StaatsR II: AGs

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte

Bitte beachten Sie stets möglicherweise erforderliche Terminverschiebungen, die i.d.R. auf der Startseite der Lehrstuhlwebseite bekannt gegeben werden.

 

 Zeit:siehe unten (Beginn in der zweiten Vorlesungswoche [16. KW])
 Ort:siehe unten
 Zielgruppe:2. Studiensemester
 Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I

 

Im Sommersemester 2018 werden für die Studenten des zweiten Fachsemesters Arbeitsgemeinschaften (AGs) zur Vorlesung "Staatsrecht II – Grundrechte" angeboten.

Zentraler Lehrinhalt der Arbeitsgemeinschaften ist die Prüfung von Grundrechtsverletzungen. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einzelnen Grundrechten in klausurmäßiger Form aufbereitet. In diesem Rahmen werden auch zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, die aus der Vorlesung Staatsrecht I bekannt sein sollten, wiederholt und in die Fallbearbeitungen einbezogen.

Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird nachdrücklich empfohlen. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um Lehrveranstaltungen des Pflichtfachstudiums, in denen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JAG, § 2a JAO, § 5 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (StuPrO) eine Leistungskontrolle mit der Vergabe von Leistungspunkten stattfindet.

Wichtig: Anmeldung

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt vom 10.4.2018 bis zum 15.4.2018 über das Elektronische Anmeldesystem ELAS.

Ein nachträgliches Wechseln der Arbeitsgemeinschaften wird nicht möglich sein; wir bitten dies bei der Anmeldung zu beachten!

 

Nebenfachstudenten sowie Starterstudenten, die an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen möchten, können sich ab dem 9.4.2018 persönlich am Lehrstuhl (Sekretariat) zu den allgemeinen Öffnungszeiten anmelden.

Termine

Zeit und OrtAG-Leiter
Mo08:30–10:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Daniel Bura
Di16:15–17:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.07Joshua Berg I
Di18:00–19:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.07Joshua Berg II
Di17:00–18:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.20Johannes Heck
Mi14:00–15:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.19Thomas Becker
Mi16:15–17:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.06Olaf Schaumlöffel
Do16:15–17:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.19Christian Peifer I
Do18:00–19:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.19Christian Peifer II
Do16:30–18:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.06Dr. Daniel Turchi I
Do18:00–19:30 UhrGeb. B4.1Saal 0.06 Dr. Daniel Turchi II
Fr11:30–13:00 UhrGeb. B4.1Saal 0.23Dr. Andreas Feld I
Fr13:15–14:45 UhrGeb. B4.1Saal 0.23Dr. Andreas Feld II

Einheiten

KW 16: Einheit 1"Immer Ärger mit dem BAföG"
KW 17: Einheit 2"Die missglückte Gegendemonstration"
KW 18: Einheit 3"Elfes-Urteil"
KW 19: Einheit 4"Habeas Corpus"
KW 20: Einheit 5"Lüth-Urteil"
KW 21: Einheit 6"Altershöchstgrenze für Notare"
KW 22Besprechung des Probefalls
KW 23: Einheit 7"Pflichtexemplar"
KW 24: Einheit 8"Kündigungsfristen"
KW 25Verfügungseinheit
KW 26: Einheit 9"Durchsuchung"
KW 27: Einheit 10"Sektenwarnung"
KW 28: Einheit 11"Zwangsmitgliedschaft"
KW 29Leistungskontrollklausur

 

Bitte beachten Sie, dass zu den Besprechungsfällen keine Lösungsskizzen ausgegeben oder ins Netz gestellt werden. Denn zu den unabdingbaren Berufsqualifikationen in der Rechtspraxis gehört es, juristische Sachverhalte und Lösungsvorschläge eigenständig aufzunehmen und zu verarbeiten. So wird der Mandant dem Rechtsanwalt keinen schriftlichen Sachverhalt zur Beratung mitbringen, ebenso wenig wird der Richter den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten seine Lösungsidee in der mündlichen Verhandlung schriftlich vorlegen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

Übungsfall

Hier finden Sie den Sachverhalt zur selbständigen Bearbeitung.

Der Fall ist auf das Niveau der Leistungskontrollklausuren und auf eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten angelegt. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren bisherigen Kenntnisstand sowohl bezüglich des materiellen Rechts als auch bezüglich juristischer Methodik kritisch zu überprüfen, indem Sie den Sachverhalt unter möglichst realitätsnahen Klausurbedingungen bearbeiten. Eine Korrektur durch den Lehrstuhl findet nicht statt. Die Lösung des Falles wird in der Kalenderwoche 22 in den Arbeitsgemeinschaften besprochen.