Atteste

Bitte beachten

  • Sie können uns die Atteste, im folgenden Krankheitsnachweise genannt, adressiert an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat mit der Post (per Einschreiben) zukommen lassen. Wenn Sie krank sind, bitten wir Sie nicht persönlich an die UdS  zu kommen.

  • Vermerken Sie auf Ihren Krankheitsnachweisen immer Ihre Matrikelnummer und die zu entschuldigende(n) Klausur(en).

  • Krankheitsnachweise müssen spätestens acht Werktage  nach der Klausur im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat eingegangen sein.

  • Akzeptiert wird ausschließlich der nachfolgende vorgefertigte Vordruck des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariats mit Stempel und Unterschrift vom behandelnden Arzt.

Vordruck Krankheitsnachweis

Regelungen für den Krankheitsfall in Prüfungen

Die folgende Regelung zur Verfahrensweise bei entschuldigtem Fehlen bei Prüfungen ist zu beachten:

  1. Nimmt ein ordnungsgemäß angemeldeter Teilnehmer (Bachelor, Master) aufgrund einer Entschuldigung gemäß § 10 der jeweiligen Prüfungsordnung an einer Klausur nicht teil, so wird die Entschuldigung wie ein ordnungsgemäßer Rücktritt behandelt. Der Krankheitsnachweis muss innerhalb 8 Werktagen nach Klausurtermin mit Stempel und Unterschrift des Arztes im Prüfungssekretariat vorliegen. Krankheitsnachweise, die per Fax/per Mail verschickt werden, werden nicht angenommen.
  2. Als Attestierung wird ab sofort (23.08.2022) ausschließlich nur noch der ausgefüllte Vordruck eines Krankheitsnachweises vom Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat akzeptiert (Entscheidung des 82. Prüfungsausschusses der WIrtschaftswissenschaften).
  3. Nimmt ein ordnungsgemäß angemeldeter Teilnehmer aufgrund einer Entschuldigung gemäß § 8 (3) und § 5 (5) der Prüfungsordnung an einem Nachholtermin (BA WuR PO 2008 + 2013: jur. Prüfungen, BA Winfo PO 2002) nicht teil, so wird der im normalen Studienverlauf nächstmögliche Prüfungstermin zum Wiederholungstermin für diesen Kandidaten. Der Kandidat ist verpflichtet, sich bei dem Klausursteller über den nächstmöglichen ersten Termin kundig zu machen und sich ordnungsgemäß für diesen Termin anzumelden. Bei Krankheit ist als Nachweis ein amtsärztliches Attest (Original) innerhalb 8 Tagen nach Klausurtermin vorzulegen.

Bitte beachten Sie:

  • Einmal eingereichte Krankheitsnachweise nicht mehr zurückgenommen werden
  • Der Krankheitsnachweis wird für alle Klausuren, die an dem betreffenden Tag geschrieben werden, angerechnet
  • Bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus während des Klausurtermines ist ein Krankenhaus-Attest ausreichend.
  • Während des Klausurbetriebes können Krankheitsnachweise nur in der Sprechstunde abgegeben werden. Sie können die Krankheitsnachweise aber auch adressiert ans Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat mit der Post per Einschreiben zukommen lassen. Vermerken Sie auf Ihren Krankheitsnachweise immer Ihre Matrikelnummer und die zu entschuldigende(n) Klausur(en).

Krankheit im Prüfungstermin – Amtsarztattest

Ab sofort stellt das Institut für Sport- und Präventivmedizin nur noch dann Atteste aus, die wahlweise anstelle von Amtsarzt-Attesten bei Klausurabbruch bzw. bei Krankheit im WDH-Termin akzeptiert werden,

  • wenn zuerst der Hausarzt aufgesucht wird und
  • von diesem eine "plausible ausführliche medizinische Begründung für die Prüfungsunfähigkeit" (Arztbrief mit Diagnose, Untersuchungs- und Behandlungsart) vorgelegt wird.

Die bisherigen Regelungen zur Einreichungen von Krankheitsnachweisen bleiben unverändert.

Die Gebühr für das Attest beträgt € 45,00 und kann wahlweise bar vor Ort oder per Rechnung beglichen werden.

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08.00 – 16.30 Uhr
Fr: 08.00 – 15.30 Uhr

Kontaktperson:
Prof. Dr. med. Tim Meyer
Institut für Sport- und Präventivmedizin
Universität des Saarlandes
Campus, Geb. B8 2
Tel.: 0681/302-70400

Nichtteilnahme an Klausuren wegen Auslandsaufenthalt

Zusätzlich zu den bisher anerkannten Gründen hat der Prüfungsausschuss in seiner 15. Sitzung am 18.5.1999 folgenden Beschluss gefasst: Als Grund im Sinne der im § 8 (3) der Prüfungsordnung genannten entschuldigten Versäumnisgründen, wird das Fehlen bei einer Wiederholungsprüfung als ordnungsgemäß entschuldigt betrachtet, wenn der Kandidat aufgrund eines vor der Hauptklausur geplanten Studienaufenthaltes im Ausland an der Wiederholungsklausur nicht teilnehmen kann. Der Kandidat hat den Nachweis zu führen, dass der Auslandsaufenthalt bereits vor der Hauptklausur organisiert war und muss diesen Nachweis vor der Wiederholungsprüfung im Prüfungssekretariat einreichen.

Hinweis für alle Studiengänge zur Attestregelung

Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsausschuss hat in seiner 57. Sitzung vom 28.10.2009 folgenden Beschluss gefasst: Krankheitsnachweise, welche nicht mehr persönlich oder durch Dritte in der Sprechstunde abgegeben werden können, sind zukünftig zur eigenen Sicherheit per Einschreiben zu versenden. Somit hat jeder Studierende einen schriftlichen Beleg darüber, wann und dass die Krankmeldung rechtzeitig auf den Postweg gebracht wurde. Anträge über Krankheitsnachweise die nicht oder verspätet eingehen und ohne Einschreiben versandt wurden, werden zukünftig nicht mehr in Prüfungsausschusssitzungen behandelt.