Bachelor-WuR-SO 2013

Dies ist eine nichtamtliche Version der Ordnung. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die offiziell veröffentlichte Version im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 25. April 2013

Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund § 54 des Gesetzes Nr. 1556 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz – UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782) und auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, der Universität des Saarlandes vom 25. April 2013 (Dienstbl. S. 114) folgende Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht erlassen, die nach Zustimmung des Senats hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Bachelor-Studiengangs Wirtschaft und Recht auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, der Universität des Saarlandes vom 25. April 2013 (Bachelor-Prüfungsordnung).

§ 2 Ziele des Studiengangs

(1) Im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaft und Recht werden den Studierenden eine wissenschaftliche theoriegeleitete Grundlagenqualifizierung sowie grundlegende Fachkenntnisse und praxisbezogene Fertigkeiten der Wirtschaftswissenschaft (speziell der Betriebswirtschaftslehre) und der Rechtswissenschaft vermittelt. Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaft und Recht sollen die Probleme und Fragestellungen ihres zukünftigen beruflichen Einsatzgebietes verstehen und für diese Probleme und Fragestellungen Lösungsmöglichkeiten eigenständig erarbeiten können. Dazu können die Absolventinnen und Absolventen auf die erlernten wissenschaftlichen Methoden, das gelernte praxisbezogene Wissen über die möglichen Sachverhalte sowie ihr Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zurückgreifen. Der Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht bietet mit dem erfolgreichen Abschluss der Bachelor-Prüfung einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Er bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf ihre berufliche Praxis im interdisziplinären Tätigkeitsbereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft in Industrie, Handwerk und Handel, bei Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Steuerberatungspraxis und anderen Dienstleistungsunternehmen sowie in Verbänden und politischen Organisationen vor.

(2) Als Bestandteil des konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht ist der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses in Wirtschaft und Recht an der Universität des Saarlandes bzw. der Nachweis einer äquivalenten Qualifikation die Voraussetzung für die Aufnahme in den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht. Weitere Voraussetzungen für den Zugang in den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht regeln die Prüfungs- und die Studienordnung des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht.

§ 3 Gliederung des Studiums

Das Bachelor-Studium gliedert sich in die beiden Pflichtbereiche "Wirtschaft" und "Recht" sowie einen Wahlbereich.

§ 4 Studienbeginn

Das Bachelor-Studium kann in jedem Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der Beginn im Wintersemester wird jedoch empfohlen.

 

II. Bachelor-Studiengang

§ 5 Studienbereiche und Module

(1) Der Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen:

  1. Pflichtbereich "Wirtschaft" (93 CP),
  2. Pflichtbereich "Recht" (66 CP),
  3. Wahlbereich (21 CP).

(2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in Module bzw. Modulelemente, die den Kategorien Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Arbeitsgemeinschaften (AG), Praktika (P) sowie Bachelor-Abschlussarbeit (B) zugeordnet werden können. Vorlesungen (V) vermitteln theoretische, konzeptionelle und methodische Grund­lagen eines größeren zusammenhängenden Gegenstandsbereichs, die i.d.R. in Form eines Lehrvortrages vermittelt werden. Arbeitsgemeinschaften (AG) und Übungen (Ü) beziehen sich i.d.R. auf einzelne Vorlesungen und dienen der anwendungsorientierten Vertiefung der Vorlesungsinhalte im Sinne eines angeleiteten Bearbeitens von Übungsaufgaben oder Fallstudien, einer Projektarbeit, der Anwendung von Softwaresystemen u.a.m. Praktika (P) dienen der praxisorientierten Anwendung und Vertiefung erlernter theoretischer, konzeptioneller und methodischer Grundlagen. Die Bachelor-Abschlussarbeit (B) vertieft und erweitert die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten durch die eigenständige Bearbeitung einer abgegrenzten wissenschaftlichen Aufgabenstellung.

(3) Der Pflichtbereich "Wirtschaft" umfasst die drei Unterbereiche "Methoden der Wirtschaftswissenschaft", "Betriebswirtschaftslehre" und "Volkswirtschaftslehre".

Der Unterbereich "Methoden der Wirtschaftswissenschaft" (21 CP) untergliedert sich wiederum in die folgenden Teilbereiche:

  1. Mathematik (ein oder mehrere Module im Umfang von 9 CP / 6 SWS / i.d.R. VÜ),
  2. Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung (ein oder mehrere Module im Umfang von 6 CP / 4 SWS / i.d.R. VÜ),
  3. Buchführung und Unternehmensrechnung (ein oder mehrere Module im Umfang von 6 CP / 4 SWS / i.d.R. VÜ).

In den einzelnen Teilbereichen dieses Unterbereichs sind Module im Umfang der jeweils angegebenen Credit Points (insgesamt 21 CP) zu belegen. Die einzelnen Module dieses Unterbereichs werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen insgesamt 14 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

Der Unterbereich "Betriebswirtschaftslehre" untergliedert sich wiederum in die folgenden Teilbereiche:

  1. Management und Marketing,
  2. Finanzen und Rechnungswesen,
  3. Wirtschaftsinformatik und Informationssysteme.

Aus diesen Teilbereichen sind BWL-Module im Umfang von 54 CP zu belegen. Die einzelnen BWL-Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen 36 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

Der Unterbereich "Volkswirtschaftslehre" untergliedert sich wiederum in die folgenden Teilbereiche:

  1. Mikroökonomie,
  2. Makroökonomie,
  3. Wirtschaftspolitik,
  4. weitere VWL-Module.

Aus diesen Teilbereichen sind VWL-Module im Umfang von 18 CP zu belegen. Die einzelnen VWL-Module werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen 12 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(4) Der Pflichtbereich "Recht" umfasst die folgenden Module:

  1. Einführung in das juristische Denken und Arbeiten (3 CP / 2 SWS / i.d.R. V),
  2. Bürgerliches Vermögensrecht I (7,5 CP / 5 SWS / i.d.R. V),
  3. Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Vermögensrecht I (3 CP / 2 SWS),
  4. Bürgerliches Vermögensrecht II (7,5 CP / 5 SWS / i.d.R. V),
  5. Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Vermögensrecht II (3 CP / 2 SWS),
  6. Gesprächsführung (1,5 CP / 1 SWS / i.d.R. VÜ),
  7. Schuldrecht (7,5 CP / 5 SWS / i.d.R. V),
  8. Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (6 CP / 4 SWS / i.d.R. VÜ),
  9. Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht (6 CP / 4 SWS / i.d.R. V),
  10. Europarecht für Wirtschaftswissenschaftler (4,5 CP / 3 SWS / i.d.R. VÜ),
  11. Handelsrecht (3 CP / 2 SWS / i.d.R. V),
  12. Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler (6 CP / 4 SWS / i.d.R. VÜ),
  13. Zivilverfahrensrecht für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP / 2 SWS / i.d.R. VÜ),
  14. Individualarbeitsrecht I (4,5 CP / 3 SWS / i.d.R. V).

Die Module des Pflichtbereichs "Recht" sind im Umfang der jeweils angegebenen Credit Points (insgesamt 66 CP) zu belegen. Die einzelnen Module des Pflichtbereichs "Recht" werden i.d.R. einmal jährlich angeboten und umfassen insgesamt 44 SWS / i.d.R. VÜ. Die Module werden i.d.R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(5) Der Wahlbereich umfasst die folgenden Module:

  1. Praktikum 1 (internes Praktikum) (6 CP / P),
  2. Praktikum 2 (externes Praktikum) (6 CP / P),
  3. Fremdsprachen (Module im Umfang von maximal 9 CP / 6 SWS / i.d.R. VÜ),
  4. fachfremde Module (Module im Umfang von maximal 6 CP),
  5. Wahlmodule,
  6. Bachelor-Abschlussarbeit (12 CP / B).

Aus dem Wahlbereich sind Module im Umfang von 21 CP zu belegen. Unter 1. und 2. darf nur ein Modul (internes oder externes Praktikum) belegt werden. § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 25. April 2013 (Modulprüfungen ohne Benotung) bleibt davon unberührt. Unter 3. darf keine Muttersprache belegt werden. Für jede Fremdsprache wird das Mindestsprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen durch den Prüfungsausschuss bzw. im Falle der Delegation an die Studiengangsverantwortliche/den Studiengangsverantwortlichen durch sie/ihn festgelegt und in geeigneter Form bekannt gegeben. Das Belegen eines Moduls unter 4. ist fakultativ. § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 25. April 2013 (Modulprüfungen ohne Benotung) bleibt auch hiervon unberührt. Der Turnus des Angebots der Fremdsprachenmodule und der fachfremden Module sowie die Form und die Dauer der Leistungskontrolle eines Fremdsprachenmoduls bzw. eines fachfremden Moduls sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Studierende haben unter 4. die Möglichkeit, einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Anerkennung des geleisteten studentischen Engagements (insbesondere Mitarbeit bei der akademischen Selbstverwaltung) im Umfang von maximal 3 CP zu stellen. Unter 5. können weitere Module aus den Unterbereichen "Betriebswirtschaftslehre" und "Volkswirtschaftslehre" sowie weitere – vom Prüfungsausschuss bzw. per Delegation von der Studiengangsverantwortlichen/vom Studiengangsverantwortlichen zu bestimmende – Module des Lehrangebots der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit Ausnahme von Seminaren gewählt werden. Hierzu zählen auch für das Bachelor-Studium freigegebene Module des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht. Module des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht können allerdings nur in einem Umfang von insgesamt maximal 6 CP belegt werden. Werden unter 5. Module des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht belegt, so können diese Module im Master-Studiengang Wirtschaft und Recht nicht noch einmal belegt werden. Das Modul "Bachelor-Abschlussarbeit" unter 6. muss belegt werden. Die Bachelor-Abschlussarbeit ist zu einem Thema aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaft zu erstellen. Die Themenstellerin/der Themensteller der Bachelor-Abschlussarbeit ist eine zugelassene Prüferin/ein zugelassener Prüfer der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

(6) Die konkrete Ausgestaltung der in dieser Studienordnung beschriebenen Unterbereiche, Teilbereiche und Module erfolgt im Modulhandbuch mit Zustimmung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann diese Zustimmung fallweise oder generell der Studiengangsverantwortlichen/dem Studiengangsverantwortlichen übertragen.

§ 6 Studienplan und Modulhandbuch

(1) Die Studiendekanin/der Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan und gibt diesen in geeigneter Form bekannt.

(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang der Module, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. Das jeweils aktuelle Modul-Angebot in den verschiedenen Bereichen wird im Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters bekannt gegeben.

(3) Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Module und Modulelemente werden im Modulhandbuch beschrieben, das in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Änderungen an den Festlegungen des Modulhandbuchs, die nicht in dieser Studienordnung geregelt sind, sind dem zuständigen Studiendekan/der zuständigen Studiendekanin anzuzeigen und in geeigneter Form zu dokumentieren.

§ 7 Studienberatung

(1) Die Studienfachberatung auf Modulebene wird durch die Modulverantwortlichen wahrgenommen.

(2) Die Studierenden sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, insbesondere:

  • bei Studienbeginn,
  • im Falle unzureichender Studienfortschritte im Sinne der Fortschrittskontrolle, geregelt in der Bachelor-Prüfungsordnung,
  • im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels.

(3) Für die allgemeine Studienberatung ist die Zentrale Studienberatung der Universität zuständig. Sie bietet Informationen und persönliche Beratung auch fachübergreifend an.

III. Schlussbestimmungen

§ 8 In-Kraft-Treten

(1) Die Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Studierende, die vor dem 1. Oktober 2013 ihr Studium im Bachelor-Studien­gang Wirtschaft und Recht aufgenommen haben, durchlaufen das Studium und legen die Studien- und Prüfungsleistungen nach der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 10. Juli 2008 (Dienstbl. S. 1096 ff.) und der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 10. Juli 2008 (Dienstbl. S. 1119 ff.) ab.

(3) Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 10. Juli 2008 (Dienstbl. S. 1119 ff.) können letztmalig im Sommersemester 2018 erbracht werden. Abweichend hiervon können die unter diese Vorschrift fallenden Studierenden auf Antrag bestimmen, dass sich ihr Studium sowie ihre Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorschriften dieser Ordnung und der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 25. April 2013 richten.

Saarbrücken, 19. August 2013

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber