Wie stelle ich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein? Wer hilft mir bei arbeitsrechtlichen Fragen zu Mitarbeitenden?

Wichtige Links zu Ausschreibung, Auswahl und Einstellung auf einen Blick

Hier finden Sie eine Gesamtansicht der nötigen Schritte zur Einstellung von wissenschaftlichem Personal.

Hier finden Sie eine Gesamtansicht der nötigen Schritte zur Einstellung von administrativ-technischem Personal.

Sie haben Fragen zu einem Thema rund um Ihre Mitarbeiter/innen? Dann beachten Sie bitte die zahlreichen Informationen des Dezernates P und nutzen Sie deren Hilfe! Im Zweifel können Sie oder Ihr/e Mitarbeiter/in jederzeit Ihre/n Sachbearbeiter/in anrufen. Hierzu wählen Sie die für Sie zugehörige Ansprechperson aus der Tabelle je nach Gebiet oder Anfrage. Ein sehr guter erster Startpunkt ist die Kontakt- und Beratungsstelle für die Einstellungsmodalitäten von Personal, die Sie unter "Personalservice für Tarifbeschäftigte", Abteilungsleitung, finden können. Alle weiteren notwendigen Informationen und Formulare für Ihre eigenen personellen Angelegenheiten oder die Ihrer Mitarbeitenden finden Sie, sobald Ihnen die Kennung vorliegt, im Uni-eigenen Intranet

Ebenso können Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen zum Thema Personal den Personalrat (für wissenschaftliches und administrativ-technisches Personal) kontaktieren. Auf deren Inter- und Intranetseite finden Sie ebenfalls wichtige Informationen und Formulare rund um das Thema Arbeitsplatz und Mitarbeiter/innen-Rechte. So finden Sie dort unter anderem den Kodex zum fürsorglichen Umgang mit Beschäftigten, der über die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Vorgesetzten aufklärt. Sie finden diesen, sobald Sie das Intranet der UdS nutzen können, auf den Seiten der Personalräte.

Eine ebenso wichtige Rolle nimmt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der UdS ein. Sie ist auch in jeden Einstellungsprozess einzubinden und berät bei Themen rund um die Einstellung. Sie finden wichtige und hilfreiche Dokumente auf den Seiten des Gleichstellungsbüros, z.B. den Gleichstellungsplan der UdS.

Zur Einstellung von neuen Mitarbeiter/inne/n: Grundsätzlich müssen einige Regelungen beachtet werden, also informieren Sie sich rechtzeitig bzw. fragen Sie bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in des Dezernates P nach (z.B. zur Schwerbehinderung). Sowohl Personalrat als auch die Gleichstellungsbeauftragte müssen in jeden Einstellungsprozess miteinbezogen werden! Zur groben Orientierung kann in der Regel von einer längeren Dauer von mehreren Wochen zwischen Beginn der Ausschreibung und Neueinstellung ausgegangen werden. Wichtige Informationen zum Ablauf der Personalbeschaffungfinden Sie online.

Erst wählen Sie, ob Sie eine/n wissenschaftliche/n oder administrativ-technische/n Mitarbeiter/in einstellen wollen. Nach Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch (unter Einbindung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. Schwerbehindertenvertretung) und dem darauffolgenden Einstellungsauftrag muss je nach Stelle noch die Personalvertretung eingebunden werden, bis es zur Ausstellung eines Arbeitsvertrages kommen kann. Die letztgenannten Services übernimmt das Dezernat Personal Sie und unterstützt Sie und berät Sie im ganzen Prozess - gerade zu Beginn sollten Sie am besten direkt die zuständige Person anrufen und sich durch den Prozess leiten lassen! Die Servicestelle für Tarifbeschäftigte (Kontakt- und Beratungsstelle unter Abteilungsleitung) ist eine gute Anlaufstelle für alle grundsätzlichen Fragen zu Ihren Einstellungsvorgängen und Arbeitsverträgen. 

Wichtig: Einstellungszusagen können nur von der UdS selbst – als Arbeitgeberin -  ausgesprochen werden! Dies gilt auch für Abmahnungen oder Kündigungen und weitere Dienstbelange, die ggf. im Lauf eines Arbeitsverhältnisses notwendig werden könnten. Verträge sind im Dezernat P zu unterschreiben, es findet eine Meldung darüber statt, wenn diese vorliegen.

Für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen gibt es neben den wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Inhalten ebenso diverseFormulare und Anträge, die Sie nutzen sollen, z.B. zu Gehalt, Urlaubsanspruch und -vertretung, Beihilfe, Nebentätigkeiten o.ä. Auch diese finden Sie auf den Seiten des Dezernates P.

Für alle Informationen über das Dezernat P, sehen Sie sich unsere Seite zur Personalabteilung an. Zur weiteren Führung Ihrer Mitarbeiter/innen empfehlen wir unsere weiteren Seiten zur Betreuung und Weiterbildung.

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