Forschungsausschuss
Aufgaben des Forschungsausschusses
Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten
Förderprogramme des Forschungsausschusses
Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
- Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
- Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.