Übung Öfftl. Recht

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Zeit:
Mo, 14–16 Uhr
Ort:
Geb. B4.1, HS 117
Beginn:
25.10.2010
Zielgruppe:
ab 6. Fachsemester
Voraussetzung:
Pflichtvorlesungen im Staats-
und Verwaltungsrecht

 

Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung und dient demgemäß der Feststellung Ihrer individuellen "Examensreife". Demgemäß ist die Teilnahme an der Übung vor dem 6. Fachsemester nicht zu empfehlen. Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarecht. Insbesondere in der Hausarbeit sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, ein umfangreicheres Rechtsproblem in wissenschaftlicher Weise einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die juristische Methode, d.h. den Umgang mit dem "juristischen Handwerkszeug", beherrschen. Dazu zählen unabdingbar auch formale Kenntnisse, insbesondere des richtigen Zitierens und des Erstellens eines Literaturverzeichnisses. Um Sie hierfür und für andere wichtige Fragen zu rüsten, haben wir die

Hinweise für die Anfertigung von juristischen Hausarbeiten

erstellt. Bitte beachten Sie diese Hinweise. Die richtige Umsetzung geht unmittelbar und in sehr spürbarem Umfang in die Benotung Ihrer Hausarbeit ein.

Zeitplan

2.8.2010

12 Uhr

Ausgabe der 1. Hausarbeit
(zugleich 2. Hausarbeit der vorangegangenen Übung bei Prof. Dr. Meng)

Hier finden Sie den Sachverhalt zur Hausarbeit

bis 20.10.2010

10 Uhr

Anmeldung zur Übung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Hausarbeiten und Klausuren ohne vorherige Anmeldung nicht korrigiert werden können und Ihnen daher auch kein Schein erteilt werden kann.

bis 21.10.2010, 12 Uhr

Abgabe der 1. Hausarbeit

im Sekretariat des Lehrstuhls bis 12 Uhr oder durch Einsendung per Post (Poststempel: 21.10.2010)

25.10.2010Einstiegsbesprechung
  • Bearbeitervermerk in Klausur und Hausarbeit
  • Aufbau von Rechtsbehelfen
  • Prüfungsaufbau einer verwaltungsgerichtlichen Klage
  • Formulierungshilfen für Obersätze
  • Prüfungsschema: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
  • Prüfungsschema: Widerspruchsverfahren
  • Prüfungsschema: Widerspruchs- und Klagefrist
  • Prüfungsschema: formelle Rechtswidrigkeit eines VA
  • Prüfungsschema: Anhörung im Verwaltungsverfahren
1.11.2010Allerheiligen
8.11.2010

1. Besprechungsfall

Lösungsskizze

15.11.2010

2. Besprechungsfall

Lösungsskizze

22.11.20101. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.)
29.11.2010Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit
6.12.2010

3. Besprechungsfall

Lösungsskizze

13.12.2010Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur
3.1.2011

2. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.)

Lösungsskizze

10.1.2011

4. Besprechungsfall

Lösungsskizze

17.1.2011Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur
24.1.20113. Klausur (Beginn: 13:00 s.t.)
31.1.2011

5. Besprechungsfall

Lösungsskizze

7.2.2011Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine

 

Hausarbeit

Hier finden Sie den Sachverhalt zur Hausarbeit.

Täuschungsversuche

Um die Chancengleichheit aller Teilnehmer an der Übung 
sicherzustellen, weisen wir auf § 6 Abs. 4 der Studien- und 
Prüfungsordnung hin. Danach können Teilnehmer bei schweren 
Täuschungsversuchen von der gesamten Übung ausgeschlossen werden.

Dies gilt insbesondere, wenn eine Hausarbeit ganz oder in Teilen von 
Dritten kopiert wird. Von der Übung ausgeschlossen wird dabei auch der 
"Dritte", d.h. derjenige Teilnehmer, der seine Hausarbeit einem 
Kommilitonen zur Kopie überlassen hat.

Hinweise zu den Klausuren

Ablauf

Der Saal ist nach folgender Sitzordnung zu belegen:

  • es wird mit der Belegung der ersten Reihe begonnen
  • sodann wird jede zweite Reihe freigelassen
  • innerhalb der besetzten Reihen ist mindestens ein Platz nach beiden Richtungen freigelassen werden.

Das Deckblatt ist vollständig und in Druckbuchstaben auszufüllen mit Namen, Matrikelnummer sowei bei der AG-Klausur zusätzlich dem Namen des AG-Leiters.

Die Blätter sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren.

Links ist ein Korrekturrand von 7 cm zu belassen. Dies entspricht einem Drittel der Seitenbreite.

Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.

Das Verlassen des Prüfungssaals ist grundsätzlich nicht erlaubt. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der der Aufsichtskräfte mittels Handzeichen einzuholen.

In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist eine vorzeitige Abgabe der Klausur aus Rücksicht gegenüber den noch Schreibenden nicht mehr gestattet.

Fünf Minuten vor Ablauf der Bearbeitungszeit wird dies durch den Aufsichtsführenden bekannt gegeben. Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen.

Die Kandidaten, die erst verspätet zur Klausur kommen, dürfen auf eigenen Wunsch die Klausur mitschreiben. Eine Zeitverlängerung ist allerdings nicht möglich. Bei triftigen Gründen für die Verspätung hat der Kandidat die Möglichkeit, die Klausur nicht zu schreiben und zurückzutreten.

Hilfsmittel

Die benutzten Gesetzestexte müssen frei von Eintragungen jeder Art sein (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, Einlagen oder Ähnliches). Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter des Gesetzes können als zulässig angesehen werden, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes beinhalten.

Verstöße

Verstöße gegen die Prüfungsregularien können eine Bewertung der Klausur mit 0 Punkten nach sich ziehen, insbesondere bei

  • Täuschungsversuchen
  • Unerlaubtem Entfernen aus dem Prüfungssaal
  • Überschreitung der Bearbeitungszeit