StaatsR II: Vorlesung

Zeit:Mo., 16:00–18:45 Uhr
Ort:Gebäude B 4.1, Raum 0.01 (Audimax)
Beginn:11.4.2022
Zielgruppe:2. Fachsemester
Voraussetzung:Vorlesung Staatsrecht I
LP / CP:6 / 5

 

Als zweiter Teil der Lehrveranstaltungen zum Verfassungsrecht baut die Vorlesung Staatsrecht II auf der Vorlesung Staatsrecht I auf. Anders als bei dieser ist Gegenstand der Vorlesung Staatsrecht II weniger das objektive Verfassungsrecht als vielmehr die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) als subjektiv-öffentliche Rechte par excellence. Wie kaum ein anderer Bereich haben die Grundrechte die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Ihr Einfluss auf das gesamte öffentliche Recht und darüber hinaus auch auf das Zivilrecht kann nicht hoch genug eingeschätzt werden; ihr Motor – in positiver wie in negativer Hinsicht – war und ist das Bundesverfassungsgericht. An der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts kommt kein Jurist vorbei, der sich mit dem deutschen Recht beschäftigt. Dementsprechend akut ist die Relevanz der Grundrechte für alle juristischen Prüfungen bis hin zur zweiten juristischen Staatsprüfung.
Im Hinblick darauf besteht das Ziel der Vorlesung darin, den Hörern einen fundierten Einblick in die Grundrechte zu bieten und gleichzeitig das nötige Wissen an die Hand zu geben, um Fälle (insbesondere Klausuren) mit Grundrechtsbezug routiniert einer Lösung zuführen zu können.
Zu diesem Zweck werden ergänzend zur und verzahnt mit der Vorlesung Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht angeboten. Im Zentrum dieser Veranstaltungen soll die Prüfung von Grundrechtsverletzungen stehen. Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist nachdrücklich zu empfehlen.

PPt-Präsentationen (PDF)

(werden fortlaufend nach der jeweiligen Vorlesungseinheit eingestellt)

1.Vorlesungseinheitvom11.4.2022
2.Vorlesungseinheitvom25.4.2022
3.Vorlesungseinheitvom2.5.2022
4.Vorlesungseinheitvom9.5.2022
5.Vorlesungseinheitvom16.5.2022
6.Vorlesungseinheitvom23.5.2022
7.Vorlesungseinheitvom30.5.2022
8.Vorlesungseinheitvom13.6.2022
9.Vorlesungseinheitvom20.6.2022
10.Vorlesungseinheitvom27.6.2022
11.Vorlesungseinheitvom4.7.2022
12.Vorlesungseinheitvom11.7.2022

Benötigte Gesetzestexte:

  • hauptsächlich: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz – GG);
  • daneben bisweilen auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG).

Hierzu empfehlenswert:

  • Basistexte Öffentliches Recht, Beck-Texte im dtv, oder
  • Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, hrsgg. v. Kirchhof/Kreuter-Kirchhof,

 jew. aktuelle Auflage.

Lehrbücher (Auswahl):

  • Epping, Volker, Grundrechte, 9. Aufl. 2021 (24,99 €)
  • Hufen, Friedhelm, Staatsrecht II – Grundrechte, 9. Aufl. 2021 (29,80 €)
  • Ipsen, Jörn, Staatsrecht II – Grundrechte, 24. Aufl. 2021 (24,90 €)
  • Kingreen, Thorsten/Poscher, Ralf, Grundrechte – Staatsrecht II, 37. Aufl. 2021 (26,00 €)
  • Manssen, Gerrit, Staatsrecht II – Grundrechte, 18. Aufl. 2021 (21,90 €)
  • Michael, Lothar/Morlok, Martin, Grundrechte, 8. Aufl. 2022 (24,90 €)
  • Papier, Hans-Jürgen/Krönke, Christoph, Grundkurs Öffentliches Recht 2 – Grundrechte, 4. Aufl. 2020 (24,00 €)
  • Sachs, Michael, Verfassungsrecht II – Grundrechte, 3. Aufl. 2017 (24,99 €)
  • Sodan, Helge/Ziekow, Jan, Grundkurs Öffentliches Recht, 9. Aufl. 2020 (36,90 €)
  • Winkler, Daniela, Grundrechte in der Fallprüfung, 2. Aufl. 2018 (16,99 €)

Fallsammlungen (Auswahl):

  • Degenhart, Christoph, Klausurenkurs im Staatsrecht II – Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Bezüge zum Europarecht, 9. Aufl. 2021 (24,00 €)
  • Haug, Volker M., Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018,
    S. 100–145 (22,99 €)
  • Höfling, Wolfram/Augsberg, Steffen, Fälle zu den Grundrechten, 3. Aufl. 2021 (23,90 €)

Kommentare zum Grundgesetz (Auswahl)

  • Epping, Volker/Hillgruber, Christian (Hrsg.), Grundgesetz, Beck'scher Online-Kommentar, fortlfd. Aktualisierung.
  • Gröpl, Christoph/Windthorst, Kay/von Coelln, Christian, Grundgesetz, Studienkommentar, 5. Aufl. 2022.
  • Jarass, Hans/Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 17. Aufl. 2022 – erscheint vrsl. im Mai 2022.
  • Kahl, Wolfgang/Waldhoff, Christian/Walter, Christian (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz (Loseblattkommentar), insb. Bände 1 bis 4.
  • v. Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian (Hrsg.), Das Bonner Grundgesetz, Band I, 7. Aufl. 2018.
  • Dürig, Günter (Begr.)/Herzog, Roman/Scholz, Rupert, Grundgesetz (Loseblattkommentar), insb. Bände I bis III.
  • Sachs, Michael (Hrsg.), Grundgesetz, 9. Aufl. 2021.

Leistungskontrollklausuren (LKK):

Zur Teilnahme an der Leistungskontrollklausur ist eine Anmeldung über das LSF-Portal erforderlich.
Die Leistungskontrollklausur zur Vorlesung Staatsrecht II findet am 25.7.2022 um 14 Uhr s.t. im AudiMax sowie in den Hörsälen 0.18 und 0.19 statt. Bitte betreten Sie die Hörsäle nicht, bevor Sie von den Lehrstuhlmitarbeitern hineingebeten werden.
Taschen (einschl. Smartphones und anderer elektrischer Geräte), Jacken und Mäntel sind, wenn sie mitgeführt werden, während der Bearbeitungszeit sowohl im AudiMax als auch in den Hörsälen 0.18 und 0.19 unten auf dem erhöhten Bereich (Podium, Bühne) rechts und links neben dem Rednerpult zu lagern.

Sitzplatzzuteilung im Vorfeld der Klausur
Saalplan AudiMax
Saalplan HS 0.18
Saalplan HS 0.19
Sitzplan
 

Die Verteilung der Sitzplätze wird im Vorfeld festgelegt. Jeder Matrikelnummer wird ein Platz in einem der Hörsäle zugewiesen. Die genaue Verteilung kann aus der Matrikelnummerliste und den Saalplänen ersehen werden, die rechtzeitig vorab im Webauftritt des Lehrstuhls veröffentlicht werden und zusätzlich am Tag der Klausur vor dem Eingang des AudiMax sowie der Hörsäle 0.18 und 0.19 aushängen.
Die Sitzplätze werden mit Reihe und Sitzplatznummer angegeben. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob sich Ihre Matrikelnummer auf der Liste befindet.

Auf den zugeteilten Plätzen liegt bereits vor Beginn der Bearbeitungszeit jeweils ein vorgefertigtes Deckblatt, das zu verwenden ist. Auf der Rückseite des Deckblatts befindet sich der Klausursachverhalt. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.

Die benötigten Schreibutensilien und Arbeitsblätter sind von jedem Teilnehmer selbst mitzuführen.
Die Arbeitsblätter sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren. Links ist ein Korrekturrrand von 7 cm zu belassen. Dies entspricht einem Drittel der Seitenbreite. Die Klausur ist am Ende vom Berabeiter zu unterzeichnen.

Eine Einlasskontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird während der Klausur eine Identitätsprüfung anhand des Studentenausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises vorgenommen. Bitte legen Sie Ihren Ausweis am Platz offen sichtbar zur Kontrolle bereit; anderenfalls kann Ihre Klausur nicht korrigiert werden.

Das Verlassen des Prüfungssaals während der Bearbeitungszeit ist grundsätzlich verboten. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der Aufsichtskräfte mittels Handzeichens einzuholen. In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit sind der Gang zur Toilette und eine vorzeitige Abgabe der Klausur aus Rücksicht auf die noch Schreibenden nicht gestattet.

Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen. Verstöße dagegen haben die Bewertung der Klausur mit 0 Punkten zur Folge.
Studenten und Studentinnen, die verspätet zur Leistungskontrollklausur erscheinen, dürfen daran teilnehmen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird nicht gewährt.

Hilfsmittel
Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, o. Ä.) sowie von Einlagen sein. Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetzestextes sind zulässig, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Zulässig sind auch Haftstreifen zum schnelleren Auffinden von Seiten (Register-/Index-Fähnchen). Die Haftstreifen dürfen nur auf ein Gesetz als solches verweisen und sind insofern am Anfang eines Gesetzes anzubringen. Sie dürfen nicht auf einzelne Paragrafen eines Gesetzes verweisen. Auf den Haftstreifen dürfen die Ziffern der auf der Seite enthaltenen Vorschriften vermerkt werden, solange sich daraus kein Kommentierungssystem ergibt.

Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Eine Klausur wird insbesondere mit 0 Punkten bewertet bei

  • Täuschungsversuchen, namentlich bei Überschreitung der Bearbeitungszeit, oder
  • unerlaubtem Entfernen aus dem Prüfunssaal

Als Täuschungsversuch gilt bereits der bloße Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel (vor allem "Spickzettel", Skripten, Lehrbücher, Kommentare, Tablets, Smartphones und Smartwatches) bei der Prüfung; eine Benutzung ist nicht erforderlich.
Einen Täuschungsversuch stellt auch das Weiterschreiben nach dem Ende der Arbeitszeit dar. Auf "Kausalitätsfragen" - etwa darauf, dass nur noch ein Satz geschrieben oder lediglich Blätter nummeriert wurden - kommt es nicht an.