Forschungsausschuss

Aufgaben des Forschungsausschusses

Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten

Förderprogramme des Forschungsausschusses

Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:

  • Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
  • Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
  • Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten


Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.