Übung Öfftl. Recht

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Zeit:Mo, 16.00 – 18.00 Uhr
Ort:Geb. B4.1, HS 112
Beginn:14.04.2008
Zielgruppe: ab 6. Fachsemester
Voraussetzung:Pflichtvorlesungen im Staats-
und Verwaltungsrecht

Die Übung im Öffentlichen Recht ? für Fortgeschrittene ? ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung und dient demgemäß der Feststellung Ihrer individuellen "Examensreife". Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarecht.
Insbesondere in der Hausarbeit sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, ein umfangreicheres Rechtsproblem in wissenschaftlicher Weise einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die juristische Methode, d. h. den Umgang mit dem "juristischen Handwerkszeug", beherrschen. Dazu zählen unabdingbar auch formale Kenntnisse, insbesondere des richtigen Zitierens und des Erstellens eines Literaturverzeichnisses. Um Sie hierfür und für andere wichtige Fragen zu rüsten, haben wir die Hinweise für die Anfertigung von juristischen Hausarbeiten erstellt. Bitte beachten Sie diese Hinweise. Die richtige Umsetzung geht unmittelbar und in sehr spürbarem Umfang in die Benotung Ihrer Hausarbeit ein.