Hinweise

Plagiate

Informationsblatt zur Bedeutung von Plagiaten und zum Umgang mit Plagiatsfällen (bitte sorgfältig vor Abgabe der schriftlichen Arbeit lesen)

Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsausschuss hat in seiner 55. Sitzung beschlossen, dass jegliche Art von Plagiaten in Seminar-/Bachelor-/Masterarbeiten künftig als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet wird, die Prüfungsleistung somit mit "nicht ausreichend" (5,0) gewertet wird.

  1. Plagiat als Diebstahl geistiger Leistungen und als Rechtsbruch
    1. Geistige Leistungen sind als Eigentum des Urhebers zu betrachten. Die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes ist somit als Diebstahl anzusehen. Das Schmücken mit fremdem geistigem Eigentum, als wäre es eine selbst erbrachte Leistung, zeugt von mangelndem Respekt vor den Leistungen anderer. Plagiate als Diebstahl fremden geistigen Eigentums sind an Bildungseinrichtungen und somit auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an der Universität des Saarlandes inakzeptabel und führen künftig zu einem Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen für den Betreffenden.
    2. Plagiate als Diebstahl fremden geistigen Eigentums sind auch rechtlich unzulässig. Wer das geistige Eigentum anderer als eigenes ausgibt und sich auf diese Weise Vorteile verschafft (in diesem Fall als Leistungsnachweis einer universitären Abschlussarbeit) kann juristisch belangt werden, sowohl wegen der Verletzung fremder Eigentumsrechte als auch wegen der arglistigen Täuschung der Bildungseinrichtung. Insbesondere ist dies bei Abschlussarbeiten dahingehend eine arglistige Täuschung, da die/der Studierende eidesstattlich versichert, sich nur der angegeben Hilfsmittel bedient zu haben, d.h. es sich um eine falsche Angabe unter Eid handelt.
  2. Abgrenzung von Plagiat:
    1. Plagiate umfassen neben einer exakten Kopie, einer einfachen Bearbeitung des Textes durch Umstellung von Wörtern oder Sätzen auch Nacherzählungen mit Strukturübernahme oder einfache Übersetzungen. Ein Plagiat bezieht sich nicht nur auf in Printmedien veröffentlichte Informationen (z.B. in Büchern, Zeitschriften o.Ä.), sondern ebenso auf online verfügbare Texte oder Informationen (Statistiken, Wikipedia-Einträge, Forumsbeiträge, e-Paper etc.), unveröffentlichte Manuskripte, Abschluss- oder Studienarbeiten. Das Plagiat ist nicht mit dem Zitat zu verwechseln, bei dem ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor gegeben sein muss und das mit Quellenangaben/Literaturnachweis versehen wird.
  3. Maßnahmen zur Verhinderung von Plagiaten:
    1. Die jeweiligen Lehrstühle kontrollieren die abgegebenen Arbeiten – meist in elektronischer Form – intensiv auf Plagiate hin.
    2. Dieses Informationsblatt wird jeder Studierenden/jedem Studierenden zur Aufklärung beim Ausgabetermin der Themenblätter der Abschlussarbeiten ausgehändigt. Ebenso steht es online auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariats zur Verfügung.
    3. Bei Abgabe der Abschlussarbeit ist die Kandidatin/der Kandidat verpflichtet, schriftlich zu versichern, dass die von ihr/ihm abgegebene Arbeit von ihr/ihm selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegeben Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Diese Erklärung ist zu datieren und eigenhändig zu unterschreiben. Abschlussarbeiten, die diese Selbstständigkeitserklärung nicht enthalten, werden nicht angenommen.
  4. Konsequenzen bei Plagiatsfällen:
    1. Wird ein Plagiat bzw. Täuschungsversuch in einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit festgestellt, so führt dies zum Nicht-Bestehen der Prüfung (Note „5,0"). Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss auf Bitten des/der Prüfenden über den Verlust des Prüfungsanspruchs oder weitere Folgen des Verstoßes entscheiden. Hierbei kann bei Bedarf auch auf weiterführende beratende Gremien (z.B. Fakultätsrat, Ombudsperson bzw. Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der UdS) und Personen (z. B. Prüfende) zurückgegriffen werden.