Was muss ich im Bereich Lehre und Studium wissen und wo finde ich die richtigen Ansprechpersonen?

Die UdS legt als systemakkreditierte Hochschule großen Wert auf das Thema Lehre und Studium. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für alle Fragen rund um dieses Thema.

 

Welche Hilfestellungen und Hinweise gibt es an der UdS zur digitalen Lehre?

Die digitale Lehre ist ein integraler Bestandteil der Lehre an der UdS und entwickelt sich steig weiter. Seit dem Wintersemester 2020/21 werden digitale Inhalte noch weiter unterstützt als schon zuvor. Allgemeine Informationen zum Lehrbetrieb finden Sie auf den Seiten des Dezernates Lehre und Studium; bitte beachten Sie die dort jeweils aktuellen Handreichungen und Hinweise zum Semesterbetrieb!

Weitere Informationen, Handreichungen und Schulungen speziell zum Einsatz von MS Teams und dem universitätsweiten Open Source Learning Management System Moodle finden Sie auf den Seiten zur digitalen Lehre und unter Tools für die Lehre.

 

Was muss ich über mein Lehrdeputat wissen und wie liegen die Vorlesungszeiten an der UdS?

Das Lehrdeputat ist in der Lehrverpflichtungsverordnung geregelt. Dort sind auch die Regelungen für eine Deputatsreduzierung festgehalten. Bei Fragen zu Ihrem Lehrdeputat können Sie sich an die Geschäftsführung Ihrer Fakultät wenden.

Die Vorlesungszeiten finden Sie in der Regel für vier Semester im Voraus auf derfolgenden Internetseite der UdS.

Was muss ich zur Organisation meiner Lehrveranstaltungen wissen: wie bekomme ich einen Raum, wo finde ich die Modulinhalte und –regelungen, wo trage ich mein Lehrangebot ein?

Die wichtigsten Informationen zur Organisation Ihrer Lehrveranstaltungen finden Sie in den Studiengangsdokumenten: in der Studienordnung und in der Prüfungsordnung als grundsätzliche Regelwerke, in den Modulhandbüchern mit detaillierter Beschreibung von Curriculum und Informationen zur Seminarteilnahme. Sie finden diese Regelwerke jeweils getrennt für grundständige Studiengänge (Fach wählen, dann unter „Studiengangsdokumente“) und fürMaster-Studiengänge (Fach wählen, dann unter „Ordnungen“) jeweils für das Studienfach, in dem Sie unterrichten.

Dort erfahren Sie u.a., wie die Veranstaltungen in den gesamten Studiengang eingebettet sind, welche Vorleistungen von den Studierenden für bestimmte Veranstaltungen erbracht werden müssen sowie alles zur Prüfungsplanung, Benotung und zu den Korrekturfristen.

Die Lehrveranstaltungen Ihrer Fachrichtung sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der UdS (LSF) eingetragen. Dort werden auch Ihre Lehrveranstaltungen eingetragen. Jede Fachrichtung organisiert die Eintragung in LSF etwas anders; informieren Sie sich am besten direkt in Ihrer Fachrichtung / bei dem/der Studienkoordinator/in danach, wie dies in ihrer Fachrichtung gehandhabt wird.

Die wichtigsten Ansprechpersonen in der Fakultät zu allen Fragen zur Organisation der Lehre sind der/die Studiendekan/in, das Prüfungssekretariat und der/die Studienkoordinator/in. Diese jeweils für Sie zuständigen Ansprechpersonen für Ihr jeweiliges Dekanat finden Sie auf der Online-Seite der UdS.

Auch wenn Veranstaltungen entfallen müssen, z.B. auf Grund von längerer Erkrankung oder einem Forschungssemester, sprechen Sie dies bestenfalls mit Ihrem Dekanat ab, sodass Sie genau wissen, worauf zu achten ist und welche Schritte eingeleitet werden müssen.

Das Lehramtsstudium hat ein paar besondere Bestimmungen. Sofern Sie in die Lehramtsstudiengänge der UdS eingebunden sind und hierzu Fragen haben, steht das Zentrum für Lehrerbildung  als Anlaufstelle zur Verfügung.

Welche Unterstützung gibt es bei der didaktischen Umsetzung meiner Lehrveranstaltungen?

Wenn Sie sich selbst in Sachen Hochschuldidaktik fortbilden, unterstützen bzw. beraten lassen möchten, können Sie auf das vielfältige Angebot der Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik zurückgreifen.

Wollen Sie Ihre Lehrveranstaltung evaluieren lassen? Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass Professor/innen alle ihre Lehrveranstaltungen evaluieren lassen. Der/Die zuständige Studiendekan/in kann Ihnen nähere Informationen dazu geben, wie Lehrveranstaltungsevaluationen in Ihrer Fakultät gehandhabt werden. Grundsätzlich bietet das Projekt QUALIS einen für Sie kostenfreien Service an. Das Team berät Sie in allen diesbezüglichen Fragen.

 

Ich möchte einen (internationalen) Studiengang konzipieren oder mich in der akademischen Weiterbildung engagieren. Wer sind meine Ansprechpersonen?

Ihre Planungen besprechen Sie am besten zunächst in der Fachrichtung und in der Fakultät mit dem/der Studiendekan/in. Zur konkreten Umsetzung neuer Studiengangskonzepte stehen Ihnen dann die Ansprechpersonen des Qualitätsbüros der UdS, insbesondere die Studienangebotsentwicklung zur Verfügung. Wichtige Handreichungen, Arbeitsdokumente und weitere Informationsmaterialien zur Studienangebotsentwicklung erhalten Sie hier.

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit akademischer Weiterbildung stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Continuing Education Center Saar (CEC Saar) zur Seite.

Die Universität unterstützt die Entwicklung französisch- oder englischsprachiger Studiengänge. Ein herausragendes Merkmal der Universität ist außerdem die große Zahl an internationalen Studiengängen mit Doppelabschluss (Double Degree) oder einem gemeinsamen Abschluss (Joint Degree).

Das Dezernat Lehre und Studium begleitet die Fakultät bei der Entwicklung eines internationalen Studiengangs, bei der Erstellung des Studienverlaufplans, der Qualitätssicherung sowie bei der Verabschiedung des Studiengangs durch die Gremien der Universität. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Studienangebotsentwicklung wenden.

Für die Kooperationsvereinbarung mit der Partnerhochschule kann Ihnen das International Office Vorlagen zur weiteren Abstimmung mit dem Partner zur Verfügung stellen. Darin werden Fragen der Zulassung, Einschreibung, Gebühren, Versicherungspflichten sowie ggf. gemeinsame Ausschüsse geregelt. Die Kooperationsvereinbarung muss vor der Unterzeichnung durch den Universitätspräsidenten von der der Abteilung Recht im Dezernat LSgeprüft werden.

Ich betreue eine Co-Tutelle. Was muss ich beachten, wer sind meine Ansprechpersonen?

Bei einer Co-Tutelle ist zunächst das Thema und die Betreuung mit dem Partner im Ausland abzustimmen. Die Abteilung Recht Lehre und Studium des Dezernates Lehre und Studium unterstützt Sie bei der Abstimmung der Co-Tutelle-Vereinbarung und stellt Ihnen passende Vorlagen zur Verfügung.

Bei der Deutsch-Französischen Hochschule oder beim DAAD kann eine Förderung für Co-Tutelle-Vorhaben beantragt werden.

Für die Anmeldung einer Co-Tutelle wenden Sie sich bitte an das Dezernat Lehre und Studium der UdS. Bei weiteren, allgemeineren Fragen können Ihnen das International Office sowie das Team des Graduiertenprogramms GradUS weiterhelfen.

Wo kann ich etwas über die Studierenden meiner Fachrichtung herausfinden?

Wie viele Studierenden in den Studienfächern Ihrer Fachrichtung studieren und weitere Informationen können Sie der Studierendenstatistik der UdS entnehmen. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Studierendenstatistik haben, steht Ihnen der Fachreferent für Kapazitätsplanung und Statistik im Dezernat Lehre und Studium zur Verfügung.

Wenn Sie gerne mit der Fachschaft Ihrer Studierenden in Kontakt treten möchten, um sich z.B. vorzustellen, so kann die Seite der Fachschaftswahlen weiterhelfen, die alle Fachschaften auflistet. Suchen Sie erst auf der Seite der Fachschaftswahlendie Fachschaft Ihrer Fachrichtung aus und nutzen Sie die Kontaktdaten dort.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn es um das Thema Datenschutz und Datensicherheit in Lehre und Studium geht?

Die UdS hat Ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Dort können Sie sich hinwenden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die aktuellen Bestimmungen erfüllen, wie Sie Ihre Daten sicher verwahren oder wann und wie sie nach Gesetz wieder gelöscht werden müssen.

Ich möchte ein Austauschprogramm initiieren. Was muss ich beachten?

Das International Office unterstützt Sie beim Aufbau eines Austauschprogramms und stellt Ihnen Vorlagen für Absichtserklärungen, Kooperationsvereinbarungen, Inter-Institutional Agreements (Erasmus+) sowie Vereinbarungen zum Studienaustausch zur Verfügung.

Eine neue Hochschulkooperation wird mit Zustimmung der Fakultät, bei einem Erasmus-Austausch vertreten durch den Erasmus-Fachkoordinator / die Erasmus-Fachkoordinatorin, vom Universitätspräsidenten / der Universitätspräsidentin unterzeichnet. Bei Kooperationsvereinbarungen, die von den Vorlagen der Universität abweichen, ist eine vorige Prüfung durch die Rechtsabteilung  erforderlich.

Fördermöglichkeiten gibt es über das International Office mit Mitteln des DAAD sowie der EU (Erasmus+), außerdem bei der Deutsch-Französischen Hochschule , beim DAAD  sowie der EU (Erasmus+ strategische Partnerschaften, Erasmus Mundus Joint Degree). Während die fachliche Ausgestaltung des Austauschprogramms in der Verantwortung des Koordinators / der Koordinatorin liegt, übernimmt das International Office die Organisation des Austauschs (Ausschreibung, Auswahl, Nominierung der Teilnehmenden, Zulassung, Unterstützung bei der Einschreibung und Ankunft im Saarland). Das Zentrum für internationale Studierende – ZiS  – kümmert sich um die soziale und kulturelle Begleitung internationaler Studierender.

Wenn Sie mit einer Universität der Universität der Großregion kooperieren möchten, können Sie sich an das Team der Vizepräsidentin für Europa und Internationales wenden.

Was mache ich, wenn ich Studierende mit Beeinträchtigungen habe? Wer kann mir bei der Thematik helfen?

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2016) leiden rund 11 % der Studierenden unter einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter Ihren Studierenden auch solche mit Beeinträchtigungen befinden, relativ hoch. Viele Lehrende sind unsicher, wie sie mit diesem Thema umgehen sollen oder welche Rechte den entsprechenden Studierenden zustehen. Daher wurde zur Beratung von Studierenden mit Beeinträchtigung und deren Lehrenden unter dem Dach der Stabsstelle Chancengleichheit die Kontaktstelle Studium und Behinderung (KSB) eingerichtet.  Das Team der KSB hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Worauf muss ich achten, wenn eine Studentin schwanger ist? Gibt es besondere Regelungen, die ich beachten muss?

Bei schwangeren Studentinnen müssen in der Tat einige Besonderheiten beachtet werden. Für alle Fragen, die Sie in dieser Hinsicht haben, setzen Sie sich mit dem Familienbüro auseinander. Dort können Sie sich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Ihre Studentinnen besitzen.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare, Wünsche? Kontaktieren Sie uns!

neuberufen[at]uni-saarland.de

Unsere Kontaktseite