Schwerpunktbereich

SPB 3: Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches das Leben vieler Menschen in unserer Gesellschaft erheblich beeinflusst. Denn wir leben in einer „Arbeitnehmergesellschaft“, in der die meisten Menschen ihren Lebensunterhalt durch die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses erwerben. Nicht zuletzt wegen dieser hohen praktischen Relevanz bietet das Arbeitsrecht beträchtliche berufliche Entfaltungsmöglichkeiten für junge Juristen und vermittelt tiefe Einblicke in die Funktionsweise unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Der SPB 3 „Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht“ baut auf der Pflichtfachvorlesung „Individualarbeitsrecht I“, die im 5. Semester zu besuchen ist, auf und erweitert die dort erworbenen Grundlagenkenntnisse. Gegenstand des zweisemestrigen Schwerpunktbereichsstudiums sind neben einer Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Individualarbeitsrecht auch die Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, also des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie des Rechts der Arbeitnehmermitwirkung (insbesondere des Betriebsverfassungsrechts sowie des Rechts der unternehmerischen Mitbestimmung).

Das SP-Studium verfolgt das Ziel, die Grundstrukturen des deutschen Arbeitsrechts zu vermitteln, wobei in den Lehrveranstaltungen auch dessen Einbettung in die inzwischen erhebliche Bedeutung besitzenden Vorgaben des Arbeitsrechts der Europäischen Union erfolgen soll. Die Studierenden sollen befähigt werden, mit den erworbenen Kenntnissen selbständig im geltenden Arbeitsrecht zu arbeiten. Gelegenheit für ein erstes Hineinschnuppern in eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fragen des Arbeitsrechts soll das im SPB regelmäßig angebotene arbeitsrechtliche Seminar bieten.

Folgende Lehrveranstaltungen werden derzeit im SPB 3 angeboten:

  • Wintersemester
    - Kollektives Arbeitsrecht (3 SWS)
    - Arbeitsrechtliches Seminar (2 SWS)
    - Fallbearbeitung im Arbeitsrecht – Übung (2 SWS) [fakultativ]

  • Sommersemester
    - Individualarbeitsrecht II (2 SWS)
    - Arbeitsrechtlicher Klausurenkurs (Vorbereitung auf SPB-Prüfung)
    - Grundzüge des Sozialrechts (2 SWS) [fakultativ]
    - Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht (2 SWS).

Darüber hinaus werden für die Teilnehmer des SPB3 regelmäßig Exkursionen mit arbeitsrechtlichem Bezug veranstaltet. So besuchten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Schwerpunkts im WS 2024/2025 den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Im SoSe 2025 wurde eine Werksbesichtigung der Dillinger Hütte mit anschließendem Gespräch mit dem Betriebsrat, dem Arbeitsdirektor und einem Vertreter der Unternehmensleitung, die einen Einblick in die gelebte Praxis der Mitbestimmung in dem Unternehmen ermöglichten, angeboten. Des Weiteren ist für das WS 2025/2026 ein Besuch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg geplant.

Begleitend zu den Lehrveranstaltungen des SPB werden umfangreiche Materialien zur Verfügung gestellt. Zudem wird für die Vorbereitung der SPB-Prüfung ein Klausurenkurs angeboten.

Die Schwerpunktbereichsprüfung im SPB 3 besteht ab dem Wintersemester 2024/2025 aus zwei dreistündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Das Lehrpersonal des SPB 3 besteht gegenwärtig neben Prof. Dr. Achim Seifert, dem Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht sowie Rechtsvergleichung, aus erfahrenen Praktikern auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (und Sozialrechts), die in den von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen interessante Einblicke in ihre juristische Praxis vermitteln. Im Einzelnen sind derzeit im SPB 3 tätig:

  • Prof. Dr. Achim Seifert

  • Hon.-Prof. Dr. jur. Michael Kliemt, Rechtsanwalt sowie

  • Frau Dr. jur. Julie-Andrée Trésoret, Vizepräsidentin des Sozialgerichts für das Saarland.

Weitere Lehrbeauftragte kommen noch hinzu.