Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

Personalbeschaffung - Wissenschaftliches Personal

Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

Eine (Neu-)Einstellung (oder Verlängerung) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einhaltung Bearbeitungsfrist
    Einstellungen/Verlängerungen sind über das Sepia-Portal erst 5 Wochen in die Zukunft möglich
  • Budget
    wenn Sie über entsprechende Mittel(z. B. Ausstattungsmittel, Drittmittel) verfügen,
  • Präsidium
    wenn Ihnen bei unbefristeter Beschäftigung eine positive Einzelfallentscheidung des Präsidiums vorliegt. Bitte stellen Sie rechtzeitig den Antrag beim Präsidium,
  • bevorzugte Berücksichtigung
    wenn kein Personal bevorzugt berücksichtigt werden muss (aus strukturbedingten oder anderen Gründen z. B. Jugendvertreter/in, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach dem Kündigungsschutzgesetz, nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz),
  • Ausschreibung
    wenn der Arbeitsplatz ausgeschrieben war.
    • Unbefristete Einstellung: Es muss ausgeschrieben werden.
    • Befristete Einstellung: Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals hat von dem Verlangen auf Ausschreibung keinen Gebrauch gemacht. Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn die Gleichstellungsbeauftragte sich damit einverstanden erklärt. Wann eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Gleichstellungsplan.