Studieren mit Familienpflichten

Für Studierende mit Familienpflichten, d.h. Betreuung eines minderjährigen Kindes oder Pflege eines nahen Angehörigen, besteht die Möglichkeit auf Nachteilsausgleich. Studierende mit Familienpflichten dürfen, falls möglich, Veranstaltungen vorziehen. Zudem dürfen Wünsche zur Gruppeneinteilung geäußert werden. Die Fachbereiche sind angehalten dem Nachteilsausgleich nachzukommen.


Antrag zum Nachteilsaugleich

    Bitte beachten Sie

    • Generell gilt, Studierende im Regelsemester haben beim Vorziehen/Nachholen Vorrang.
    • Der Nachteilsausgleich wird nur auf Antrag gewährt.
    • Bei Anträgen auf Nachteilsausgleich aufgrund der Betreuung eines minderjährigen Kindes sind entsprechende Nachweisdokumente (wie Geburtsurkunde, Meldebescheinigungen und Sorgerechtsbescheinigung) im Original im Studiendekanat vorzulegen. Die Nachweisdokumente verbleiben selbstverständlich bei Ihnen.
    • Bei Anträgen auf Nachteilsausgleich aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen muss der/die betreffende Studierende als pflegende Person eingetragen sein. Der entsprechende Nachweis ist dem Antrag beizufügen.

    Ansprechpersonen - Studiendekanat

    Ansprechpersonen Studiendekanat

    Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
    der Universität des Saarlandes
    Geb. 35, EG 28
    66421 Homburg
    mf-studiendekanat(at)uni-saarland.de

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr