Vorl. StaatsR II

Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte

Zeit:Mi., 08.30–11 Uhr
Ort:Auditorium Maximum
Beginn:17.04.2007
Zielgruppe: 2. Fachsemester
Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I
LP / CP: 6 / 5

 

Als zweiter Teil der Lehrveranstaltungen zum Verfassungsrecht baut die Vorlesung Staatsrecht II auf der Vorlesung Staatsrecht I auf. Anders als bei dieser ist Gegenstand der Vorlesung Staatsrecht II weniger das objektive Verfassungsrecht als vielmehr die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) als subjektiv-öffentliche Rechte par excellence. Wie kaum ein anderer Bereich haben die Grundrechte die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Ihr Einfluss auf das gesamte öffentliche Recht – und darüber hinaus auch auf das Zivilrecht – kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, und zwar in positiver wie in negativer Hinsicht; ihr Motor war und ist das Bundesverfassungsgericht. An der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts kommt kein Jurist, der sich mit dem deutschen Recht beschäftigt, vorbei. Dementsprechend akut ist die Relevanz der Grundrechte für alle juristischen Prüfungen bis hin zum zweiten juristischen Examen.

Im Hinblick darauf besteht das Ziel der Vorlesung darin, den Hörern einen fundierten Einblick in die Grundrechte zu bieten und gleichzeitig das nötige Wissen an die Hand zu geben, um Fälle (insbesondere Klausuren) mit Grundrechtsbezug routiniert einer Lösung zuführen zu können.

Zu diesem Zweck werden ergänzend zur und verzahnt mit der Vorlesung Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht angeboten. Im Zentrum dieser Veranstaltungen soll die Prüfung von Grundrechtsverletzungen stehen. Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist nachdrücklich zu empfehlen.

Benötigte Gesetzestexte:

  • hauptsächlich: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz – GG);
  • daneben bisweilen auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG).

Lehrbücher (Auswahl):

Die Literaturempfehlungen entsprechen dem aktuellen Stand.

  • Badura, Peter, Staatsrecht, 3. Aufl. 2003
  • Epping, Volker, Grundrechte, 2. Aufl. 2005
  • Grote, Rainer/Kraus, Dieter, Fälle zu den Grundrechten, 3. Aufl. 2006
  • Ipsen, Knut, Staatsrecht II, 10. Aufl. 2007
  • Manssen, Gerrit, Staatsrecht II, Grundrechte, 4. Aufl. 2005
  • Maurer, Hartmut, Staatsrecht I, 5. Aufl. 2007
  • Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Grundrechte, Staatsrecht II, 22. Aufl. 2006
  • Schmidt, Rolf, Grundrechte, 9. Aufl. 2007
  • Sodan, Helge/Ziekow, Jan, Grundkurs Öffentliches Recht, 2. Aufl. 2007
  • Stein, Ekkehart/Frank, Götz, Staatsrecht, 19. Aufl. 2004

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts:

  • Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Hrsg.), Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), fortlaufend, derzeit bis Band 112
  • www.bverfg.de: alle amtlichen Entscheidungen ab 1.1.1998
  • www.juris.de
  • Schwabe, Jürgen, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 8. Aufl. 2004

Kommentare zum Grundgesetz (Auswahl)

  • Kahl, Wolfgang/Waldhoff, Christian/Walter, Christian (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblattkommentar, Bände 1 bis 4.
  • Jarass, Hans/Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl. 2006
  • v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), Das Bonner Grundgesetz: Kommentar, Band I, 5. Aufl. 2005
  • Maunz, Theodor/Dürig, Günter, Grundgesetz, Loseblattkommentar, Bände I bis III
  • v. Münch, Ingo/Kunig, Philip, Grundgesetz-Kommentar, Band I, 5. Aufl. 2000
  • Sachs, Michael (Hrsg.), Grundgesetz, 4. Aufl. 2006

Leistungskontrollklausuren (LKK):

Am Ende des Semesters wird sowohl zur Vorlesung als auch zur Arbeitsgemeinschaft je eine LKK angeboten (Zeitumfang voraussichtlich jew. 90 min). Die genauen Termine werden vom Dekanat (jurist. Prüfungsamt) rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Prüfungsgebiete der LKKen sind identisch: Stoff ist das gesamte Staatsrecht II (Grundrechte). Die Schemata (siehe unten) geben hierzu wichtige Anhaltspunkte. In der LKK zur Vorlesung werden voraussichtlich mehrere kürzere Fälle zur Bearbeitung gestellt, in der LKK zur Arbeitsgemeinschaft voraussichtlich ein größerer Fall.
Schon jetzt wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Nachname und Vorname(n) deutlich (in Druckbuchstaben) zu schreiben sind und dass zusätzlich insb. die Matrikelnummer anzugeben ist. Außerdem dürfen die Klausur-Lösungsblätter nur einseitig beschrieben werden. Sie müssen einen Korrekturrand von 7 cm (das ist ein Drittel der Seite!) aufweisen.

Gliederung

Vorbemerkung:
Die Darstellung der sog. allgemeinen Grundrechtslehren wird aus didaktischen Gründen nicht "vor die Klammer gezogen", sondern erfolgt weitgehend im Zusammenhang mit den sich dafür jeweils anbietenden Einzelgrundrechten.

  1. a. Ideengeschichte der Grundrechte
    b. Grundlegende Systematisierungen
    c. Prüfungsaufbau am Beispiel der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
  2. Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Prüfungsaufbau)
  3. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
  4. a. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
    b. Persönliche Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG)
  5. a. Kommunikationsfreiheiten (Art. 5 Abs. 1, 2 GG)
    b. Freiheit von Kunst und Wissenschaft (Art. 5 Abs. 3 GG)
  6. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
  7. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
  8. Gleichheitsrechte, insb. allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
  9. a. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG)
    b. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
    c. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
  10. a. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
    b. Justizielle Grundrechte (Art. 101, 103 GG)
  11. a. Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)
    b. Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
    c. Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
  12. a. Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)
    b. Freizügigkeit (Art. 11 GG)
    c. Schutz vor Ausbürgerung, Auslieferung und Asylrecht (Art. 16, 16a GG)
  13. Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG)