SARPA – Integrierter Master in vergleichendem öffentlichen Recht (LL.M.)
SARPA wird in zwei Varianten angeboten, je nachdem, in welchem Land die Studierenden ihren beruflichen Weg fortführen möchten:
- Variante A richtet sich an Studierende, die vorrangig das Ziel verfolgen, eine französische Berufsqualifikation zu erhalten, die aber über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und sich auch im deutschen Recht fortbilden möchten.
- Variante B richtet sich an Studierende der Saar-Uni, die im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften vorrangig das Ziel verfolgen, eine deutsche Berufsqualifikation zu erhalten und die gleichzeitig über sehr gute Französischkenntnisse verfügen.
Variante A
Diese Variante bietet eine solide Ausbildung in der deutschen Sprache und im deutschen Recht. Die Studierenden absolvieren ein intensives Ausbildungsprogramm. Während eines Studienjahres am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) werden Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts vermittelt. Das CJFA ist weltweit die einzige zweisprachige Hochschulinstitution auf dem Gebiet des deutschen und des französischen Rechts.
Variante B
Studierende dieser Variante nehmen während des ersten Studienjahres am Master Europäisches und Internationales Recht des Europa-Instituts der Saar-Uni teil und erwerben so die für das zweite Studienjahr in Frankreich erforderlichen Kenntnisse. Anschließend absolvieren sie den Master 2 "Vergleichendes öffentliches Recht" an der Universität Paris II (Panthéon-Assas).
Immatrikulation
Die Studierenden immatrikulieren sich während des ersten Jahres (M1) an der Universität des Saarlandes und entrichten dort die Studiengebühren. Während des zweiten Jahres (M2) immatrikulieren sich die Studierende an der Universität Paris II (Panthéon-Assas) und entrichten dort die Studiengebühren. Für eine Teilnahme an SARPA wird keine Doppelimmatrikulation verlangt.
Seminararbeit und Masterarbeit
Die Studierenden müssen im Rahmen des M1 während des zweiten Semesters eine Seminararbeit oder eine andere gleichwertige wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des deutschen, europäischen oder internationalen Rechts in deutscher oder französischer Sprache anfertigen. Studierende, die am Master "Europäisches und Internationales Recht" teilgenommen haben, können die Seminararbeit bzw. die andere gleichwertige wissenschaftliche Arbeit wahlweise in französischer oder englischer Sprache verfassen. Bei einer Masterarbeit in französischer Sprache ist zudem eine Zusammenfassung in englischer oder deutscher Sprache erforderlich. Die Studierenden müssen im Rahmen des M2 während des zweiten Semesters an der Universität Paris II eine rechtsvergleichende Masterarbeit nach dortigen Voraussetzungen anfertigen.
Abschluss
Nach zwei Semestern im Niveau M1 und dem Erwerb von 60 Credit Points an der Saar-Uni und nach Erwerb von zusätzlichen 60 Credit Points an der Universität Paris II werden die folgenden Abschlüsse verliehen:
- LL.M. "Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung" oder Master "Europäisches und Internationales Recht" durch die Universität des Saarlandes und
- Master 2 "Vergleichendes öffentliches Recht" (Droit public comparé) durch die Universität Paris II (Panthéon-Assas).
Erstes Studienjahr (M1)
Das erste Jahr des integrierten Masterstudiengangs steht allen offen, die mindestens eine Licence en droit (180 Credit Points) vorweisen können.
Nur Variante B: Studierende der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes müssen zusätzlich den Erwerb von 150 Leistungspunkten nachweisen.
Zweites Studienjahr (M2)
Das zweite Jahr an der Universität Paris II steht allen offen, die einen der folgenden von der Universität des Saarlandes angebotenen LL.M (entsprechend des Niveaus eines Masters M1) nachweisen können:
Weitere Zugangsvoraussetzungen
- Deutschsprachige Bewerber: gute Kenntnisse der französischen Sprache
(Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) - Französischsprachige Bewerber: Grundkenntnisse der deutschen Sprache
(Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Bewerber, die am Centre Juridique Franco-Allemand der Saar-Uni eingeschrieben waren und dort die Licence en droit erworben haben, sind vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse entbunden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 21 der Prüfungs- und Studienordnung.
Bewerbung
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Die Bewerbung erfolgt über das Centre Juridique Franco-Allemand, wo Sie weitere Hinweise zu Bewerbungsfristen und Bewerbungsmodalitäten finden.
Auf einen Blick
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Abschluss | Master of Laws (LL.M.) der Universität des Saarlandes und Master 2 der Universität Paris II (Panthéon-Assas) |
Unterrichtssprachen | Deutsch und Französisch |
Erforderliche Sprachkenntnisse | Variante A: Erforderliche Deutschkenntnisse: GER: B1 Variante B: Erforderliche Französischkenntnisse: GER: C1 |
Zulassungsbeschränkt | Ja |
Bewerbung | Fristen und Bewerbungsformular |
Studiengebühren | 600€/Semester |
Semesterbeitrag | Aktueller Betrag |
Internetseite | Webseite des Studiengangs |
Kontakt
Studienfachberatung
Dr. Florence Renard
Campus Saarbrücken
Geb. B4 1, Zi. 2.52
Tel.: 0681 302-64314
f.renard(at)mx.uni-saarland.de
www.cjfa.eu
Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/studienberatung
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Akkreditierte Studiengänge
Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.
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