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Personalbeschaffung - Wissenschaftliches Personal

   

 

Grundsätze zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren

Eine (Neu-)Einstellung (oder Verlängerung) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einhaltung Bearbeitungsfrist
    Einstellungen/Verlängerungen sind über das Sepia-Portal erst 5 Wochen in die Zukunft möglich
  • Budget
    wenn Sie über entsprechende Mittel(z. B. Ausstattungsmittel, Drittmittel) verfügen,
  • Präsidium
    wenn Ihnen bei unbefristeter Beschäftigung eine positive Einzelfallentscheidung des Präsidiums vorliegt. Bitte stellen Sie rechtzeitig den Antrag beim Präsidium,
  • bevorzugte Berücksichtigung
    wenn kein Personal bevorzugt berücksichtigt werden muss (aus strukturbedingten oder anderen Gründen z. B. Jugendvertreter/in, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach dem Kündigungsschutzgesetz, nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz),
  • Ausschreibung
    wenn der Arbeitsplatz ausgeschrieben war.
    • Unbefristete Einstellung: Es muss ausgeschrieben werden.
    • Befristete Einstellung: Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals hat von dem Verlangen auf Ausschreibung keinen Gebrauch gemacht. Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn die Gleichstellungsbeauftragte sich damit einverstanden erklärt. Wann eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Gleichstellungsplan. 

  

Ausschreibungstext

Sie können aus folgenden Mustern (verschiedene Kopfbilder) für die Stellenausschreibung wählen:

DeutschEnglisch

Veröffentlichung

  • Das Dezernat Personal wird Ihre Ausschreibung im Internet unter den Stellenausschreibungen der Universität des Saarlandes veröffentlichen.
  • Mit der Arbeitsverwaltung wird zusätzlich zum Vermittlungsauftrag entsprechend dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Verbindung aufgenommen.
  • Weitere Stellenanzeigen (z.B. in einem Printmedium) können durch das Dezernat Personal veranlasst werden, wenn Sie die Finanzierung übernehmen.

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Bitte prüfen Sie bei Eingang der Bewerbung, ob sich Schwerbehinderte (Grad der Behinderung [GdB] > 50%) oder bereits Gleichgestellte (GdB < 50% mit Gleichstellungsbescheid) beworben haben (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch IX). (Anmerkung: Ein für den Fall einer Einstellung angekündigte oder zugesicherte Gleichstellung reicht nicht aus, die Gleichstellung muss bereits erfolgt sein.)

  • Falls ja: Setzen Sie sich – unabhängig von der Qualifikation der Person – unverzüglich nach Eingang der Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung  wegen des zwingend notwendigen Verfahrens sofort in Verbindung. Dieses Verfahren dient auch der Vermeidung von Schadenersatzansprüchen nach § 164 SGB IX i.V.m. § 15 AGG.

Bitte beachten Sie, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen zu den Vorstellungsgesprächen zwingend eingeladen werden müssen. Bei sog. mehrstufigen Bewerbungsverfahren besteht diese Pflicht für alle Stufen des Bewerbungsprozesses, es sind also mehrfache Einladungen erforderlich.

Bitte beachten Sie auch, dass schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber/innen auch bei erneuter Ausschreibungen der selben Stelle eingeladen werden müssen, selbst dann, wenn diese bereits im Vorfeld im Rahmen eines Vorstellungsgespräches nicht überzeugen konnten. Die Schwerbehindertenvertretung ist in diesen Fällen ins Bewerbungsverfahren einzubinden.

Auswahl

Bitte wählen Sie nach Ausschreibungsende aus dem Kreis der Bewerbenden die Personen aus, die dem Anforderungsprofil entsprechen und laden sie zu Vorstellungsgesprächen ein. Beachten Sie auch hier bitte das AGG und die folgenden Hinweise.

Bitte weisen Sie die Bewerbenden ausdrücklich darauf hin, dass keine Reisekosten o.ä. für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch erstattet werden.

Zu Vorstellungsgesprächen wird schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbenden unter Vorlage des dienstlichen Einladungsschreibens bei der Campus-Einfahrt Uni-Mitte von den Mitarbeitenden im Pfortenhaus ein kostenloses Ausfahrtticket ausgehändigt.

Informationen zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen über MS Teams.

Einladung

Zu den Vorstellungsgesprächen ist rechtzeitig einzuladen:

  • der Personalrat des wissenschaftlichen Personals unter Beifügung einer Bewerbendenliste mit Kennzeichnung der internen Bewerbenden,
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • die Schwerbehindertenvertretung, wenn sich Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte beworben haben.

Konkurrenteninformation

  • Bitte teilen Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den "erfolglosen" Mitbewerbenden schriftlich mit, dass sie nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden (Konkurrenteninformation). 
  • Die Einspruchs- bzw. Klagefrist von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Konkurrenteninfo durch die Konkurrentin bzw. den Konkurrenten ist abzuwarten, bevor die Einstellung der ausgewählten Person erfolgen kann.
  • Bei den Schwerbehinderten und den diesen Gleichgestellten muss diese Information die für die Ablehnung maßgebenden Gründe (fachlich nachvollziehbare Begründung) enthalten. (Anmerkung: Als Arbeitgeberin können wir uns im Streitfall (Konkurrentenklage) nur auf die in diesem Schreiben genannten Gründe berufen, ein "Nachschieben" von Gründen ist im Streitfall nicht mehr möglich.)

 

Einstellungsauftrag

Bitte reichen Sie rechtzeitig (Bearbeitungsfrist von 5 Wochen) vor dem beabsichtigten Einstellungstermin Ihren Einstellungsauftrag beim Organisations-Management ein. Wenn eine Beteiligung der Personalvertretung von der einzustellenden Person beantragt wurde, hat alleine schon der Personalrat (nach Vorliegen der vollständigen Informationen) gesetzlich zwei Wochen Zeit, seine Entscheidung zu treffen.

Befristete Beschäftigung

Bitte verwenden Sie unter den Formularen für wissenschaftliches Personal den Auftrag zur Beschäftigung für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen.

Beachten Sie dabei bitte die Sollvertragslaufzeiten - § 38 Abs. 2 UG/ §46 SHSG für Lehrkräfte für besondere Aufgaben, § 37 Abs. 3 UG/ §44 SHSG für wiss. Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter.

Unbefristete Beschäftigung

Im Einstellungsantrag Auftrag zur Beschäftigung für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen ist anzugeben bzw. sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kennziffer der Ausschreibung,
  • Mitteilung, dass die Konkurrenteninformation erfolgt ist und wann,
  • Angaben über das Ausschreibungsergebnis (Anzahl der eingegangenen Bewerbungen),
  • ggf. Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung und/oder Gleichstellungsbeauftragten,
  • Beschreibung der Vorauswahl (Feststellung der Bewerber/innen, die das Anforderungsprofil erfüllen),
  • Liste der zur Vorstellung eingeladenen/erschienen Bewerber/innen,
  • detailliertes Ergebnis der Vorstellungsgespräche mit einer (nachvollziehbaren) vergleichenden Bewertung.

Einstellungszusagen

Verbindliche (Einstellungs-)Zusagen können von Ihnen als beantragende Stelle nicht gegeben werden!

Bewerbungsunterlagen

Bitte bewahren Sie alle Bewerbungsunterlagen ca. 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens auf, danach können Sie diese datenschutzgerecht entsorgen.

Betriebsärztlicher Dienst

Bitte füllen Sie für Ihre neue/n Mitarbeiter/in den Fragebogen zur Gesundheitsvorsorge und dem Arbeitsschutz aus und leiten ihn an den zuständigen betriebsärztlichen Dienst weiter.