Habilitationen
Herzlich willkommen!
Hier finden Sie Informationen zum Habilitationsverfahren in der Philosophischen Fakultät
Die Habilitation ist der Nachweis über die Befähigung zur dauernden selbständigen Forschung und Lehre im Rahmen einer wissenschaftlichen Hochschule. Sie erfolgt durch die Verleihung der Venia legendi (Lehrbefugnis) in einem Fachgebiet der Philosophischen Fakultät. Nach erfolgreicher Durchführung des Habilitationsverfahrens darf die Habilitandin / der Habilitand die Bezeichnung „Privatdozent*in“ führen. Die rechtliche Grundlage des Habilitationsverfahrens bildet die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der UdS vom 15.01.2020, der Sie alle wichtigen Informationen entnehmen können.
Die Habilitationsordnung finden Sie hier.
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Habilitation ist:
Dr. Britta Özen-Kleine
Campus, Geb. B3 1, Raum 1.20
b.oezenkleine[at]mx.uni-saarland.de
0681/302-3592
Die wichtigsten Stationen eines Habilitationsverfahrens im Überblick
Antrittsvorlesungen
Aktuelle Informationen zu Antrittsvorlesungen finden Sie hier