ESt-/KStR: Vorlesung

Beginn:4.11.2020
Zeit:Mi., 9–12 Uhr
Ort:Online-Vorlesung
Zielgruppe:Studierende des SPB 2; Masterstudierende BWL/W&R

Online-Vorlesung

Die Einheiten der Vorlesung werden per Direktübertragung (neudeutsch „Streaming“) in Echtzeit („live“) angeboten. Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung nicht nachträglich als Video heruntergeladen werden kann.

Anmeldung

Zur Vorbereitung der Vorlesung bitten wir, dass sich jeder Hörer so bald wie möglich persönlich per E-Mail an
     
      lehrstuhl(at)groepl.uni-saarland.de

anmeldet und dabei die folgenden Angaben macht:
– Vorname, Familienname,
– Matrikelnummer,
– Studienfach und -semester,
– als Betreff der E-Mail lediglich „EStG“.

Im Anschluss daran werden wir Ihnen nähere, insb. technische Informationen per E-Mail zusenden.

PPt-Präsentationen

  1. Vorlesungseinheit:   4.11.2020
  2. Vorlesungseinheit: 11.11.2020
  3. Vorlesungseinheit: 18.11.2020
  4. Vorlesungseinheit: 25.11.2020
  5. Vorlesungseinheit:   2.12.2020
  6. Vorlesungseinheit:   9.12.2020
  7. Vorlesungseinheit: 16.12.2020
  8. Vorlesungseinheit:     6.1.2021
  9. Vorlesungseinheit:   13.1.2021
  10. Vorlesungseinheit:   20.1.2021
  11. Vorlesungseinheit:   27.1.2021
  12. Vorlesungseinheit:     3.2.2021
    Ergänzung: PPP von Herrn Dr. Stenert

(werden fortlaufend nach der jeweiligen Vorlesungseinheit eingestellt)

 

Inhalt

Die Vorlesung behandelt die für die Ausbildung sowie Prüfung im Schwerpunktbereich 2 und wohl auch für die Steuerpraxis wichtigsten Teile des Steuerrechts.
Die Vorlesung beginnt mit dem einkommensteuerbezogenen Verfassungsrecht, insb. dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der mit seinen bereichsspezifischen Ausprägungen (Leistungsfähigkeitsprinzip, objektives und subjektives Nettoprinzip) den zentralen Kontrollmaßstab für die Verfassungsgerichtsbarkeit darstellt.

Der zweite Teil der Vorlesung bildet den Hauptteil. Er befasst sich mit dem zentralen Steuergesetz, dem Einkommensteuergesetz (EStG), das in seiner ursprünglichen Struktur ein stringentes Konzept aufwies, durch mannigfache Gesetzesänderungen aber gleichsam überwuchert und zum Teil deformiert wurde. Dessen ungeachtet ermöglicht dieses Gesetz nach wie vor einen systematisch sauberen Prüfungsweg vom Einzelnen (dem Steuerpflichtigen) über das Steuerobjekt (das Einkommen) bis hin zur festzusetzenden Steuer. Kernthemen sind dabei
– die verschiedenen Einkunftsarten und ihre Besonderheiten sowie
– die Ermittlung der Einkünfte als Saldo der Erwerbseinnahmen und der Erwerbsaufwendungen.

Den dritten Teil der Vorlesung bilden die Grundzüge des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), d.h. des "Einkommensteuerrechts für die juristischen Personen" u.dgl. (Körperschaften). Die Besteuerung der Körperschaften fußt in weiten Teilen auf dem Einkommensteuergesetz, namentlich bei der Ermittlung der Einkünfte (Steuerbilanzrecht), weist daneben aber bereichsspezifische Eigenheiten auf.

Benötigte Gesetzestexte

  • Einkommensteuergesetz (EStG);
  • Körperschaftsteuergesetz (KStG);

ergänzend:

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG);
  • Abgabenordnung (AO);
  • Handelsgesetzbuch (HGB);
  • Bewertungsgesetz (BewG);
  • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung;
  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung;
  • Umsatzsteuergesetz.

Empfohlene Textsammlungen

  • Aktuelle Steuertexte, Verlag C.H.Beck, oder
  • Steuergesetze (DStI-Praktikertexte), R.-Boorberg-Verlag, oder
  • Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, NWB-Verlag,
    jeweils neueste Auflage.

 

Bitte beachten: Studierende der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre sowie Wirtschaft und Recht müssen diese Gesetzestexte auch zu den Prüfungen (Klausur oder mündliche Prüfung) mitbringen. Diese Gesetzestexte müssen frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen o.Ä.) sowie von Einlagen sein. Zulässig sind Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter des Gesetzes, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes darstellen. Zulässig sind auch sog. Fähnchen (etwa Post-it Index) zum schnelleren Auffinden von Gesetzesseiten mit darauf angebrachten Hinweisen auf die jeweiligen Vorschriften, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes darstellen.

Lehrbücher, Fallsammlungen u.dgl. (Auswahl)

  • Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 23. Aufl. 2020;
  • Birk/Desens/Tappe, Klausurenkurs im Steuerrecht, 5. Aufl. 2018;
  • Dötsch/Alber/Sell/Zenthöfer, Körperschaftsteuer, 19. Aufl. 2020;
  • Fehrenbacher, Steuerrecht, 7. Aufl. 2019;
  • Fehrenbacher/Stahmann/Traut, Klausurtraining Steuerrecht, 1. Aufl. 2017;
  • Friebel/Schneider/Schoor, Fallsammlung Einkommensteuer, 22. Aufl. 2019;
  • Grashoff, Grundzüge des Steuerrechts, 14. Aufl. 2018;
  • Köllen/Reichert/Vogl/Wagner, Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, 6. Aufl. 2019;
  • Kudert, Steuerrecht – leicht gemacht, 6. Aufl. 2019;
  • Martini/Valta, Fallsammlung zum Steuerrecht, 2. Aufl. 2016;
  • Maier/Gunsenheimer/Schneider/Kremer, Lehrbuch Einkommensteuer, 26. Aufl. 2020;
  • Schwind/Hauptmann (Hrsg.)/Warsönke, Einkommensteuer – leicht gemacht, 4. Aufl. 2019;
  • Schwind/Hauptmann (Hrsg.)/Schinkel, Klausuren im Steuerrecht – leicht gemacht, 2. Aufl. 2013;
  • Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl. 2021.

Kommentare (Auswahl)

  • Kirchhof, EStG, Kommentar, 19. Aufl. 2020;
  • Kirchhof/Kulosa/Ratschow, BeckOK EStG, 9. Edition (Stand 1.1.2021);
  • Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, Loseblattslg. (derzeitiger Stand: 317. EL, Dezember 2020);
  • Schmidt, EStG, Kommentar, 39. Aufl. 2020;
  • Schnitger/Fehrenbacher (Hrsg.), Kommentar Körperschaftsteuer KStG, 2. Aufl. 2018.

Hinweise zur Klausur für Wirtschaftswissenschaftler

Zeit und Ort der Klausur für Wirtschaftswissenschaftler zur Vorlesung Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht werden vom Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungamt bekanntgegeben. Inhalt der Klausur kann der Stoff der gesamten Vorlesung sein.

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, mit welcher Art von Aufgabenstellung Sie in dieser Klausur zu rechnen haben, folgen Sie diesem Link zu einer Musterklausur.