Was muss ich bei der Betreuung meiner Promovierenden und Promovierten beachten? Welche Förderprogramme gibt es für wissenschaftliche und administrativ-technische Mitarbeitende an der UdS?

Was muss ich beachten, wenn ich wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in der Qualifikationsphase einstellen möchte?

Die UdS legt großen Wert auf eine transparente Promotions- bzw. Qualifikationsbetreuung und intensive Förderung der Qualifikationsphase. Das Dekanat bzw. Promotionssekretariat  Ihrer Fakultät und das Graduiertenprogramm GradUS auf zentraler Ebene sind die wichtigsten Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Promotion, sowohl für Sie als auch die Promovierenden selbst.

Zu den wichtigsten formalen Grundlagen für die Aufnahme von Promovierenden zählt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät als rechtliche verbindliche Basis und die Betreuungsvereinbarung, die mit jeder Doktorandin/jedem Doktoranden zu Beginn der Promotionsphase abzuschließen ist. Die Betreuungsvereinbarung setzt für beide Parteien Ziele, Rechte und Verpflichtungen fest und bietet einen hilfreichen organisatorischen Rahmen für die komplette Phase der Promotion. Sie finden die Betreuungsvereinbarung und alle anderen nützlichen Dokumente zur Promotion auch auf den Seiten von GradUS.

Für weiter qualifizierte Angestellte (sog. Post-Docs) können Sie sich bei PROWIS über Fördermöglichkeiten und wichtige Bestimmungen informieren.

Promovierende und Promovierte können über Haushaltsstellen, Drittmittelprojekte oder Stipendien finanziert werden. Bedenken Sie bitte, dass sich bei unterschiedlicher Finanzierung auch unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben, so sollten sich z.B. Stipendiat/inn/en komplett auf die Doktorarbeit konzentrieren können, wohingegen eine Haushaltsstelle meist mit Lehrverpflichtungen einhergeht.

Unabhängig von der Finanzierung Ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen-Stellen, müssen Sie stets die jeweiligen  Promotions- und Habilitationsordnungen Ihrer Fakultät beachten: Ob und wie z.B. eine Betreuung optional vorgesehen oder zwingend vorgeschrieben ist, oder auch wer überhaupt diese Betreuung übernehmen darf, hängt ganz von dieser Ordnung ab. Bei allen Unklarheiten und Fragen dazu, wer ein Promotionsrecht, Habilitationsrecht oder Betreuungsrecht hat, beachten Sie die jeweiligen Ordnungen Ihrer Fakultät und / oder fragen Sie bei der Geschäftsführung Ihrer Fakultät!

Für alle rechtlichen Fragen zu Qualifikationen, wie beispielsweise die Rechte an Forschungsdaten und Veröffentlichungen, oder für Fragen zur Finanzierung von Promotionen wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Forschungsmanagement.

Für die Förderung und Weiterbildung aller nicht-akademischen Mitarbeiter/innen empfehlen wir Ihnen die Informationen auf unserer Seite zu Weiterbildungsangeboten der UdS.

Ich möchte Mitarbeiter/innen von Anfang an unterstützen und sie auch langfristig fördern. Was muss ich beachten und wer kann mir dabei helfen?

Die UdS bietet Ihren Mitarbeiter/inne/n vielfältige Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, die für Sie auch langfristig von hohem Nutzen sind.

Viele Fördermaßnahmen beziehen sich in erster Linie auf wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in der Qualifikationsphase. Diese Maßnahmen werden auf zentraler Ebene durch das Graduiertenprogramm GradUS koordiniert, an das Sie sich auch mit speziellen Wünschen oder Vorschlägen wenden können. Bei GradUS können die Doktorand/inn/en zudem eine Beratung zu konkreten Fragen oder Themen sowie zum umfangreichen Weiterbildungs- und Vernetzungsangebot erhalten. Gemeinsam mit dem International Office fördert GradUS außerdem die Internationalisierung der Promotionsphase und stellt den Promovierenden einen Gebäudekomplex als Graduate Centre (Gebäude C9 3) für Tagungs- und Arbeitszwecke zur Verfügung. Über das Graduiertenprogramm der Landesgraduiertenförderung werden jährlich Promotionsstipendien vergeben, die sich zudem an kooperativ Promovierende der htw saar, HfM Saar und HBKsaar richten.

Genau wie für Sie selbst gibt es vielfältige Angebote zur persönlichen Entwicklung und Weiterbildung auch für Ihre Mitarbeiter/innen, die wir auf unseren Info-Seiten zur Weiterbildung erläutern.

Gibt es Hilfestellungen zur Organisation und Ausführung meiner eigenen Betreuungsarbeit?

Auch hier kann Ihnen der Kontakt zu GradUS weiterhelfen. Fragen Sie am besten dort nach hilfreichen Materialien für alles Wissenswerte zur Betreuung einer Promotion oder zu Möglichkeiten der Konfliktschlichtung. Viele Dokumente finden sich auch schon online, wie eine Vorlage zur Betreuungsvereinbarung. Zur kritischen Beleuchtung Ihrer verantwortungsvollen Betreuungsaufgabe findet jedes Jahr ein standortübergreifender Workshop zu den Standards und Tools für eine erfolgreiche Promotionsbetreuung durch den Qualitätszirkel Promotion (QZP) statt. Vom QZP gibt es außerdem ein Handbuch, das hilfreiche Tipps für Betreuende und Promovierende bereithält und kostenfrei bei GradUS erhältlich ist.

Welche Unterstützung/Fördermöglichkeiten gibt es für Auslandsaufenthalte meines Mitarbeiters/meiner Mitarbeiterin?

Die Universität des Saarlandes fördert die Weiterentwicklung der internationalen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter/innen als Teil der Personalentwicklung. Das International Office (Campus Saarbrücken, Gebäude A4 4) berät bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten und ihrer Finanzierung. Über das Erasmus+Programm der EU können Auslandsaufenthalte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der EU und an Erasmus-Partneruniversitäten außerhalb der EU gefördert werden. Ebenso ist eine Erasmus+Förderung bei Auslandsaufenthalten für die Lehre möglich. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie mit Hilfe der Stipendiendatenbank des DAAD.


Doktorand/inn/en können für eine Reise zu einer Partneruniversität der UniGR Fahrkostenzuschüsse  beantragen. Hierfür gibt es an der UdS einen eigenen Mobilitätsfonds.

Mein/e Mitarbeiter/in möchte seine / ihre Deutsch- / Fremdsprachenkenntnisse verbessern.

Das Sprachenzentrum bietet jedes Semester Kurse für verschiedene Fremdsprachen an. Zur Anmeldung ist eine Benutzernummer im Sprachenzentrum erforderlich, die entweder über das Registrierungsformular online oder vor Ort in der Mediathek vorgenommen werden kann.

Exklusiv für Mitarbeiter/innen organisiert zudem die Personalentwicklung regemäßig Kurse (Englisch und Französisch). Im Projekt Dreisprachiger Campus besteht eine Kooperation mit der htw saar - der Hochschule für  Technik und Wirtschaft - in deren Rahmen in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung Sprachkurse (Englisch und Französisch) der htw für Mitarbeiter/innen der UdS geöffnet werden.

Für Doktorand/inn/en und alle Mitarbeitenden organisiert das ISZ Saar regelmäßig Deutschkurse, die auch in das GradUS- Programm aufgenommen sind. Das Welcome Center informiert zudem über weitere Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Deutschkurs.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare, Wünsche? Kontaktieren Sie uns!

neuberufen[at]uni-saarland.de

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