Förderung von Kongress- und Workshopteilnahmen

Die Förderung von Kongress- und Workshopteilnahmen richtet sich an Promovierende, die Unterstützung für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen benötigen. 

Der Förderantrag bietet eine strukturierte Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für wichtige wissenschaftliche Veranstaltungen zu beantragen und damit die eigene Promotion und wissenschaftliche Karriere zu fördern.

Zweimal jährlich, zu Beginn des Sommer- und Wintersemesters, findet eine Ausschreibung für die Förderung statt. Die genauen Termine der Ausschreibungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird empfohlen, die Bewerbungsfristen im Auge zu behalten und die notwendigen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten, um von den Fördermöglichkeiten optimal profitieren zu können.

Nächste Möglichkeiten zur Antragsstellung auf Förderung

Informationen für Fördermöglichkeiten in 2025 folgen in Kürze

Voraussetzungen
  • Aktive (!) Teilnahme an Kongressen und/oder für Workshopbesuche
  • Fördermaßnahme relevant für das Vorankommen im Rahmen der jeweiligen Promotion und/oder der wissenschaftlichen Karriere
  • Voraussetzung für die Einreichung ist die Absprache mit der/dem betreuenden Professor:in
Antragsstellung
  • Zur Antragstellung dient ausschließlich dieses Formular. Andere Formen der Einreichung können nicht akzeptiert werden und fließen somit auch nicht in den Begutachtungsprozess ein.
  • Jede:r Nachwuchswissenschaflter:in kann bis zu zwei Anträge pro Kalenderjahr stellen.
    Für jede Veranstaltung muss ein eigener Antrag eingereicht werden, d.h. wenn Maxi Mustermann bspw. sowohl eine Förderung für einen Kongress als auch einen Workshopbesuch beantragen möchte, müssen zwei Anträge ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Zudem ist die Mindestanforderung für eine Förderung einer (inter)nationalen Kongressteilnahme die Einreichung (und Annahme) eines Posters oder Vortrags. Dabei wird die aktive Teilnahme an einer nationalen Fachtagung i. d. R. mit 250 € bezuschusst, an einer internationalen Tagung i. d. R. mit 500 € (Stand 08/2024). Wichtig ist, dass der jeweilige Lehrstuhl die verbleibenden Kosten übernimmt, d. h. die Kosten, die NICHT über diese Fördermaßnahme abgedeckt werden.
  • Alle fristgerecht und vollständig (!) eingegangenen Anträge werden zeitnah begutachtet.
    Anmerkung: Aufgrund endlicher Fördermittel kann nicht zugesichert werden, dass alle eingegangen Förderanträge auch bewilligt werden können. Mit einer Rückmeldung ist Mitte Juli zu rechnen. 

Anträge sind zu richten an Dr. Ann-Sophie Grub