Fakultät 7
Fakultät 7: Naturwissenschaftlich-Tech. Fakultät II: Physik und Mechatronik
Der originäre Anwendungsbereich des Innovations- und Erfindungsschutzes liegt im Bereich der technischen Erfindungen.
Gerade in diesem Bereich stellen sich zahlreiche praxisrelevante Fragen: Wann kann ich beispielsweise von einer schützenswerten Erfindung ausgehen? Genügt die Weiterentwicklung einer bereits bekannten Innovation oder muss es sich um etwas gänzlich „Neues“ handeln? Wie ist es, wenn eine Technik bislang nur im Ausland bekannt ist? Können nur herstellbare Sachen Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechtes sein, oder ist es auch möglich gewisse Verfahren zur Herstellung eines Produktes zu schützen? Wo liegt dann aber der Unterschied zwischen Schutz des Herstellungsverfahrens und Schutz des Produktes? Welches Schutzrecht ist überhaupt für meine jeweilige Situation das Richtige: Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster? Oder ist sogar ein Schutz als Betriebsgeheimnis („Know-how“) sinnvoller?
Wer ist eigentlich „Erfinder“ wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers als Arbeitnehmer tätig geworden bin? Kann ich eine Erfindung ggf. selbst vermarkten wenn ich kündige?
Wie verwerte ich überhaupt eine Erfindung, wenn ich selbst nicht die Möglichkeit habe, die Nachfrage des Marktes selbst vollständig zu befriedigen?
Diese und zahlreiche andere praxisrelevante Fragen werden Gegenstand des Zertifikates Patent- und Innovationsschutz sein.