Praktikum

Praktikumsvorgaben

Externes Praktikum

Der Wirtschaftswissenschalftliche Prüfungsausschuss hat folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

  • Dauer
    • mindestens vier Wochen in Vollzeit (Angaben im Praktikumsvertrag: 38-40 Std./Woche)
    • mindestens acht Wochen in Teilzeit (mind. 20 Std./Woche)
  • Das Praktikum muss am Stück bei einer Praktikumsstelle erbracht worden sein
  • Benötigte Dokumente
    • Praktikumsvertrag
    • Praktikumsbericht
    • beide Dokumente müssen abgestempelt und von Arbeitgeber und -nehmer unterschrieben sein
  • Praktikumsbericht
    • Umfang 2-5 Seiten
    • vorgefertigte Vorlage (siehe weiter unten) darf genutzt werden
    • soll ausführlichen Aufschluss über den Inhalt der Tätigkeit geben
  • Weitere Anrechnungsmöglichkeiten
    • Werktstudententätigkeit
      • Arbeitsvertrag und Praktikumsbericht ebenfalls notwendig
      • Arbeitsaufwand von mindestens 180 Stunden (6CP) muss erreicht sein
    • Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
      • darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen
      • Abschlusszeugnis und Urkunde (Gesellenbrief) wird benötigt
  • Sonstiges
    • Das Praktikum muss berufsbezogen bzw. einschlägig sein
    • Eine Benotung des Praktikums erfolgt nicht
    • Die benötigten Dokumente müssen bei dem Prüfungsamt per Post eingereicht werden
    • Es werden sowohl die originalen Dokumente, als auch eine Kopie benötigt
  • Das Praktikum muss vorher nicht angemeldet werden
  • Bereiche in denen beispielsweise das Praktikum absolviert werden kann:
    • Steuerberatung 
    • Wirtschaftsprüfung
    • Personalabteilung
    • Marketing
    • Bankensektor
    • etc. 
  • Das Praktikum kann grundsätzlich unabhängig von Semesterzeiten erbracht werden

 

 

Internes Praktikum

  • wird vom jeweiligen Lehrstuhl vorgegeben und betreut (6CP)
  • Anfragen bezüglich Praktikumsstellen bitte beim jeweiligen Lehrstuhl direkt stellen 
  • kann benotet werden, muss jedoch nicht 
  • Praktikumsschein muss beim Prüfungsamt abgegeben werden
  • eine HiWi-Anstellung kann als Praktikum angerechnet werden, sofern folgendes bescheinigt werden kann:
    • entsprechender Zeitaufwand (180 Std.)
    • Art der Tätigkeit
  • das Praktikum muss vorher nicht angemeldet werden
  • das Praktikum kann grundsätzlich unabhängig von Semesterzeiten erbracht werden

 

Praktikumsbericht

Der vorgefertigte Praktikumsbericht kann als Vorlage zur Erstellung des Praktikumsberichts genutzt werden. 

 

Bescheinigung für den Arbeitgeber können erstellt werden: Auf der Seite des Career Centers der Universität finden Sie ein Formular, dass Sie bitte bereits ausgefüllt in der Sprechstunde zur Unterschrift vorlegen können.