Anerkennung von Abschlussarbeiten

Nach dem Beschluss der Prüfungsausschüsse der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge vom 19. Januar 2011 gelten folgende Regelungen zur Anerkennung von Abschlussarbeiten:

Grundsätzlich werden weder Abschlussarbeiten von externen Hochschulen noch von anderen abgeschlossenen Studiengängen der Universität des Saarlandes als Abschlussarbeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der Universität des Saarlandes anerkannt, da die Abschlussarbeit ein elementarer Teil des Studiums ist.

Dies gilt für alle Immatrikulationen ab dem 04. Februar 2011, dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses. Studierende, die sich vor dem 4. Februar 2011 im Vertrauen auf frühere ggf. anders lautende Regelungen immatrikuliert haben, sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

Prüfungsausschuss-Sitzung vom 16. Juli 2014:

Von o.g. Grundsatz kann nur abgewichen werden bei Gleichwertigkeit der erbrachten Abschlussarbeit mit einer Abschlussarbeit nach der jeweiligen Ziel-PO/-SO. Diese ist gegeben, wenn die Arbeit in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen mit einer Arbeit der relevanten Ordnung im Wesentlichen übereinstimmt. Eine solche Gleichwertigkeit ist zwischen Abschlussarbeiten in den Diplomstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik der Universität des Saarlandes gegeben. Eine Anerkennung ist nach Abschluss des Studiengangs möglich, in dem die Abschlussarbeit erbracht wurde.

Beschluss vom 8. Juli 2003 – auslaufend:

In den Diplomstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik werden Diplomarbeiten anerkannt, die im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich abgelegt wurden, wenn diese Diplomarbeiten innerhalb eines abgeschlossenen Studiengangs an der Universität des Saarlandes oder an einer anderen Universität in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt wurden.