absatz 1 StuPrO).


Wo findet der Examensklausurenkurs statt?
Die Klausuren finden in der Regel samstags ab 9:00 Uhr in Hörsaal 0.18, Gebäude B4 1, statt. Es stehen, je nach Klausur, vier bzw. fünf Zeitstunden für die Bearbeitung zur Verfügung. Die Besprechung und Rückgabe erfolgt in der Regel ‑ wenn nicht anders angegeben – freitags von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr jeweils im Hörsaal 0.24 des Gebäudes B4 1. Die Termine erfahren Sie durch Aushang im Glaskasten (gegenüber HS 0.19, Geb. B4 1) oder unter Examensvorbereitung.


Bekomme ich einen Schein für den Examensklausurenkurs ausgestellt?
Über die erfolgreiche Teilnahme am Examensklausurenkurs kann im Dekanat ein Schein ausgestellt werden. Voraussetzung sind mindestens zwei mit ausreichend (4 Punkte) bewertete Klausuren eines Semesterkurses. Die korrigierten Klausuren müssen zur Ausstellung des Scheins mitgebracht werden.