Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Berufungsbudget
Laut Berufungsvereinbarung steht Ihnen das vereinbarte Berufungsbudget zeitlich befristet zur Verfügung. In begründeten Fällen kann auf Antrag die Frist einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Der Antrag ist ausschließlich digital zu übersenden. Der Versand über dieses Formular mit Ihrem universitären email-Account ersetzt Ihre Unterschrift.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Ihrem Berufungsbudget finden Sie zudem auf der Seite für neuberufene Professor*innen.