>> StaatsR I: Vorlesung

Vorlesung Staatsrecht I – Staatsgrundlagen, Staatsorganisation

Beginn:16.10.2017
Zeit:Mo., 16 s.t. bis 19 Uhr
Ort:Geb. B4.1, AudiMax
Zielgruppe:1. Studiensemester
Voraussetzung:keine
LP / CP:6 / 4,5
Ergänzende Materialiens. unten

  

Die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsgrundlagen, Staatsorganisation) gehört zu den unabdingbaren Basisveranstaltungen des öffentlichen Rechts und darüber hinaus der gesamten Rechtswissenschaft. Sie erörtert zunächst einschlägige Grundbegriffe (Person, Gesetz, Auslegung) und veranschaulicht historische sowie systematische Zusammenhänge. Sodann vermittelt die Vorlesung die notwendigen Kenntnisse der Staatsrechtsordnung und des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, insb. der Staatsgrundlagen (Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat). Ausführlich behandelt werden außerdem die Staatsfunktionen Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie Rechtsstellung, Untergliederung und Aufgaben der obersten Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht). Gleichzeitig werden wichtige Verbindungslinien zum Unions- und Völkerrecht gezogen.

Lehrbücher (Auswahl)

  • Degenhart, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 33. Aufl. 2017;
  • Gröpl, Staatsrecht I, 9. Aufl. 2017;
  • Kämmerer, Staatsorganisationsrecht, 3. Aufl. 2016;
  • Korioth, Staatsrecht I, 3. Aufl. 2016;
  • Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 3. Aufl. 2017;
  • Fallsammlung: Degenhart, Klausurenkurs im Staatrecht I, 4. Aufl. 2016.

Kommentare (Studienauswahl)

  • Gröpl/Windthorst/von Coelln, Grundgesetz, Studienkommentar, 3. Aufl. 2017;
  • Hömig/Wolff (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Handkommentar, 11. Aufl. 2016;
  • Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 14. Aufl. 2016;
  • Maunz/Dürig (Begr.), Herdegen/Klein (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar, Loseblattslg., Stand Dez. 2016;
  • Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2018 (angekündigt für Dez. 2017).

Empfohlene Textsammlungen

  • Basistexte Öffentliches Recht (ÖffR), 24. Aufl. 2017 (Beck-Texte im dtv*);
  • Grundgesetz, Beck'sche Textausgaben, 47. Aufl. 2016;
  • Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, 56. Aufl. 2017 (Textbuch Deutsches Recht, C.F.Müller);
  • jurisLex, Sammlung 1. und 2. Semester, Ausgabe Saarland (mit Text der Verfassung des Saarlandes, allerdings ohne Unionsrecht);
  • für "Profis": Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, Loseblattslg., Stand: 116. EL, Mai 2017.

 

* In der "abgespeckten" Version (Grundgesetz, 47. Aufl. 2016, Beck-Texte im dtv) ist insb. das Bundeswahlgesetz nicht abgedruckt. Für die Leistungskontrollklausuren ist diese Version daher nicht ausreichend.

Hinweise zur Leistungskontrollklausur (LKK)

Die LKK zur Vorlesung Staatsrecht I findet am
Montag, dem 5. Februar 2018, von 9:00 bis 11:00 Uhr im AudiMax, Geb. B4.1,
statt. Sie wird voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von 90 bis 105 Minuten haben. Inhalt der Klausur ist der Stoff der gesamten Vorlesung. Vom Aufgabentypus her kann die Klausur Fragen zur Vorlesung und/oder einfache Fälle enthalten. Beides wird im Rahmen der Vorlesung und vor allem im Rahmen der vorlesungsbegleitenden Tutorien geübt werden.

Um Ihnen ein Vorstellung davon zu geben, mit welcher Art von Fragen Sie in der Leistungskontrollklausur zu rechnen haben, folgen Sie

– diesem Link zu Musterfragen und

– diesem Link zu Lösungsvorschlägen.

Bitte beachten: In der LKK verwenden Sie Ihre eigenen Gesetzestextsammlungen. Diese Textsammlungen müssen frei sein von Einlagen (insb. "Spickzetteln") und Eintragungen jeder Art. Verboten sind namentlich handschriftliche Randbemerkunen, Verweisungen auf andere Vorschriften, (Aus-)Streichungen und andere Textänderungen o.Ä.
Zulässig sind hingegen

  • Unterstreichungen (auch farbig) und Überstreichungen (z.B. mit Leuchtstiften) zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Passagen von Rechtsvorschriften,
  • sog. Fähnchen (etwa "Post-it Index") zum schnelleren Auffinden von Seiten in der Textsammlung mit darauf angebrachten Hinweisen auf die jeweiligen Rechtsvorschriften,

sofern aus ihnen nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes erkennbar ist.