ESt-/KStR

Veranstaltungen – Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Vorlesung behandelt die für die Ausbildung sowie Prüfung im Schwerpunktbereich 2 und wohl auch für die Steuerpraxis wichtigsten Teile des Steuerrechts.
Der erste Teil der Vorlesung ist dem einkommensteuerbezogenen Verfassungsrecht gewidmet, d.h. den materiellen Vorgaben des Grundgesetzes für den Steuergesetzgeber und die Finanzverwaltung. Diese Vorgaben bilden zugleich den verfassungsgerichtlichen Kontrollmaßstab für die Finanz-, vor allem aber für die Verfassungsgerichtsbarkeit: der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seinen steuerspezifischen Ausprägungen, daneben die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie die staatliche Schutzverpflichtung für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG).
Der zweite Teil der Vorlesung befasst sich mit dem zentralen Steuergesetz im materiellen Sinne, dem Einkommensteuergesetz (EStG), das in seiner ursprünglichen Struktur ein stringentes Konzept aufwies, durch mannigfache Gesetzesänderungen aber gleichsam überwuchert und zum Teil deformiert wurde. Kernthemen sind in diesem Zusammenhang insbesondere

die Einkunftsarten,

die Ermittlung der Einkünfte sowie

der Weg von der Summe der Einkünfte über das zu versteuernde Einkommen zur festzusetzenden Einkommensteuer.

 

Den dritten Teil der Vorlesung bilden die Grundzüge des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), d.h. des Einkommensteuerrechts für die juristischen Personen u.dgl. (Körperschaften). Die Besteuerung der Körperschaften fußt in weiten Teilen auf dem Einkommensteuergesetz, namentlich bei der Ermittlung der Einkünfte (Steuerbilanzrecht), weist daneben aber bereichsspezifische Eigenheiten auf. 

Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht

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