29.01.2021

Informationen zum Entscheidungsprozess – Durchführung von Präsenzklausuren

Gemeinsam mit der Fachschaft WIWI hat das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat eine Stellungnahme zu den aktuellen Entscheidungen verfasst. Wir sind uns den Bedenken und Sorgen der Studierenden bewusst, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben. Die Gesundheit und der Schutz aller Beteiligten haben in jeder Entscheidungsphase oberste Priorität, sodass alle realisierbaren Alternativen vor diesem Hintergrund abgewogen wurden.

Warum wir uns für Präsenzklausuren statt Online-Klausuren entschieden haben:

Prinzipiell gibt es drei Varianten, die im Bereich Online-Klausuren zur Anwendung kommen könnten:

(1) "Proctoring" (Online Klausuren mit Überwachung),
(2) "Take Home Examen" und
(3) "Open Book"-Klausuren.

Die einzige Variante, die eine Umsetzung der Klausuren in den für die Studierenden gewohnten Formaten ohne Hilfsmittel ermöglicht, ist das Proctoring. Durch die hier gebotene simultane (Video-)Überwachung ist es möglich, die Klausuren wie gewohnt mit einer Mischung aus replikationsorientierten und transferorientierten Aufgabenstellungen zu gestalten. Auch alle gängigen Formate, wie offene Fragen, Case Studies und auch Multiple Choice Aufgaben, sind denkbar. Leider kann diese Variante aktuell aus datenschutzrechtlichen Gründen an der UdS keine Anwendung finden.

Rechtlich umsetzbare Formen von Online-Klausuren sind somit auf die Varianten Take Home Examen und Open-Book-Klausuren beschränkt. Die Anwendung von Take Home Examen wäre hierbei in Folge des Formates und des damit verbundenen Korrekturaufwandes grundsätzlich auf kleinere Veranstaltungen beschränkt. Unabhängig von der Größe der Veranstaltung müssten in beiden Varianten die Klausuren jedoch zusätzlich so konzipiert werden, dass in der Prüfungssituation jegliche Hilfsmittel und auch der Kontakt mit Kommilitonen nicht als Täuschungsversuch gewertet werden können. Mit Blick auf die notwendige Zulassung jeglicher Hilfsmittel kann die Klausur natürlich rein auf Transferwissen ausgelegt werden. Zwangsläufig verlagert sich dann aber der Schwerpunkt der Klausurinhalte auf Transferaufgaben. Diese Anpassungen würden das Niveau der Klausuren aller Voraussicht nach deutlich steigern. Ein Verweis auf Altklausuren wäre damit ebenfalls hinfällig, da keine Vergleichbarkeit zu vorherigen Klausuren gegeben wäre. Weiterhin könnte eine Zulassung des Kontakts zu Kommilitonen/innen über gemeinsame (Whatsapp-)Gruppenchats oder Konferenzen über Messengerdienste (Skype, Zoom, Teams) dazu führen, dass ein Teil der Studierenden mit großem Netzwerk per se bessere Arbeitsbedingungen haben als Studierende mit kleinerem Netzwerk oder solche, die die Klausur alleine lösen. Dies könnte im Zweifel zu einer potentiell ungerechten Beurteilung der erbrachten Leistung führen.

Unabhängig der Form von Online-Klausuren sind für jeden Teilnehmer die gleichen Rahmenbedingungen vorausgesetzt. Eine stabile Internetversorgung sowie eine ausreichende technische Ausstattung (Netzwerk und Endgerät) sind dabei unumgänglich. Nach Beginn einer Online-Klausur und anschließendem Eintritt technischer Störungen, die bei der großen Teilnehmeranzahl einiger wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen (teilweise mehrere hundert Teilnehmer/innen) als nicht unrealistisch einzustufen sind, kann eine reibungslose Durchführbarkeit einer Prüfung womöglich nur schwer gewährleistet werden. Bereits während des Semesters im Normalbetrieb gab es mehrfach technische Störungen und Ausfälle im Moodle-System und bei Microsoft Teams. Dies sind nach jetzigem Stand die Umsetzungsalternativen für Online-Klausuren an der UdS. Diese Probleme sind für kleinere Klausuren womöglich überschaubar und zu bewältigen, jedoch scheint das Risiko für technische Probleme bei Klausuren mit hoher Teilnehmerzahl, wie Sie in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oft gegeben sind, nicht tragbar.

Zusammenfassend sind beide datenschutzrechtlich zulässige Varianten von Online-Klausuren zurzeit sowohl mit inhaltlichen als auch umsetzungstechnischen Nachteilen behaftet, die in unseren Augen die Präsenzform als optimale Alternative bestätigen.

Warum wir uns gegen eine Verschiebung der Klausuren entschieden haben:

  1. Keine Garantie auf Besserung zu einem (um einige Wochen nach hinten geschobenen) späteren Zeitpunkt:
    Mit einer Verschiebung des Klausurzeitraumes um einige Wochen auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt kann generell nicht garantiert werden, dass sich die allgemeine Lage in Bezugnahme auf die andauernde Corona-Pandemie verbessern wird. Der jetzt unter der beschlossenen Freischussregelung ohne Nachteile für Studierende wahrnehmbare Nachschreibetermin im Oktober bietet unter dem aktuellen Kenntnisstand rund um die Pandemielage hingegen eine maximierte Chance für eine Präsenzklausurenphase unter entspannteren Pandemiebedingungen.
  2. Doppelbelastung der Studierenden:
    • Eine Verschiebung der Hauptklausuren in den Nachtermin im März/April zieht eine Doppelbelastung der Studierenden mit sich, da sowohl die geplanten Hauptklausuren als auch Nachklausuren aus dem vergangenen Semester innerhalb eines kurzen Zeitraumes geschrieben werden müssten.
    • Eine Verschiebung beider Klausurenphasen (Haupt- und Nachtermin) führt dazu, dass zwangsweise mindestens die Nachterminklausuren, wenn nicht sogar Haupt- und Nachterminklausuren, in das Sommersemester 2021 fallen würden. Auch diese Möglichkeit führt zu einer teils untragbaren Mehrfachbelastung für Studierende und Lehrende während des dann laufenden Semesters.
    • Studierende, die sich bereits intensiv auf die nun anstehenden Klausuren vorbereitet haben, würden wir mit einer Verschiebung die Chance auf das Absolvieren der Klausur verwehren.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es nahezu unmöglich erscheint, eine für alle Studierende optimale Individuallösung zu finden. Die avisierte Durchführung der Klausurphase im Februar mit der gegebenen Freischussregelung stellt eine Kompromisslösung dar und soll bestmöglich zu einer Entlastung der aktuellen Situation beitragen.

  • Studierende, die Unbehagen in der augenblicklichen Situation haben, können ohne Nachteile (Freischussregelung) die Klausur zum offiziellen Wiederholungstermin im Oktober, bei hoffentlich besserer Pandemielage, nachholen.
  • Studierende, die womöglich schon viel Lernzeit investiert haben, bekommen die Möglichkeit, die Klausur unter sehr restriktiven Vorkehrungen im Einklang mit den geltenden Pandemiebestimmungen in der avisierten Klausurphase im Februar zu schreiben.

Bezüglich geltender Regeln sowie Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen während der Präsenzklausuren werden wir Sie noch zeitnah in einer Mail informieren.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Sven Heidenreich
Studiendekan