Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren
Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal
Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren
Eine (Neu-)Einstellung (oder Verlängerung) ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Einhaltung Bearbeitungsfrist
Einstellungen/Verlängerungen sind über das Sepia-Portal erst 7 Wochen in die Zukunft möglich - Budget
wenn Sie über entsprechende Mittel (z. B. Ausstattungsmittel, Drittmittel) verfügen, - bevorzugte Berücksichtigung
wenn kein Personal bevorzugt berücksichtigt werden muss (aus strukturbedingten oder anderen Gründen z. B. Jugendvertreter/in, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach dem Kündigungsschutzgesetz, nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz), - Ausschreibung
wenn der Arbeitsplatz ausgeschrieben war.- Der Personalrat V+T hat entsprechend § 72 SPersVG verlangt, dass zu besetzende Arbeitsplätze im vereinbarten Verfahren bekanntgegeben werden. Einzelheiten zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie unter: Gleichstellungsbüro.
Bitte beachten Sie die weiteren Grundsätze.