Seminar zum ÖR

Seminar zum öffentlichen Recht

 

Auch im Sommersemester 2013 bietet Herr Prof. Dr. Gröpl wieder ein Seminar zum öffentlichen Recht an. Es wird im wöchentlichen Turnus in der Bibliothek des Lehrstuhls stattfinden. Jeder Termin wird ca. 90 Minuten dauern. Dabei wird in jedem Termin ein Seminarthema vom jeweiligen Referenten vorgestellt und anschließend der Gruppe zur Diskussion gestellt.

Folgende Themen können bearbeitet werden:

  1. Bedeutung und Umfang der Unterrichtungspflicht der Bundesregierung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG, Urt. v. 19.6.2012)
  2. "Raus aus dem Euro?" – Verfassungs- und unionsrechtliche Grenzen nationaler Währungspolitik
  3. Gewährleistungen i.S.d. Art. 115 Abs. 1 Fall 2 GG und die "Euro-Rettungsschirme"
  4. Die Prüfungskompetenzen der Rechnungshöfe
  5. Finanzierung der Fraktionen in den Parlamenten aus Steuergeldern – verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen
  6. Der "Fall Pia Döring" – Wahlrecht, Freiheit des Mandats und "Parteitreue"
  7. Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag nach der Novellierung des Bundeswahlgesetzes 2012 sowie die Problematik der "5%-Sperrklausel"
  8. Der Entzug des Doktortitels im Lichte der Verfassung, des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozesses
  9. Der neue Rundfunkbeitrag aus verfassungsrechtlicher Sicht
  10. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
  11. Das System der Grundrechte auf den Ebenen der Landesverfassungen, dem Grundgesetz, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  12. Die W-Besoldung von Professoren nach §§ 32–35 BBesG
  13. Umsatzsteuerbarkeit von sog. Beistandsleistungen – Betriebe gewerblicher Art im Umsatzsteuerrecht
  14. Organschaft oder Gruppenbesteuerung im Konzernsteuerrecht
  15. Besteuerung von Abgeordneten und Bediensteten der Europäischen Union
  16. Staatsverträge im Lichte des Verfassungsrechts
  17. Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht – die Steuerhinterziehung nach § 370 AO

 

Interessenten können sich ab sofort im Sekretariat des Lehrstuhls anmelden und mit der Bearbeitung eines Themas beginnen.

Die Vergabe der übrigen Themen, die Festlegung der Termine für die Abgabe der schriftlichen Seminararbeiten und für die einzelnen Vorträge erfolgt in einer  Vorbesprechung am Mo., dem 15.4.2013, um 14:00 Uhr s.t. am Lehrstuhl. Es ist erforderlich, dass alle Interessenten an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Die schriftliche Ausfertigung der Seminararbeit ist gemeinsam mit dem Thesenpapier bis zum Fr., den 24.5.2013, im Sekretariat des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht (Geb. B4.1, Zi. 2.42) bis 12:00 Uhr abzugeben.

 

Die mündlichen Seminarvorträge finden jeweils mittwochs (ab Mi., dem 29.5.2013) zwischen 17:15 Uhr und 18:45 Uhr in der Bibliothek des Lehrstuhls statt. Die näheren Informationen werden zeitnah per E-Mail bekanntgegeben.

Bearbeitungshinweise

Bitte unbedingt lesen und beachten:
Formale Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten.

Zur Vertiefung:

  1. Tonio Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 2002;
  2. ders., Über den juristischen Stil;
  3. Stephan Stüber, Zitieren in juristischen Arbeiten;
  4. Marcus Bergmann/Christian Schröder/Michael Sturm, Richtiges Zitieren, 2010.