StaatsR II: AGs
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte
Bitte beachten Sie stets möglicherweise erforderliche Terminverschiebungen, die i.d.R. auf der Startseite der Lehrstuhlwebseite bekannt gegeben werden.
Zeit: | siehe unten (Beginn in der zweiten Vorlesungswoche [16. KW]) |
Ort: | siehe unten |
Zielgruppe: | 2. Studiensemester |
Voraussetzung: | Vorlesung Staatsrecht I |
Im Sommersemester 2018 werden für die Studenten des zweiten Fachsemesters Arbeitsgemeinschaften (AGs) zur Vorlesung "Staatsrecht II – Grundrechte" angeboten.
Zentraler Lehrinhalt der Arbeitsgemeinschaften ist die Prüfung von Grundrechtsverletzungen. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einzelnen Grundrechten in klausurmäßiger Form aufbereitet. In diesem Rahmen werden auch zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, die aus der Vorlesung Staatsrecht I bekannt sein sollten, wiederholt und in die Fallbearbeitungen einbezogen.
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird nachdrücklich empfohlen. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um Lehrveranstaltungen des Pflichtfachstudiums, in denen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JAG, § 2a JAO, § 5 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (StuPrO) eine Leistungskontrolle mit der Vergabe von Leistungspunkten stattfindet.
Wichtig: Anmeldung
Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt vom 10.4.2018 bis zum 15.4.2018 über das Elektronische Anmeldesystem ELAS.
Ein nachträgliches Wechseln der Arbeitsgemeinschaften wird nicht möglich sein; wir bitten dies bei der Anmeldung zu beachten!
Nebenfachstudenten sowie Starterstudenten, die an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen möchten, können sich ab dem 9.4.2018 persönlich am Lehrstuhl (Sekretariat) zu den allgemeinen Öffnungszeiten anmelden.
Termine
Zeit und Ort | AG-Leiter | |||
---|---|---|---|---|
Mo | 08:30–10:00 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.20 | Daniel Bura |
Di | 16:15–17:45 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.07 | Joshua Berg I |
Di | 18:00–19:30 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.07 | Joshua Berg II |
Di | 17:00–18:30 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.20 | Johannes Heck |
Mi | 14:00–15:30 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.19 | Thomas Becker |
Mi | 16:15–17:45 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.06 | Olaf Schaumlöffel |
Do | 16:15–17:45 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.19 | Christian Peifer I |
Do | 18:00–19:30 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.19 | Christian Peifer II |
Do | 16:30–18:00 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.06 | Dr. Daniel Turchi I |
Do | 18:00–19:30 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.06 | Dr. Daniel Turchi II |
Fr | 11:30–13:00 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.23 | Dr. Andreas Feld I |
Fr | 13:15–14:45 Uhr | Geb. B4.1 | Saal 0.23 | Dr. Andreas Feld II |
Einheiten
KW 16: Einheit 1 | "Immer Ärger mit dem BAföG" |
KW 17: Einheit 2 | "Die missglückte Gegendemonstration" |
KW 18: Einheit 3 | "Elfes-Urteil" |
KW 19: Einheit 4 | "Habeas Corpus" |
KW 20: Einheit 5 | "Lüth-Urteil" |
KW 21: Einheit 6 | "Altershöchstgrenze für Notare" |
KW 22 | Besprechung des Probefalls |
KW 23: Einheit 7 | "Pflichtexemplar" |
KW 24: Einheit 8 | "Kündigungsfristen" |
KW 25 | Verfügungseinheit |
KW 26: Einheit 9 | "Durchsuchung" |
KW 27: Einheit 10 | "Sektenwarnung" |
KW 28: Einheit 11 | "Zwangsmitgliedschaft" |
KW 29 | Leistungskontrollklausur |
Bitte beachten Sie, dass zu den Besprechungsfällen keine Lösungsskizzen ausgegeben oder ins Netz gestellt werden. Denn zu den unabdingbaren Berufsqualifikationen in der Rechtspraxis gehört es, juristische Sachverhalte und Lösungsvorschläge eigenständig aufzunehmen und zu verarbeiten. So wird der Mandant dem Rechtsanwalt keinen schriftlichen Sachverhalt zur Beratung mitbringen, ebenso wenig wird der Richter den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten seine Lösungsidee in der mündlichen Verhandlung schriftlich vorlegen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. |
Übungsfall
Hier finden Sie den Sachverhalt zur selbständigen Bearbeitung.
Der Fall ist auf das Niveau der Leistungskontrollklausuren und auf eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten angelegt. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren bisherigen Kenntnisstand sowohl bezüglich des materiellen Rechts als auch bezüglich juristischer Methodik kritisch zu überprüfen, indem Sie den Sachverhalt unter möglichst realitätsnahen Klausurbedingungen bearbeiten. Eine Korrektur durch den Lehrstuhl findet nicht statt. Die Lösung des Falles wird in der Kalenderwoche 22 in den Arbeitsgemeinschaften besprochen.