Großgeräte

Neue Fördermöglichkeiten im DFG-Programm „Forschungsgroßgeräte“

Im Programm „Forschungsgroßgeräte“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können Hochschulen weiterhin die Anschaffung großer Forschungsgeräte fördern lassen; 50 % der Kosten werden durch den Bund getragen. Neu ist, dass künftig auch Wartungs- und Serviceleistungen förderfähig sind, sofern sie unmittelbar mit der Anschaffung verbunden sind (z. B. Service- oder Wartungsverträge). Nicht förderfähig bleiben hingegen Garantieverlängerungen. Die laufenden Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten nach der Anschaffung sind weiterhin von den Hochschulen zu tragen. Mit dieser Erweiterung verfolgt die DFG das Ziel, die Verfügbarkeit der Geräte zu erhöhen, Ausfallzeiten zu reduzieren und eine nachhaltige Nutzung zu stärken.

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Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung

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