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News

05/30/2018

Tipp des Monats

Einstufung / Eingruppierung oder Lohnabrechnung fehlerhaft [...]

04/20/2018

Tipp des Monats

Resturlaub und Befristung [...]

03/29/2018

Tipp des Monats

Trauen Sie sich! [...]

02/06/2018

Tipp des Monats

Zwischenzeugnis ausstellen lassen! [...]
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
das Präsidium hat am 18.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Präsidium beschließt am 27.12. und 28.12.2018 Energiespartage. Grundsätzlich wird diese Zeit auf den Erholungsurlaub angerechnet. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/Überstunden möglich. In Bereichen mit Arbeitszeiterfassung kann Zeitguthaben im Rahmen der Dienstvereinbarung über die Einteilung der täglichen Arbeitszeit an der UdS eingesetzt werden. Für alle besteht… [...]
"Das Karussell, es dreht sich schnell!" [...]
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir sind jetzt täglich (Montag-Freitag, jeweils 9-12 Uhr) unter nachfolgender Telefonnummer für Sie erreichbar: 0171/3348246. Darüber hinaus können Sie uns in der Regel mittwochs (9-12 Uhr oder nach Vereinbarung) in unserem Büro auf dem Homburger Campus (Geb. 74) antreffen. Wir bitten jedoch um vorherige Anmeldung unter obiger Telefonnummer oder per Email: persrat.wiss@mx.uni-saarland.de    [...]
Bitte beachten Sie, dass die vorlesungsfreie Zeit über Weihnachten/Neujahr dieses Jahr kürzer ausfällt als in den vergangenen Jahren. Der letzte Arbeitstag ist am 22.12.2017 und der erste Arbeitstag am 02.01.2018. [...]
Auf dem Campus Homburg hat auch die Personalräte der UDS der Brandschutz getroffen. Die dortigen Räumlichkeiten im Dachgeschoss des Mensagebäudes (Geb. 74) waren mangels ausreichender Fluchtwege nicht länger für uns nutzbar.  Mittlerweile sind wir zumsammen mit den Kolleginnen und Kollegen des Personalrates des Verwaltungs- und technischen Personals in neue und schön restaurierte Räumlichkeiten umgezogen. Diese befinden sich im Mensagebäude, im 1 OG, in den ehemaligen Räumlichkeites des ASTA.
D… [...]
Der Resturlaub von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten verfällt damit erst am 31.12. des auf die Entstehung des Urlaubsanspruches folgenden Kalenderjahr. Der Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2016 verfällt also erst Ende 2017! Die Universität ist dabei unkompliziert und schnell der aktuellen Regelung des Landes gefolgt, das eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag im Vorgriff auf eine Änderung der Verordnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des Landes… [...]