Ärzte und Kliniken
Leistungen für MRSA – Patienten – Hinweise zur Diagnostik, Behandlung und Qualitätssicherung
Resistente Keime sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da sich immer wieder Patienten mit einem Methicillin – resistenten Staphylococcus aureus (MMRSA)) infizieren, ist die Diagnostik und Behandlung von MRSA im ambulanten Bereich weiterhin von hoher Bedeutung . Diese Praxisinformation fasst zusammen , welche Patienten ambulant untersucht und behandelt werden können und welche Qualitätsanforderungen Ärzte erfüllen müssen.
Leistungen für MRSA-Patienten – Hinweise zur Diagnostik, Behandlung und Qualitätssicherung (PDF)
Die Praxisinformation zur ambulanten Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten
Die Praxisinformation zur ambulanten Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten wurde aktualisiert. Neu ist, dass der Kreis der Risikopatienten erweitert wurde.
Da immer mehr Patienten von dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) betroffen sind, ist die Diagnostik und Behandlung dieser resistenten Keime im ambulanten Bereich von großer Bedeutung. Damit Vertragsärzte bei Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt einen MRSA-Status erheben und bei Bestätigung des Verdachts eine Sanierungsbehandlung durchführen können, müssen bestimmte Risikofaktoren vorliegen.
Definition des MRSA-Risikopatienten angepasst
Diese Risikofaktoren wurden nun erweitert und die Definition des MRSA-Risikopatienten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entsprechend angepasst. Danach kann seit 1. Juli nun auch bei Patienten, die nicht mehrere Risikokriterien erfüllen, ein MRSA-Status erhoben werden und bei MRSA-Besiedlung eine Sanierungsbehandlung durch Vertragsärzte erfolgen.
Ärzte benötigen KV-Genehmigung
Die Praxisinformation der KBV fasst zusammen, welche Patienten nun ambulant untersucht und behandelt werden können. Sie enthält außerdem Hinweise zur Sanierungsbehandlung und listet auf, welche Qualitätsanforderungen Ärzte erfüllen müssen.
Für die Durchführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen benötigen Ärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. In der Praxisinformation erfahren sie, welche Möglichkeiten der Fortbildung es gibt. Die Voraussetzungen für eine MRSA-Zertifizierung sind in einer Qualitätssicherungsvereinbarung festgehalten.
Was bedeutet „Kolonisationsscreening“?
Kolonisation meint asymptomatische Besiedlung. Viele Infektionserreger besiedeln den menschlichen Körper bevor (oder auch ohne dass) sie eine Infektion (Erkrankung) auslösen. Typische Orte der Besiedelung sind z.B. die Haut (Haaransatz, Leiste), die Nasenvorhöfe (MRSA, die Schleimhäute des Mund-Nasenraums oder die Schleimhaut des Darms (MRGN).
Als Screening bezeichnen wir die gezielte Untersuchung bestimmter Patientengruppen, bei denen aktuell keine Zeichen einer Infektionskrankheit durch den gesuchten Erreger vorliegen. Das Screening dient dem Nachweis (oder dem Ausschluss) einer asymptomatischen Besiedlung.
Ein Kolonisationsscreening wird durchgeführt, wenn Patienten Risikofaktoren für die Besiedlung mit einem bestimmten Erreger haben oder wenn bei der Aufnahme in die Klinik (z.B. vor einer geplanten Operation) ausgeschlossen werden soll, dass die Patienten mit bestimmten Infektionserregern besiedelt sind. Dieses gezielte Kolonisationsscreening dient dem Patientenschutz, denn
- ein mit bestimmten Erregern besiedelter Patient benötigt möglicherweise im Fall einer Infektion eine angepasste antibiotische Therapie
- die meisten der bakteriellen Erreger, die durch ein Kolonisationsscreening nachgewiesen werden, sind leicht von Patient-zu-Patient übertragbar. Daher müssen mitunter die Maßnahmen der Basishygiene um spezielle zusätzliche Hygienemaßnahmen ergänzt werden, um eine solche Übertragung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zu verhindern.
Das Kolonisationsscreening erfolgt gezielt bei Patienten mit bestimmten Risikofaktoren. Hierzu soll es in den jeweiligen Klinik einen internen Standard geben, in dem festlegt ist, bei welchen Patienten ein Aufnahmescreening durchgeführt werden soll.
Ein generelles Aufnahmescreening bei allen Patienten, die in einer Klinik behandelt werden müssen, ist nicht sinnvoll, weil nur ein kleiner Anteil aller Patienten mit multiresistenten Erregern besiedelt ist, die in Rahmen des Screenings nachgewiesen werden. Zum Beispiel lag in einer Untersuchung zum MRSA-Aufnahmescreening in 24 Kliniken der Akutversorgung im Saarland* der Anteil der mit MRSA) besiedelten Patienten bei 2,2%. Das bedeutet, bei 97,8% der untersuchten Patienten wurden bei Aufnahme ins Krankenhaus kein MRSA nachgewiesen. Bei Patienten, die auf einer Intensivstation aufgenommen werden mussten, lag dieser Anteil (MRSA positiv bei Aufnahme) hingegen bei 6,3%. Aus anderen Studien wissen wir, dass auf Intensivstationen in Deutschland einer von 70 Patienten mit MRSA besiedelt oder infiziert ist (Geffers et al. Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzmed 2016; 51 : 104-110).
*Herrmann M, Petit C, Dawson A et al. Methicillin-resistant Staphylococcus aureus in Saarland, Germany: a statewide admission prevalence screening study. PLoS One 2013; 8: e73876