Seminar

Seminar zur Haftungsbeschränkung und Haftungsverwirklichung – Verfassungsrecht und Zwangsvollstreckung –

Im Wintersemester 2018/2019 bieten wir – der Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph Gröpl und der Lehrstuhl Prof. Dr. Markus Würdinger – ein gemeinsames Seminar zu Fragen des o. g. Themenkomplexes an. Bei einer erfolgreichen Seminarteilnahme können im dritten Studienjahr vier Leistungspunkte (§ 2a Abs. 2 Satz 4 JAO) erworben werden. Der Seminarschein gilt auch als Nachweis im Promotionsverfahren (§ 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 PromO).

Folgende Themen können bearbeitet werden (durchgestrichen = bereits vergeben):

Allgemeines

  1. Verfassungsrechtliche Grundlagen, insb. Grundrechte in der Zwangsvollstreckung
  2. Verfassungsrechtliche Grundlagen, insb. Grundrechte in der Insolvenz
  3. Informationsgewinnung und Sachaufklärung am Beginn der Zwangsvollstreckung, auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten
  4. Drittauskünfte in der Zwangsvollstreckung, auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten
  5. Das Pfändungspfandrecht – ein Klassiker der Rechtsdogmatik

Haftungbeschränkung und -verwirklichung

  1. Die Einmann-GmbH und die Einmann-GmbH & Co. KG im Vergleich
  2. Gesetzgeberische Maßnahmen zum Gläubigerschutz, insb. Bauträgerverträge
  3. Effektivität des Rechtsschutzes gegenüber Gesellschaften, insbesondere in Bauprozessen
  4. Der Sanierungserlass und § 3a EStG – Steuererleichterungen in der Unternehmenssanierung?
  5. Steueransprüche in der Insolvenz – die Stellung der Finanzbehörden im Insolvenzverfahren
  6. Steuerrechtliche Pflichten des Insolvenzschuldners und Insolvenzverwalters

Restschuldbefreiung

  1. Restschuldbefreiung in drei Jahren – verfassungsrechtlich haltbar?
  2. Insolvenztourismus im Recht der Restschuldbefreiung
  3. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur zweiten Chance für Unternehmer, KOM(2016) 723 endg.
  4. Sofortentschuldung einer natürlichen Person am Ende eines Insolvenzverfahrens?

Pfändungsschutzvorschriften und Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung

  1. Sachpfändungsschutz und Sozialstaatsprinzip
  2. Die Austauschpfändung bei Kraftfahrzeugen
  3. Das Pfändungsschutzkonto

Über das jeweilige Thema ist ein ca. 20-minütiges Referat zu halten; daran schließt sich eine Diskussion an. Die Seminararbeit muss ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis enthalten und wissenschaftlichen Anforderungen genügen. Die Arbeit selbst darf 25 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Im Text ist ein Rand von 7 cm auf der linken Seite einzuhalten (übrige Ränder: 2 cm); als Schrift ist Times New Roman in einer Größe von 12 bei einem Zeilenabstand von 1,5 zu verwenden (für Fußnoten: Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1). Die Seminararbeit ist sowohl schriftlich (es empfiehlt sich ein Schnellhefter) als auch per E-Mail mit PDF-Anhang spätestens eine Woche vor dem Referatstermin abzugeben. Für die Seminarteilnehmer ist ein Thesenpapier zu erstellen.

Interessenten können sich ab sofort und einheitlich für beide Lehrstühle am Lehrstuhl von Prof. Dr. Würdinger anmelden und die Bearbeitung eines Themas übernehmen:

Wiss. Mit. Frau Carolin Maus, E-Mail: carolin.maus[at]uni-saarland.de

Die Vorbesprechung des Seminars findet am Mittwoch, dem 24.10.2018, um 10:00 Uhr in der Bibliothek des Lehrstuhls Gröpl, Geb. B4.1, Zi. 2.42, statt.

Wir freuen uns auf das Seminar!

Bearbeitungshinweise

Bitte unbedingt lesen und beachten:
Formale Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten.

Zur Vertiefung:
1. Tonio Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 2002;
2. ders., Über den juristischen Stil;
3. Stephan Stüber, Zitieren in juristischen Arbeiten.