Seminar im Steuer- und Medienrecht

Seminar zum Steuer- und Medienrecht

 

Im Sommersemester 2007 biete ich ein thematisch gemischtes Seminar zu aktuellen Fragen des Steuer- und Medienrechts an. Angesprochen sind Interessenten eines der beiden Themenbereiche; Kenntnisse in beiden Themenbereichen sind selbstverständlich nicht erforderlich. Willkommen sind auch Studentinnen und Studenten, die keinen Seminarschein erwerben, aber als Gäste teilnehmen wollen.

Ablauf und Termine

Das Seminar wird im Rahmen einer Blockveranstaltung am Donnerstag, dem 28. Juni 2007 um 9 Uhr, voraussichtlich in der Lehrstuhlbibliothek stattfinden. Spätester Abgabetermin für die Seminararbeiten ist Dienstag, der 29. Mai 2007 um 12 Uhr. Die Arbeiten können entweder im Sekretariat des Lehrstuhls abgegeben oder per Post zugesandt werden. Das Risiko des rechtzeitigen Zugangs liegt beim Bearbeiter. Die Seminararbeiten sind vollständig und insbesondere mit dem anzufertigenden Thesenpapier fristgerecht einzureichen.


Themenauswahl (Steuerrecht):

  1. Die Zulassung von inländischen "Real Estate Investment Trusts (REITs)" und ihre steuerrechtliche Behandlung
  2. Die geplante Unternehmenssteuerreform, insbesondere Abgeltungssteuer und Wiederabschaffung des sog. Halbeinkünfteverfahrens
  3. Die Verfassungswidrigkeit des geltenden Erbschaftsteuerrechts und ihre Konsequenzen
  4. Die Umgestaltung der Entfernungspauschale seit 2007 im Lichte der Steuerrechtsdogmatik und des Verfassungsrechts
  5. Die Kontenabfrage durch die Finanzverwaltung: Darstellung und verfassungsrechtliche Würdigung
  6. Die Besteuerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Themenauswahl (Medienrecht):

  1. Die Vergabe von terrestrischen Frequenzen
  2. Die Vergabe von Satellitenkanälen
  3. Das Zusammenspiel von Frequenzvergabe und Rundfunkzulassung
  4. Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen Computern und Handys
  5. Der grundrechtliche Schutz von Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden im Lichte der Cicero-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Anmeldung

Interessenten können sich weiterhin im Sekretariat des Lehrstuhls, Geb. B 4.1, Zi. 3.49, zwischen 9 und 12 Uhr schriftlich anmelden und anschließend mit der Bearbeitung des Themas beginnen.