Praktikum

Externes Praktikum

Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsausschuss hat folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

  • Das Praktikum muss fachbezogen bzw. einschlägig sein.
  • Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 4 Wochen im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre
  • Das Praktikum hat eine Dauer von 4 Wochen im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Recht
  • Das Praktikum muss am Stück und sollte in Vollzeit (Angabe im Praktikumsvertrag: 38-40 Std./Woche) erbracht worden sein.
  • Das Praktikum kann alternativ auch in einer Dauer von (mindestens) 8 Wochen in Teilzeit (min. 20 Std./Woche) erbracht werden.
  • Auch eine Werkstudententätigkeit kann als Praktikum angerechnet werden. Auch hier sind die entsprechenden Dokumente (Vertrag/Bericht) notwendig. Die Werksstudententätigkeit kann, sofern sie die übrigen Kriterien erfüllt, auch bei abweichender Stundenzahl pro Woche (weniger als Vollzeit/Teilzeit, z.B. 15h/Woche) angerechnet werden, sofern der Gesamtumfang von mindestens 180 Stunden (6CP) erreicht wird.

  • Der unterschriebene (Arbeitgeber und Praktikant) und abgestempelte Praktikumsvertrag und der Praktikumsbericht (ebenfalls unterschrieben und abgestempelt), welcher ausführlichen Aufschluss über den Inhalt der Tätigkeit geben soll, werden beim Prüfungssekretariat auf dem Postweg eingereicht (jeweils Original und Kopie).
  • Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von 2 – 5 Seiten nicht überschreiten.
  • Eine abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann ebenfalls als "Externes Praktikum" anerkannt werden. In diesem Fall benötigen wir das Abschlusszeugnis und die Urkunde (Gesellenbrief) der abgeschlossenen Berufsausbildung (jeweils Original und Kopie).
  • Eine Benotung des Praktikums erfolgt nicht.


Bescheinigung für den Arbeitgeber können erstellt werden: Auf der Seite des Career Centers der Universität finden Sie ein Formular, dass Sie bitte bereits ausgefüllt in der Sprechstunde zur Unterschrift vorlegen können.

Internes Praktikum

  • wird vom Lehrstuhl vergeben und betreut (6 CP)
  • Praktikumsschein zur Vorlage beim Prüfungssekretariat
  • wird der entsprechende Zeitaufwand (180 Stunden) und die Art der Tätigkeit vom Lehrstuhl bescheinigt, kann auch ein HIWI-Job als internes Praktikum anerkannt werden